Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 04.04.2017

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.05.2016 - 11 W 41/16 (Wx)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,10824
OLG Karlsruhe, 18.05.2016 - 11 W 41/16 (Wx) (https://dejure.org/2016,10824)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.05.2016 - 11 W 41/16 (Wx) (https://dejure.org/2016,10824)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Mai 2016 - 11 W 41/16 (Wx) (https://dejure.org/2016,10824)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW

    FamFG § 35; FamFG § 26; FamFG § 27; FamFG § 68; FamFG § 38 Abs. 3 S. 1; FamFG § 17 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Erzwingung von Handlungen eines Beteiligten durch das Nachlassgericht

  • rabüro.de

    Zur Zwangsgeldfestsetzung gegen Erben wegen unterbliebener Mitwirkungshandlung

  • ra.de
  • erbrechtsiegen.de

    Nachlassverfahren unterbliebene Mitwirkungshandlung eines Erben

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 17 Abs 2 FamFG, § 26 FamFG, § 27 FamFG, § 35 FamFG, § 38 Abs 3 S 1 FamFG
    Nachlassverfahren: Zwangsgeldfestsetzung gegen Erben wegen unterbliebener Mitwirkungshandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bürgerliches Recht; Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Erzwingung von Handlungen eines Beteiligten durch das Nachlassgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Auskunftspflicht des Erben - und das Zwangsgeld

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das unzureichende Abhilfeverfahren des Nachlassgerichts - und die Beschwerdeentscheidung

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Nachlassgericht kann Erben nicht mittels Zwangsgeld dazu zwingen, die Anschriften seiner Geschwister mitzuteilen

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Erben ermitteln: Muss man dem Nachlassgericht bei der Adressensuche helfen?

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 981
  • FamRZ 2016, 1958
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 16.01.1978 - 16 WF 208/77

    Zwangsgeld; Versorgungsausgleich; Anordnung des Familiengerichtes; Antrag auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2016 - 11 W 41/16
    Eine solche Sichtweise verkennt, dass § 35 FamFG dem Gericht nicht die unbeschränkte Befugnis einräumt, einem Beteiligten Verpflichtungen beliebigen Inhalts aufzuerlegen; vielmehr muss eine andere Vorschrift des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts dem Gericht die Befugnis zur Auferlegung der jeweiligen Verpflichtung geben (OLG Hamm, FGPrax 2011, 322; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 1 BvR 2222/01, juris Rn. 13 und OLG Stuttgart, NJW 1978, 547 zu § 33 FGG).

    Befugnisse des Gerichts dahingehend, einen Beteiligten zu Angaben zu zwingen, lassen sich hieraus nicht ableiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 1 BvR 2222/01, juris Rn. 13; OLG Naumburg, FamRZ 2006, 282; OLG Stuttgart, NJW 1978, 547 zu § 12 FGG).

  • BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 2222/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch zwangsweise Durchführung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2016 - 11 W 41/16
    Eine solche Sichtweise verkennt, dass § 35 FamFG dem Gericht nicht die unbeschränkte Befugnis einräumt, einem Beteiligten Verpflichtungen beliebigen Inhalts aufzuerlegen; vielmehr muss eine andere Vorschrift des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts dem Gericht die Befugnis zur Auferlegung der jeweiligen Verpflichtung geben (OLG Hamm, FGPrax 2011, 322; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 1 BvR 2222/01, juris Rn. 13 und OLG Stuttgart, NJW 1978, 547 zu § 33 FGG).

    Befugnisse des Gerichts dahingehend, einen Beteiligten zu Angaben zu zwingen, lassen sich hieraus nicht ableiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 1 BvR 2222/01, juris Rn. 13; OLG Naumburg, FamRZ 2006, 282; OLG Stuttgart, NJW 1978, 547 zu § 12 FGG).

  • OLG Naumburg, 18.02.2005 - 8 WF 239/04

    Keine Verhängung eines Zwangsgeldes nach § 33 FGG wegen Nichterscheinen zu einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2016 - 11 W 41/16
    Befugnisse des Gerichts dahingehend, einen Beteiligten zu Angaben zu zwingen, lassen sich hieraus nicht ableiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 1 BvR 2222/01, juris Rn. 13; OLG Naumburg, FamRZ 2006, 282; OLG Stuttgart, NJW 1978, 547 zu § 12 FGG).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 9 WF 68/06

    Fortgeltung des bisherigen Geburtsnamens bei der Adoption eines Volljährigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2016 - 11 W 41/16
    Daraus folgt, dass sich die Begründung des Nichtabhilfebeschlusses konkret mit den neu vorgebrachten Tatsachen und der Gegenargumentation der Beschwerdebegründung befassen und erkennen lassen muss, warum das Gericht gleichwohl bei seiner Entscheidung bleibt (OLG Hamm, FGPrax 2010, 323; OLG Düsseldorf, FamRZ 2006, 1551).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10

    Rechtsbeschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungshaft; Anordnung einer Haft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2016 - 11 W 41/16
    Das Beschwerdegericht kann dennoch in der Sache entscheiden, da Mängel des Abhilfeverfahrens der Durchführung des Beschwerdeverfahrens nicht entgegenstehen (BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 13/10, juris Rn. 11; OLGR Celle 2009, 626; Keidel/Sternal, FamFG 18. Aufl. § 68 Rn. 34).
  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10

    Ausländerrecht: Zurückschiebung eines Asylsuchenden in einen Mitgliedsstaat der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2016 - 11 W 41/16
    Die Abhilfeentscheidung hat durch Beschluss zu ergehen (BGH, NVwZ 2011, 127 Rn. 18; Abramenko in Prütting/Helms, FamFG § 68 Rn. 9; Keidel/Sternal, FamFG 18. Aufl. § 68 Rn. 12), wobei Beschlüsse nach § 38 Absatz 3 Satz 1 FamFG zu begründen sind.
  • OLG Hamm, 19.08.2010 - 15 W 428/10

    Anforderungen an das Abhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2016 - 11 W 41/16
    Daraus folgt, dass sich die Begründung des Nichtabhilfebeschlusses konkret mit den neu vorgebrachten Tatsachen und der Gegenargumentation der Beschwerdebegründung befassen und erkennen lassen muss, warum das Gericht gleichwohl bei seiner Entscheidung bleibt (OLG Hamm, FGPrax 2010, 323; OLG Düsseldorf, FamRZ 2006, 1551).
  • OLG Celle, 23.01.2009 - 2 W 2/09

    Kosten eines Verfahrens der Gerichtsstandsbestimmung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2016 - 11 W 41/16
    Das Beschwerdegericht kann dennoch in der Sache entscheiden, da Mängel des Abhilfeverfahrens der Durchführung des Beschwerdeverfahrens nicht entgegenstehen (BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 13/10, juris Rn. 11; OLGR Celle 2009, 626; Keidel/Sternal, FamFG 18. Aufl. § 68 Rn. 34).
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde in Verfahrenskostenhilfesache: Notwendige Anwaltsvertretung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2016 - 11 W 41/16
    Die fehlerhafte Belehrung führt dazu, dass nach § 17 Absatz 2 FamFG vermutet wird, dass der Adressat ohne Verschulden an der Einhaltung der gesetzlichen Frist verhindert war (BGH, FamRZ 2010, 1425 Rn. 10 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.04.2017 - 11 W 41/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,18619
OLG Frankfurt, 04.04.2017 - 11 W 41/16 (https://dejure.org/2017,18619)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.04.2017 - 11 W 41/16 (https://dejure.org/2017,18619)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. April 2017 - 11 W 41/16 (https://dejure.org/2017,18619)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 97 UrhG
    Zur Haftung für eine Verlinkung auf eine von einer Konzerngesellschaft betriebenen Webseite mit urheberrechtsverletzenden Inhalten

  • aufrecht.de

    Mutterkonzern haftet unter Umständen für Rechtsverletzung des Tochterkonzerns

  • Wolters Kluwer

    Zur Haftung für eine Verlinkung auf eine von einer Konzerngesellschaft betriebenen Webseite mit urheberrechtsverletzenden Inhalten

  • online-und-recht.de

    Link-Haftung für Webseite der Konzerngesellschaft

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 19a, 97 UrhG

  • rechtsportal.de

    UrhG § 97
    Haftung eines Unternehmens für Urheberrechtsverletzungen einer Konzerngesellschaft

  • rechtsportal.de

    UrhG § 97
    Haftung eines Unternehmens für Urheberrechtsverletzungen einer Konzerngesellschaft

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrecht: Zur Haftung für eine Verlinkung auf eine von einer Konzerngesellschaft betriebenen Webseite mit urheberrechtsverletzenden Inhalten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Internetrecht: Haftung für Video durch Verlinkung eines YouTube-Kanals

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung eines Unternehmens für Urheberrechtsverletzungen durch verlinkte Inhalte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Link-Haftung für YouTube-Urheberrechtsverstoß der Konzern-Schwester

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 298
  • MMR 2017, 702
  • K&R 2017, 588
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.06.2015 - I ZR 74/14

    Haftung für Hyperlink - Wettbewerbsverstoß im Internet: Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2017 - 11 W 41/16
    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, kommt es darauf an, ob Beklagte nach außen erkennbar die inhaltliche Verantwortung für die verlinkten Inhalte übernommen hat, was aus Sicht aus Sicht eines verständigen Durchschnittsnutzers auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu beurteilen ist (BGH GRUR 2016, 855 [BGH 01.03.2016 - VI ZR 34/15] Rdnr. 17 - jameda.de II; GRUR 2016, 209 [BGH 18.06.2015 - I ZR 74/14] Rdnr. 17 - Haftung für Hyperlink; GRUR 2010, 616, [BGH 12.11.2009 - I ZR 166/07] Rdnr. 23 ff - marions-kochbuch.de).

