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   OLG Karlsruhe, 23.08.2016 - 11 W 79/16, 11 W 79/16 (Wx)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,26009
OLG Karlsruhe, 23.08.2016 - 11 W 79/16, 11 W 79/16 (Wx) (https://dejure.org/2016,26009)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.08.2016 - 11 W 79/16, 11 W 79/16 (Wx) (https://dejure.org/2016,26009)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. August 2016 - 11 W 79/16, 11 W 79/16 (Wx) (https://dejure.org/2016,26009)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Burhoff online

    Wohnungsdurchsuchung, Spam-Mails, Polizei, Verhältnismäßigkeit

  • openjur.de
  • damm-legal.de

    Zur Beschlagnahme des PC zur Unterbindung von E-Mails, die eine Behörde belästigen

  • JurPC

    Wohnungsdurchsuchung zur Verhinderung des Versands von E-Mails an die Polizei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer auf Polizeirecht gestützten Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Unterbindung der Versendung von E-Mals an die Polizei

  • online-und-recht.de

    Keine Wohnungsdurchsuchung, um Spam-Mails an Polizei zu verhindern

  • kanzlei.biz

    Spam-Mails rechtfertigen nicht zur Beschlagnahme von Computer und Router

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Verhältnismäßigkeit einer auf Polizeirecht gestützten Beschlagnahme von Computern und Routern aufgrund wiederholter E-Mail-Belästigung der Polizei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschlagnahme; Computer; Router; Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit einer auf Polizeirecht gestützten Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Unterbindung der Versendung von E-Mals an die Polizei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Auch die Polizei sollte bei Spam nicht die Nerven verlieren

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Beschlagnahme des PC zur Unterbindung von E-Mails, die eine Behörde belästigen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Wohnungsdurchsuchung, um Spam an Polizei zu verhindern

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mann verschickte dutzende E-Mails an Polizeirevier: Hausdurchsuchung wegen Spam rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Wohnungsdurchsuchung, um Spam-Mails an Polizei zu verhindern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 90
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 21.02.2014 - 3 Wx 193/13

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung zur Sicherstellung von Waffen und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2016 - 11 W 79/16
    Die Herausgabe der sichergestellten Sachen kann vor dem Oberlandesgericht nicht begehrt werden, da für einen solchen Antrag allein der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben ist (OLG Düsseldorf, FGPrax 2014, 182; OLG Hamm, NVwZ-RR 2010, 921 f.).

    b) Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt es auf den Sachverhalt an, der für den zuständigen Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - ggf. nach Durchführung der möglichen und im Einzelfall gemäß § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (OLG Brandenburg, NVwZ-RR 2015, 32; OLG Düsseldorf, FGPrax 2014, 182; OLG Frankfurt, FGPrax 2007, 42; OLG Hamm, FGPrax 2004, 306).

    Letzteres gilt insbesondere mit Blick auf die nach Art. 13 GG garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung (OLG Düsseldorf, FGPrax 2014, 182).

    Gerichtskosten entstehen gemäß §§ 22 Absatz 1, 25 Absatz 1 GNotKG nicht, da das Rechtsmittel überwiegend Erfolg hat (vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2014, 182).

  • OLG Karlsruhe, 25.03.2010 - 14 Wx 9/10

    Zulässigkeit einer richterlichen Durchsuchungsanordnung zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2016 - 11 W 79/16
    b) Im Rahmen der Eröffnung des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten ist das Oberlandesgericht sachlich zuständig (vgl. zur Zuständigkeit des Oberlandesgerichts gemäß § 31 Absatz 5 Satz 3 PolG i.V.m. § 119 Absatz 1 Nr. 1b GVG OLG Karlsruhe, BeckRS 2010, 15601).

    c) Der Umstand, dass nach dem Vollzug der Durchsuchungsanordnung die Erledigung der Hauptsache eingetreten ist, steht der Zulässigkeit nicht entgegen (OLG Karlsruhe, BeckRS 2010, 15601).

  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03

    Wohnungsdurchsuchung zum Zweck der Abschiebung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2016 - 11 W 79/16
    b) Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt es auf den Sachverhalt an, der für den zuständigen Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - ggf. nach Durchführung der möglichen und im Einzelfall gemäß § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (OLG Brandenburg, NVwZ-RR 2015, 32; OLG Düsseldorf, FGPrax 2014, 182; OLG Frankfurt, FGPrax 2007, 42; OLG Hamm, FGPrax 2004, 306).
  • OLG Brandenburg, 16.09.2014 - 11 Wx 6/11

