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   OLG München, 28.01.2022 - 11 W 6/22   

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https://dejure.org/2022,3350
OLG München, 28.01.2022 - 11 W 6/22 (https://dejure.org/2022,3350)
OLG München, Entscheidung vom 28.01.2022 - 11 W 6/22 (https://dejure.org/2022,3350)
OLG München, Entscheidung vom 28. Januar 2022 - 11 W 6/22 (https://dejure.org/2022,3350)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 269 Abs. 3 S. 2; GKG § 66; KV GKG Nr. 1210, Nr. 1211
    Zum einheitlichen Gebührenstreitwert - keine kostenrechtliche Trennung nach einzelnen Verfahrensgegenständen (Klage und Widerklage)

  • IWW

    § 45 Abs. 1 S. 1 GKG
    Streitwertfestsetzung

  • rewis.io

    Beschwerde, Berufung, Streitwert, Erinnerung, Widerklage, Teilurteil, Klage, Kostenentscheidung, Kostenansatz, Trennung, Stellungnahme, Gerichtskosten, Verfahrensgegenstand, Wertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 66 Abs. 2 ; GKG § 66 Abs. 3
    Ansprüche aus einer Partnerschaft von Rechtsanwälten; Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung; Keine Trennung einzelner Verfahrensgegenstände im Kostenrecht; Klage und Widerklage als zwei unterschiedliche Streitgegenstände

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 719
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 13.12.2016 - 15 U 2407/16

    Addition nacheinander geltend gemachter wirtschaftlich nicht identischer

    Auszug aus OLG München, 28.01.2022 - 11 W 6/22
    deutlich OLG München, Beschluss vom 13.12.2016 - 15 U 2407/16: Es geht um Gerichtskosten, die sich stets nach dem höchsten Wert richten (siehe auch Senatsbeschluss vom 16.10.2020 - 11 W 1436/20).
  • OLG München, 16.10.2020 - 11 W 1436/20

    Kostenfestsetzungsverfahren - Auseinanderfallen von Gerichts- und Anwaltskosten

    Auszug aus OLG München, 28.01.2022 - 11 W 6/22
    deutlich OLG München, Beschluss vom 13.12.2016 - 15 U 2407/16: Es geht um Gerichtskosten, die sich stets nach dem höchsten Wert richten (siehe auch Senatsbeschluss vom 16.10.2020 - 11 W 1436/20).
  • OLG Karlsruhe, 28.04.2003 - 16 WF 5/03

    Gerichtsgebührenermäßigung: "Sonstiges Urteil" vor Abschluss eines

    Auszug aus OLG München, 28.01.2022 - 11 W 6/22
    Dieser bestimmt sich vorliegend nach § 45 Abs. 1 Satz 1 GKG; nur dieser Gesamtstreitwert ist dem Kostenansatz zugrunde zu legen (eindeutig etwa auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.04.2003 - 16 WF 5/03 Tz 6; aus der Senatsrechtsprechung etwa Beschluss vom 11.06.2018 - 11 W 460/18; Beschluss vom 14.12.2018 - 11 W 1682/18, unter II. 2.).
  • OLG Schleswig, 26.11.2002 - 9 W 134/02

    Ermäßigung von Gerichtsgebühren

    Auszug aus OLG München, 28.01.2022 - 11 W 6/22
    Es wäre auch mit dem Vereinfachungsgedanken der Gebührenermäßigung unvereinbar, eine solche nur nach einem Teil des Streitgegenstandes vorzunehmen, vgl. Senatsbeschluss vom 14.12.2018, a.a.O.; OLG Schleswig, Beschluss vom 26.11.2002 - 9 W 134/02 Tz 4. Kostenrechtlich existiert nur ein Verfahren, dessen Wert sich aus den Streitgegenständen von Klage und Widerklage zusammensetzt (siehe auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.1999 - 10 W 19/99 Tz 3 ff.).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2019 - 6 W 101/18

    Terminsgebühr nach Klagerücknahme

    Auszug aus OLG München, 28.01.2022 - 11 W 6/22
    Auf den unzutreffenden Berichtigungsbeschluss vom 29.09.2021 im Sinne einer gestaffelten Wertfestsetzung für die Gerichtskosten kommt es nicht an (vgl. zuletzt OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.02.2019 - 6 W 101/18 m. Anm. Volpert AGS 19, 229; bes.
  • KG, 23.02.2009 - 1 W 499/07

    Kostenberechnung: Ermäßigung der Verfahrensgebühr bei Rücknahme der Klage gegen

    Auszug aus OLG München, 28.01.2022 - 11 W 6/22
    In dem vom Landgericht herangezogenen Beschluss des KG Berlin vom 23.02.2009 - 1 W 499/07 Tz 10 wird richtigerweise ausgeführt, das Wertverhältnis zwischen Versäumnisurteil (hier: Teilurteil) und Gesamtstreitwert sei unerheblich, weil es Hauptziel des Gesetzgebers gewesen sei, mit dem Ermäßigungstatbestand einen Anreiz zur vollständigen Verfahrenserledigung zu setzen.
  • OLG Düsseldorf, 09.03.1999 - 10 W 19/99

    Gerichtskosten nach Erlass eines Zwischenurteils und anschließendem

    Auszug aus OLG München, 28.01.2022 - 11 W 6/22
    Es wäre auch mit dem Vereinfachungsgedanken der Gebührenermäßigung unvereinbar, eine solche nur nach einem Teil des Streitgegenstandes vorzunehmen, vgl. Senatsbeschluss vom 14.12.2018, a.a.O.; OLG Schleswig, Beschluss vom 26.11.2002 - 9 W 134/02 Tz 4. Kostenrechtlich existiert nur ein Verfahren, dessen Wert sich aus den Streitgegenständen von Klage und Widerklage zusammensetzt (siehe auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.1999 - 10 W 19/99 Tz 3 ff.).
  • OLG Stuttgart, 23.11.1995 - 8 W 597/95

    Ermäßigung der Gerichtskosten bei vorangegangenem Teilversäumnisurteil.;

    Auszug aus OLG München, 28.01.2022 - 11 W 6/22
    Die Vorstellung, die vollen drei Gerichtsgebühren würden sich nach nur einem Teil des Streitgegenstandes bemessen können, resultiert aus dem früher geltenden Gebührenrecht - ist dem neueren Kostenrecht indes fremd (so bereits OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.11.1995 - 8 W 597/95 Tz 19 ff.; aus der durchwegs dieselbe Auffassung vertretenden Literatur etwa Oestreich/Hellstab/Schneider-Trenkle, GKG-FamGKG, Std. 11/21, Nr. 1211 GKG Rn. 7).
  • LG Frankfurt/Main, 16.02.2023 - 13 S 79/22

    Sind Absenkungsbeschlüsse isoliert anfechtbar?

    Eine gestaffelte Wertfestsetzung im Hinblick auf die Teilerledigung ist, entgegen der Auffassung des Amtsgerichts, nicht statthaft, da sich dies auf die Gerichtkosten nicht auswirkt und diese sich nach dem Ausgangswert richten (allg. Auffassung; vgl. nur OLG München NJW-RR 2022, 719; BeckOK ZPO/Jaspersen, 47. Ed. 1.12.2022, ZPO § 104 Rn. 26).
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