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   OLG München, 24.01.2002 - 11 W 633/02   

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OLG München, 24.01.2002 - 11 W 633/02 (https://dejure.org/2002,13501)
OLG München, Entscheidung vom 24.01.2002 - 11 W 633/02 (https://dejure.org/2002,13501)
OLG München, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - 11 W 633/02 (https://dejure.org/2002,13501)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 605
  • FamRZ 2002, 1133
  • Rpfleger 2002, 280
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02

    Abänderung der Verzinsung eines Kostenerstattungsanspruchs

    Daß der Gesetzgeber für die Neuregelung des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO keine Übergangsregelung getroffen hat (vgl. Hansens, Rpfleger 2001, 573, 574), führt zwar dazu, daß die Neuregelung mit ihrem Inkrafttreten am 1. Oktober 2001 (und ihrer erneuten Änderung zum 1. Januar 2002) die zu diesem Zeitpunkt noch anhängigen oder die erst danach geltend gemachten Zinsansprüche, unabhängig, ob sie schon früher fällig geworden sind, erfaßt (OLG München, Rpfleger 2002, 280; vgl. auch schon OLG Bremen NJW 1959, 1088).
  • KG, 21.05.2002 - 1 W 114/02

    Beginn der höheren Verzinsung von Kostenerstattungsansprüchen

    Daraus folgt aber entgegen einer abweichenden Meinung (OLG München, Rpfleger 2002, 280, Hansens, BRAGOReport 2001, 131/132 f. und dem folgend Enders JurBüro 2001, 510) nicht, dass § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO n. F. in allen Kostenfestsetzungsverfahren anwendbar ist, die am 1. Oktober 2001 anhängig waren oder danach beantragt worden sind, auch wenn die dem Festsetzungsantrag zugrunde liegende Kostenentscheidung vor dem 1. Oktober 2001 ergangen ist (so jedoch OLG München, a. a. O.).

    Davon geht im Übrigen der selbe Senat des OLG München in JurBüro 2001, 370/371 m. w. N. zutreffend aus, so dass die spätere Entscheidung (Rpfleger 2002, 280) auch deshalb nicht überzeugt.

  • OLG Düsseldorf, 17.10.2002 - 10 W 101/02

    Nachträgliche Festsetzung von Zinsen nach Gesetzesänderung

    Mangels Übergangsregelung ist die Änderung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs nach § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO uneingeschränkt am 01.10.2001 in Kraft getreten und gilt damit für alle nach dem Inkrafttreten anhängigen oder danach beantragten Kostenfestsetzungsverfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 10.07.2002 10 W 65/02; OLG München RPfl 2002, 280 f).

    Der Gesetzgeber hat bei der Änderung des § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO ? anders als bei der Änderung des § 288 Abs. 2 BGB - auf eine entsprechende Übergangsregelung verzichtet; dass er offensichtlich mit beiden Änderungen das gleiche Ziel verfolgen wollte, vermag die Annahme einer planwidrigen und damit analogiefähigen Regelungslücke nicht zu begründen (vgl. Senatsbeschluss vom 10.07.2002 10 W 65/02; OLG München RPfl 2002, 280 f).

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2002 - 10 W 101/02

    Kostenfestsetzungsverfahren

    Mangels Übergangsregelung ist die Änderung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs nach § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO uneingeschränkt am 01.10.2001 in Kraft getreten und gilt damit für alle nach dem Inkrafttreten anhängigen oder danach beantragten Kostenfestsetzungsverfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 10.07.2002 10 W 65/02; OLG München RPfl 2002, 280 f).

    Der Gesetzgeber hat bei der Änderung des § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO ? anders als bei der Änderung des § 288 Abs. 2 BGB - auf eine entsprechende Übergangsregelung verzichtet; dass er offensichtlich mit beiden Änderungen das gleiche Ziel verfolgen wollte, vermag die Annahme einer planwidrigen und damit analogiefähigen Regelungslücke nicht zu begründen (vgl. Senatsbeschluss vom 10.07.2002 10 W 65/02; OLG München RPfl 2002, 280 f).

  • OLG Koblenz, 12.08.2002 - 14 W 450/02

    Kostenfestsetzung; Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs

    Die Vorschrift des Artikels 229 Abs. 1 Satz 2 EGBGB , die lediglich Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB zum Gegenstand hat, ist mangels einer entsprechenden gesetzgeberischen Entscheidung nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar (OLG München, JurBüro 2002, 317; Hansens, Rpfleger 2001, 573, 574).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2002 - 10 W 65/02

    Verzinsung des festgesetzten Kostenerstattungsbetrages

    Folglich ist die neue Fassung des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens am 1. Oktober 2001 anzuwenden (so auch OLG München JurBüro 2002, 317 = RPfleger 2002, 280).
  • OLG Dresden, 07.10.2002 - 4 W 1233/02

    Zinsen; Verzinsung; Kostenfestsetzungsbeschluss; Vergütungsfestsetzungsbeschluss

    Die Neufassungen des § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO gelten nach Ansicht des Senats jedenfalls nicht für bis zum 30.09.2001 abgeschlossene Kosten- und Vergütungsfestsetzungsverfahren (im Ergebnis ebenso KG, Beschluss vom 21.05.2002 - Az. : 1 W 114/02 - OLG Hamm, Beschluss vom 12.04.2002 - Az.: 23 W 109/02 - BRAGOreport 2002, 103, 104; a. A. LG Chemnitz, Beschluss vom 25.02.2002 - Az. : 5 0 27/93 , jeweils nach Hansens; vgl. ferner Hansens u.a. BRAGOreport 2001, 131 ff; Enders, JurBüro 2001, 510 f und für schwebende Verfahren OLG München RPfl 2002, 280) .
  • OLG Saarbrücken, 26.04.2002 - 6 W 396/01

    Erstattungsfähigkeit einer Übersetzung durch den Prozessbevollmächtigten

    Denn § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO n.F. ist -unabhängig vom Datum der Kostengrundentscheidung oder des Einganges des Kostenfestsetzungsantrages - in allen Kostenfestsetzungsverfahren anwendbar, die am 1. Oktober 2001 noch anhängig waren oder danach beantragt worden sind, weil Änderungen des Prozessrechts grundsätzlich auch die bei ihrem Inkrafttreten schwebenden Verfahren ergreifen und der Gesetzgeber eine hiervon abweichende Übergangsregelung nicht getroffen hat (11. Zivilsenat des OLG München, Beschlüsse vom 7. Januar 2002 - 11 W 2883/01 - und vom 24. Januar 2002 - 11 W 633/02 - jeweils m.w.N.).
  • KG, 20.05.2003 - 1 W 106/03

    Kostenfestsetzungsverfahren: Beginn der höheren Verzinsung des

    Das Landgericht ist dieser Rechtsauffassung gefolgt, die die sofortige Beschwerde im Hinblick auf die abweichenden Entscheidungen anderer Gerichte (OLG München BRAGO-Report 01, 131 = Rpfleger 02, 280 = JurBüro 02, 317; OLG Hamm, Rpfleger 02, 539 = JurBüro 02, 482 = Anwalts-Bl. 03, 186) zur Überprüfung stellt.
  • LG Landau/Pfalz, 18.12.2002 - 2 O 366/00

    Bestimmung der anwendbaren Vorschriften bezüglich der Höhe des Zinssatzes eines

    Da der Gesetzgeber insoweit keine Übergangsregelung getroffen hat, gilt der Grundsatz, dass Änderungen des Prozessrechts auch die bei ihrem Inkrafttreten schwebenden Verfahren ergreifen (OLG München, Rpfleger 2002, 280, 281).
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