    Wohnungsdurchsuchung zur Gefahrenabwehr: Sicherstellung der von einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2016 - 11 W 79/16
    b) Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt es auf den Sachverhalt an, der für den zuständigen Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - ggf. nach Durchführung der möglichen und im Einzelfall gemäß § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (OLG Brandenburg, NVwZ-RR 2015, 32; OLG Düsseldorf, FGPrax 2014, 182; OLG Frankfurt, FGPrax 2007, 42; OLG Hamm, FGPrax 2004, 306).
  • OLG Hamm, 10.08.2010 - 15 W 86/10

    Voraussetzungen einer präventiven richterlichen Durchsuchungsanordnung zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2016 - 11 W 79/16
    Die Herausgabe der sichergestellten Sachen kann vor dem Oberlandesgericht nicht begehrt werden, da für einen solchen Antrag allein der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben ist (OLG Düsseldorf, FGPrax 2014, 182; OLG Hamm, NVwZ-RR 2010, 921 f.).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 20 W 181/06

    Abschiebungsverfahren: Zulässigkeit der Anordnung zur Durchsuchung der Wohnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2016 - 11 W 79/16
    b) Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt es auf den Sachverhalt an, der für den zuständigen Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - ggf. nach Durchführung der möglichen und im Einzelfall gemäß § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (OLG Brandenburg, NVwZ-RR 2015, 32; OLG Düsseldorf, FGPrax 2014, 182; OLG Frankfurt, FGPrax 2007, 42; OLG Hamm, FGPrax 2004, 306).
  • OLG München, 04.09.2012 - 34 Wx 219/12

    Anordnung der Durchsuchung sowie Sicherstellung von Schusswaffen in Bayern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2016 - 11 W 79/16
    Das nach § 62 Absatz 1 FamFG erforderliche berechtigte Interesse an der Feststellung, das gemäß § 62 Absatz 2 Nr. 1 FamFG in der Regel bei schwerwiegenden Grundrechteingriffen vorliegt, ist bei einer Durchsuchung der Wohnung gegeben (OLG Düsseldorf, FamRZ 2015, 1047; OLG München, NVwZ-RR 2013, 78).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2014 - 3 Wx 46/14
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2016 - 11 W 79/16
    Das nach § 62 Absatz 1 FamFG erforderliche berechtigte Interesse an der Feststellung, das gemäß § 62 Absatz 2 Nr. 1 FamFG in der Regel bei schwerwiegenden Grundrechteingriffen vorliegt, ist bei einer Durchsuchung der Wohnung gegeben (OLG Düsseldorf, FamRZ 2015, 1047; OLG München, NVwZ-RR 2013, 78).
  • OLG München, 25.09.2019 - 34 Wx 284/19

    Rechtswidriger Beschluss zur Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen

    Ein solcher ist bei der nach Art. 13 Abs. 2 GG einem Richtervorbehalt unterliegenden Wohnungsdurchsuchung grundsätzlich gegeben (BVerfG NJW 1997, 2163; Senat vom 14.11.2018, 34 Wx 42/18 = NZM 2019, 69/70; OLG Karlsruhe NJW 2017, 90/91; BeckOK PolR Bayern/Schwabenbauer PAG Art. 24 Rn. 47; MüKoStPO/Hauschild § 105 Rn. 41a).

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt es auf den Sachverhalt an, der für den zuständigen Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - gegebenenfalls nach Durchführung der möglichen und im Einzelfall gemäß § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (OLG Karlsruhe NJW 2017, 90/91; OLG Brandenburg NVwZ-RR 2015, 32; OLG Düsseldorf FGPrax 2014, 182/183; OLG Hamm NVwZ-RR 2010, 921/922; FGPrax 2004, 306/307; OLG Frankfurt a. M. FGPrax 2007, 42; BeckOK PolR Bayern/Schwabenbauer PAG Art. 24 Rn. 60; KK-StPO/Bruns 8. Aufl. § 105 Rn. 19; Köhler in Meyer-Goßner/Schmitt § 105 Rn. 15a; MüKoStPO/Hauschild § 105 Rn. 41b).

  • OLG München, 27.05.2022 - 11 W 239/22

    Kürzung der Sachverständigenvergütung - fehlender Hinweis auf Mehrkosten

    Dies entspricht der seit der Neufassung des § 8a Abs. 4 JVEG zum 01.08.2013 ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 25.01.2016 - 11 W 79/16, vom 16.02.2016 - 11 W 2446/15, vom 09.11.2017 - 11 W 1650/17 und vom 08.08.2018 - 11 W 787/18).

    Dies liegt deutlich über der Erheblichkeitsschwelle, die von der Rechtsprechung bei 20% bis 25% angenommen wird (s. Senatsbeschluss vom 25.01.2016 - 11 W 79/16; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 5. Aufl., § 8 a JVEG Rn. 22 m.w.N.).

