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OLG Hamburg, 30.12.2002 - 11 W 43/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZA 2003, 935
- NZG 2003, 435
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Hamm, 04.12.2006 - 2 Ta 804/06
Rechtsweg: Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für einstweilige Verfügung auf …
Auch Verstöße gegen das UWG, die ein Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses gegenüber seinem früheren Arbeitgeber begeht, können unerlaubte Handlungen in diesem Sinne sein (KG Berlin vom 07.12.2004 - 5 W 153/04 - DB 2005, 732; OLG Hamburg vom 30.12.2002 - 11 W 43/02 - NZA 2003, 935; vgl. im Einzelnen Fischer, Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten in UWG-Sachen, DB 1998, 1182). - LAG Nürnberg, 27.04.2005 - 2 Ta 54/05
Rechtsweg bei unerlaubter Handlung von Arbeitnehmern
Das OLG Hamburg hat in der Entscheidung vom 30.12.2002, Az.: 11 W 43/02 = NZA 2003 S. 935 f. offen gelassen, ob die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gegeben wäre, wenn feststünde, dass sich der dortige Beklagte zu 1 die Betriebsgeheimnisse erst nach seinem Ausscheiden verschafft hätte. - OLG Hamburg, 15.01.2008 - 3 W 200/07
Markenschutz: Rechtsweg bei einer Klage auf Unterlassung der Verwendung einer von …
Anderes ergibt sich auch nicht aus dem Verweis des Landgerichts auf die Entscheidung des 11. ZS des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 30.12.2002 - 11 W 43/02 - (NZA 2003, 935). - KG, 07.12.2004 - 5 W 153/04
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte: Wettbewerbsverstoß durch eine von einem …
Es ist nicht Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis bereits begonnen hat oder noch besteht (vgl. zu Vorstehendem OLG Düsseldorf NZA-RR 2003, 211; OLG Hamburg NZA 2003, 935; OLG Zweibrücken NZA-RR 1998, 225; Fischer DB 1998, 1182/1184;… Baumbach/Hefermehl/ Köhler, UWG, 23.Aufl., § 12 Rdn. 2.4;… Germelmann/Matthes, a.a.O. § 2 Rdn.72, 75; Schwab/Wetz/Walker, ArbGG, § 2 Rdn.111, 114f., jew. m.w.N.).