Rechtsprechung
OLG Naumburg, 27.02.2002 - 11 W 82/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Ersatzzustellung; Niederlegung eines Mandats im Falle des Wohnsitzwechsels; Begriff der Wohnung i.S.v. §§ 181, 182 ZPO; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Judicialis
ZPO § 181; ; ZPO § 182; ; ZPO § 233; ; ZPO § 335; ; ZPO § 577 a.F.; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 341 Abs. 2 Satz 2; ; GKG § 1; ; GKG § 11 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle, 06.11.2001 - 8 O 179/01
- OLG Naumburg, 27.02.2002 - 11 W 82/01
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 19.06.1989 - 7 WF 78/89
Auszug aus OLG Naumburg, 27.02.2002 - 11 W 82/01
Unter diesen Umständen stellt es sich als unzulässige Rechtsausübung des Beklagten dar, wenn er eine fehlerhafte Ersatzzustellung geltend macht, da der in Betracht zu ziehende Irrtum des Klägers über den tatsächlichen Lebensmittelpunkt des Beklagten vom Beklagten bewußt herbeigeführt wurde (OLG Düsseldorf FamRZ 1990, 75).Dies gereicht dem Beklagten zum Verschulden (OLG Düsseldorf FamRZ 1990, 75 ;… vgl. Zöller/Greger, § 233 Rdn. 23 - Stichworte: Abwesenheit und Zustellung).
- BGH, 13.10.1993 - XII ZR 120/92
Ersatzzustellung am "Erstwohnsitz" - § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02> …
Auszug aus OLG Naumburg, 27.02.2002 - 11 W 82/01
Dieses Indiz muß der Beklagte durch plausible, schlüssige Darstellung, wonach er seinen Lebensmittelpunkt an einem anderen Ort hatte, entkräften (BGH NJW-RR 1994, 564).Verlagert der Beklagte den räumlichen Mittelpunkt seines Lebens an einen neuen Aufenthaltsort, gilt die (alte) Wohnung als aufgegeben und kommt nicht mehr als Zustellungsort in Betracht (BGH NJW-RR 1994, 564 ;… a.a.O.).
- BGH, 27.10.1987 - VI ZR 268/86
Ersatzzustellung in der Wohnung; Unterzeichnung von Ausfertigungen durch den …
Auszug aus OLG Naumburg, 27.02.2002 - 11 W 82/01
Der Beklagte muß sich hauptsächlich in den vom Zustellungsversuch betroffenen Räumen aufhalten und insbesondere dort schlafen, wobei die polizeiliche Anmeldung der Wohnung lediglich sekundär von Bedeutung ist (BGH NJW 1978, 1858; 1988, 713).
- BGH, 12.04.1973 - II ZR 126/72
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme aus einem Wechsel - Wirksamkeit der …
Auszug aus OLG Naumburg, 27.02.2002 - 11 W 82/01
Die Frage, ob das Versäumnisurteil nach § 335 ZPO hätte erlassen werden dürften, stellt sich danach nicht (BGH VersR 1973, 715). - BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76
Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des …
Auszug aus OLG Naumburg, 27.02.2002 - 11 W 82/01
Der Beklagte muß sich hauptsächlich in den vom Zustellungsversuch betroffenen Räumen aufhalten und insbesondere dort schlafen, wobei die polizeiliche Anmeldung der Wohnung lediglich sekundär von Bedeutung ist (BGH NJW 1978, 1858; 1988, 713). - OLG Karlsruhe, 27.11.1991 - 9 W 72/91
Auszug aus OLG Naumburg, 27.02.2002 - 11 W 82/01
Der Entscheidung des Landgerichts liegt der zutreffende Rechtsgedanke zugrunde, daß derjenige, der ständig einen bestimmten Ort als seine Wohnung angegeben hat, dies in der Regel auch bei Zustellungen gegen sich gelten lassen muß (OLG Köln Rpfleger 1975, 260 ; OLG Hamm, NJW 1970, 958; OLG Karlsruhe NJW-RR 1992, 700 ;… Zöller/Stöber, § 181 Rdn. 8).
- BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 2333/09
Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilverfahren bei …
Damit beziehen sich die Gerichte auf eine von mehreren Obergerichten vertretene Auffassung (vgl. FG Münster…, Urteil vom 19. Juni 1984 - VII 3175/83 EG -, NJW 1985, S. 1184; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 19. Juni 1989 - 7 WF 78/89 -, FamRZ 1990, S. 75; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 27. November 1991 - 9 W 72/91 -, NJW-RR 1992, S. 700 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Februar 2002 - 11 W 82/01 -, [...]; KG…, Beschluss vom 10. August 2004 - 12 U 121/04 -, MDR 2005, S. 232). - KG, 02.01.2006 - 8 W 92/05
Zustellung: Wirksamkeit der Ersatzzustellung bei Verhinderung der Bekanntgabe der …
Nur dann wenn ein Zustelladressat in zurechenbarer Weise ständig den Anschein gesetzt hat, dass er unter einer bestimmten Anschrift wohne und dadurch zugleich verhindert, dass dem Absender die tatsächliche Anschrift bekannt wird , kann eine Ersatzzustellung unter der vom Zustelladressaten angegebenen Anschrift wirksam sein, obgleich er dort tatsächlich nicht wohnt (Nidersächsisches Oberwaltungsgericht, NVwZ-RR 2005, 760; OLG Nürnberg, MDR 2000, 902; OLGR Naumburg 2002, 449; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1992, 700).