    Sowohl eine einschränkende Auslegung unter dem Gesichtspunkt der Kausalität zwischen Pflichtverletzung und unterbliebenem Abbruch des Gutachtensauftrags als auch eine Erhöhung des Vorschussbetrages um einen Toleranzwert von 20% - 25%, welche der früheren Rechtsprechung entsprachen, können aber nach der Einführung des § 8a Abs. 4 JVEG nicht mehr in Betracht kommen (Senatsbeschluss vom 25.01.2016 - 11 W 79/16; OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2014, IBR 2015, 169; Leitsatz und Kurzzusammenfassung mit zustimmender Anmerkung von Hansens, RVGReport 2015, 237; OLG Düsseldorf JurBüro 2016, 485; Schneider JVEG, 4. Auflage 2021, § 8a Rn. 39; Zöller/Greger, ZPO, 34. Auflage, § 413 Rn. 8).

  • OLG München, 27.05.2020 - 11 W 735/20

    Beschwerde, Verletzung, Erinnerung, Verschulden, Kostenschuldner, Hinweispflicht,

    Dies entspricht der seit der Neufassung des § 8a Abs. 4 JVEG zum 01.08.2013 ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 25.01.2016 - 11 W 79/16, vom 16.02.2016 - 11 W 2446/15, vom 09.11.2017 - 11 W 1650/17, vom 08.08.2018 - 11 W 787/18 und vom 21.12.2018 - 11 W 1906/18).

    Dies liegt deutlich über der Erheblichkeitsschwelle, die von der Rechtsprechung bei 20% bis 25% angenommen wird (s. Senatsbeschluss vom 25.01.2016 - 11 W 79/16; Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 4. Aufl., § 8 a JVEG Rn. 16 m.w.N.).

    Sowohl eine einschränkende Auslegung unter dem Gesichtspunkt der Kausalität zwischen Pflichtverletzung und unterbliebenem Abbruch des Gutachtensauftrags als auch eine Erhöhung des Vorschussbetrages um einen Toleranzwert von 20% - 25%, welche der früheren Rechtsprechung entsprachen, können aber nach der Einführung des § 8a Abs. 4 JVEG nicht mehr in Betracht kommen (Senatsbeschluss vom 25.01.2016 - 11 W 79/16; OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2014, IBR 2015, 169; Leitsatz und Kurzzusammenfassung mit zustimmender Anmerkung von Hansens, RVGReport 2015, 237; OLG Düsseldorf JurBüro 2016, 485; Schneider JVEG, 3. Auflage 2018, § 8a Rn. 39; Zöller-Greger, ZPO, 32. Auflage, § 413 Rn. 8).

  • OLG München, 14.11.2018 - 34 Wx 42/18

    Wohnungsdurchsuchung für Zwecke der Gefahrenabwehr

    Gegenstand der Überprüfung im Beschwerdeverfahren ist nur der erstinstanzliche Durchsuchungsbeschluss (OLG Karlsruhe NJW 2017, 90/91; Senftl in BeckOK PolR Bayern Art. 25 PAG Rn. 55).
  • OLG Oldenburg, 14.12.2016 - 12 W 200/16

    Polizei- und Ordnungsrecht in Niedersachsen: Durchsuchung einer Wohnung zur

    Ob und welche Straftat vorliegt oder begangen werden soll, ist vom Amtsgericht zu prüfen (vgl. Böhrenz/Siefken, Nds.SOG, aktualisierte 9. Auflage 2014, § 18 Rn. 7 a.E. - noch zur Rechtslage nach AuslG; OLG Hamm FG-Prax 2004, 306, zu dem der niedersächsischen Rechtslage vergleichbaren PolG-NW; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.8.2016, 11 W 79/16, 11 W 79/16 (Wx) - juris zum PolG BW; vgl. auch OLG Celle, NdsRPfl 2003, 177 - juris).
  • OLG Braunschweig, 11.04.2020 - 3 W 30/20

    Feststellung der Unrechtmäßigkeit einer von einer Ausländerbehörde veranlassten

    Das erforderliche berechtigte Interesse nach Erledigung der Maßnahme ergibt sich gemäß § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG aus dem mit einer Wohnungsdurchsuchung verbundenen schwerwiegenden Grundrechtseingriff (OLG München, Beschluss vom 14. November 2018 - 34 Wx 42/18 -, NZM 2019, S. 69 [70 Rn. 17]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Januar 2018 - I-3 Wx 239/17 -, NVwZ-RR 2018, S. 670 [671 Rn. 9] m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. August 2016 - 11 W 79/16 -, NJW 2017, S. 90 [91 Rn. 12] m.w.N.).
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