Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.07.2010 - 11 W 49/10   

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Köln, 10.05.2010 - 4 OH 26/09
  • OLG Köln, 19.07.2010 - 11 W 49/10

Zeitschriftenfundstellen

  • BauR 2010, 1982



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - 21 W 21/11  

    Selbständiges Beweisverfahren - Weiterer Vorschuss = unendliche Geschichte?

    Das OLG Köln hat in diesem Zusammenhang gemeint (vgl. Beschluss vom 19. Juli 2010, 11 W 49/10), dass jedenfalls unter den Voraussetzungen des § 296 Abs. 2 ZPO bei Versäumung einer Ausschlussfrist gemäß § 379 ZPO, die mit der Aufforderung zur Einzahlung eines Kostenvorschusses verbunden worden ist, der Antrag auf Einholung eines ergänzenden Gutachtens zurückgewiesen werden kann, was dann zugleich die Feststellung begründe, dass das Beweisverfahren beendet sei (vgl. ähnlich OLG Koblenz, Beschluss vom 6.2.2004 - 5 W 82/04 - IBR 2004, 231 mit kritischer Anm. Ulrich, das anscheinend meint, erst nach förmlicher Zurückweisung des Beweisantrages auf ergänzende Befragung des Sachverständigen unter Berücksichtigung der speziellen Voraussetzungen des § 296 Abs. 2 ZPO könne es zu einer Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens kommen).
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