    Es geht im vorliegenden Fall nicht darum, dass ein Unternehmen lediglich illustrierend auf eine fremde Webseite verlinkt, die weder wesentlicher Bestandteil des eigenen Geschäftsmodells ist, noch der Vervollständigung des eigenen Angebotes gilt (vgl. BGH GRUR 2016, 209 [BGH 18.06.2015 - I ZR 74/14] Rdnr. 18 - Haftung für Hyperlink).

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2017 - 11 W 41/16
    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, kommt es darauf an, ob Beklagte nach außen erkennbar die inhaltliche Verantwortung für die verlinkten Inhalte übernommen hat, was aus Sicht aus Sicht eines verständigen Durchschnittsnutzers auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu beurteilen ist (BGH GRUR 2016, 855 [BGH 01.03.2016 - VI ZR 34/15] Rdnr. 17 - jameda.de II; GRUR 2016, 209 [BGH 18.06.2015 - I ZR 74/14] Rdnr. 17 - Haftung für Hyperlink; GRUR 2010, 616, [BGH 12.11.2009 - I ZR 166/07] Rdnr. 23 ff - marions-kochbuch.de).
  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2017 - 11 W 41/16
    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, kommt es darauf an, ob Beklagte nach außen erkennbar die inhaltliche Verantwortung für die verlinkten Inhalte übernommen hat, was aus Sicht aus Sicht eines verständigen Durchschnittsnutzers auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu beurteilen ist (BGH GRUR 2016, 855 [BGH 01.03.2016 - VI ZR 34/15] Rdnr. 17 - jameda.de II; GRUR 2016, 209 [BGH 18.06.2015 - I ZR 74/14] Rdnr. 17 - Haftung für Hyperlink; GRUR 2010, 616, [BGH 12.11.2009 - I ZR 166/07] Rdnr. 23 ff - marions-kochbuch.de).
  • LG Frankfurt/Main, 24.01.2019 - 3 O 250/18

    Zur Haftung für eine Verlinkung auf die Webseite eines Konzernunternehmens

    Ferner kann von Bedeutung sein, ob ein zwischen dem Verlinkenden und der verlinkten Webseite eine auch nach außen hervortretende geschäftsmäßige Verbundenheit besteht, wobei insoweit auch die Bezeichnung von Bedeutung sein kann und ob die verlinkten Inhalte unmittelbar der Bewerbung der angebotenen Leistungen dienen (OLG Frankfurt a.M. MMR 2017, 702 Rn. 34 f.).

    Letztlich kann es darauf ankommen, ob durch die Verlinkung gegenüber dem Durchschnittsnutzer der Eindruck hervorgerufen wird, dass es sich bei dieser Webseite auch um eigene Inhalte handelt und sich diese dadurch nach außen zu eigen macht (OLG Frankfurt a.M. MMR 2017, 702 [OLG Köln 02.06.2017 - 6 U 182/16] Rn. 36).

    Auch das Logo der L D Gruppe findet sich auf beiden Webseiten wieder (vgl. Anlage G3, Bl. 147 d.A. links oben und Anlage G6, Bl. 152 d.A. links oben), was den Eindruck eines einheitlichen Auftritts verstärkt (vgl. insoweit auch OLG Frankfurt a.M. MMR 2017, 702).

    Soweit die Schuldnerin darauf verweist, dass die Webseite "www.d.com" nicht von ihr betrieben wird, verkennt sie, dass es nicht um den Betrieb der Webseite, sondern um die Einbindung der Inhalte durch ein Zueigenmachen in Form des streitgegenständlichen Links geht (vgl. OLG Frankfurt a.M. MMR 2017, 702 Rn. 36).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2023 - 13 S 366/23

    Anordnung der Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gegenüber

    Offenbleiben kann, ob sich unter den hier gegebenen Umständen - auch angesichts der gemeinsamen Internetpräsenz - die eine Schwestergesellschaft das Handeln der jeweils anderen Schwestergesellschaft zurechnen lassen muss (vgl. dazu etwa OLG Frankfurt, Urteil vom 04.04.2017 - 11 W 41/16 - juris Rn. 38) und ob wegen der für einen Betroffenen auf Grund des Internetauftritts nicht immer sofort und eindeutig erkennbaren Zuordnung von Informationen und Informationsveranstaltungen zu den beiden Gesellschaften und der möglichen Verschränkungen zwischen den Aufgaben der TÜV SÜD Pluspunkt GmbH als der Gesellschaft, die eine Vorbereitung auf eine medizinisch-psychologische Untersuchung anbietet, und der SÜD TÜV Life Service GmbH, die eine solche Untersuchung durchführt, für die Antragsgegnerin Anlass zu einer entsprechenden Kontaktaufnahme bei der Begutachtungsstelle bestand, nachdem der Antragsteller in der Sache vorgetragen hat, auch bei einer weiteren Nachfrage bei der SÜD TÜV Life GmbH keine weiterführenden Informationen erhalten zu haben.
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