Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 04.04.2000 - 11 W 44/99 |
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 04.04.2000 - 11 W 44/99
- BVerfG, 15.05.2000 - 1 BvQ 8/00
- BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvQ 8/00
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 15.05.2000 - 1 BvQ 8/00
Zur Gewährleistung von GG Art 13 Abs 1 erlassene einstweilige Anordnung, die …
betreffend das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 4. April 2000 - 11 W 44/99 -.Die Wirkung des Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 4. April 2000 - 11 W 44/99 - wird für die Dauer von sechs Monaten, längstens bis zum 15. November 2000, ausgesetzt.
- BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvQ 8/00
Ablehnung eines Antrags auf Wiedereinsetzung wegen Fristversäumung des BVerfGG § …
In dem Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der C ... GmbH - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Stefan Günther, Konrad-Glatt-Straße 8, Frankfurt - betreffend das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 4. April 2000 - 11 W 44/99 - hier: Aufhebung der einstweiligen Anordnung und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Richter Kühling, die Richterin Jaeger und den Richter Hömig am 29. Juni 2000 einstimmig beschlossen:.Der Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 2000 - 1 BvQ 8/00 - wird insoweit aufgehoben, als er die Wirkung des Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 4. April 2000 - 11 W 44/99 - längstens bis zum 15. November 2000 aussetzt.
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 08.06.1999 - 11 W 44/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Anwaltsblatt
§ 27 BRAGebO, § 91 ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale
Papierfundstellen
- AnwBl 2000, 264
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 24.02.1988 - 13 W 23/88
Kostenerstattung: Schreibauslagen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.06.1999 - 11 W 44/99
Nach überwiegender Auffassung, der der Senat folgt, gehört die Fertigung von Kopien von Unterlagen, die vom Auftraggeber des Rechtsanwaltes stammen und der Verdeutlichung und Untermauerung des Vortrags dienen sollen, nicht zur üblichen, durch die Gebühren abgegoltenen Geschäftstätigkeit des Rechtsanwaltes, weshalb die Partei, wenn sie ihrem Anwalt die Anlagen nicht selbst in der erforderlichen Zahl zur Verfügung stellt, sondern sich mit der Fertigung der erforderlichen Abschriften durch den Prozeßbevollmächtigten einverstanden erklärt, gem. § 27 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO die Erstattung der dabei entstehenden Kosten schuldet (Senatsbeschl. v. 24.3.1999 - 11 W 176/98; OLG Karlsruhe OLGReport 1998, 304; OLG Karlsruhe JurBüro 1988, 1666; OLG Brandenburg AnwBl 1996, 172). - OLG Brandenburg, 03.08.1995 - 8 W 63/95
Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Kosten für Ablichtungen und …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.06.1999 - 11 W 44/99
Nach überwiegender Auffassung, der der Senat folgt, gehört die Fertigung von Kopien von Unterlagen, die vom Auftraggeber des Rechtsanwaltes stammen und der Verdeutlichung und Untermauerung des Vortrags dienen sollen, nicht zur üblichen, durch die Gebühren abgegoltenen Geschäftstätigkeit des Rechtsanwaltes, weshalb die Partei, wenn sie ihrem Anwalt die Anlagen nicht selbst in der erforderlichen Zahl zur Verfügung stellt, sondern sich mit der Fertigung der erforderlichen Abschriften durch den Prozeßbevollmächtigten einverstanden erklärt, gem. § 27 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO die Erstattung der dabei entstehenden Kosten schuldet (Senatsbeschl. v. 24.3.1999 - 11 W 176/98; OLG Karlsruhe OLGReport 1998, 304; OLG Karlsruhe JurBüro 1988, 1666; OLG Brandenburg AnwBl 1996, 172).
- OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 6 W 4/02
Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der Fotokopiekosten für Anlagen zu …
Der in Kostensachen des gewerblichen Rechtsschutzes zuständige 6. Senat des Oberlandesgerichts Karlsruhe befindet sich mit dieser Rechtsansicht in Übereinstimmung zur Rechtssprechung der allgemeinen Kostensenate des Oberlandesgerichts Karlsruhe (vgl. AnwBl 2000, 264; Justiz 2001, 102).