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   OLG Hamburg, 29.12.2003 - 11 W 90/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15981
OLG Hamburg, 29.12.2003 - 11 W 90/03 (https://dejure.org/2003,15981)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.12.2003 - 11 W 90/03 (https://dejure.org/2003,15981)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Dezember 2003 - 11 W 90/03 (https://dejure.org/2003,15981)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Altschulden, GmbHG § 64 Satz 1, Indizien der Zahlungsunfähigkeit, Neuschulden, Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns, Verschulden, Zahlungen nach Insolvenzreife, Zahlungen zur Nachteilsabwendung, Zahlungseinstellung, Zahlungsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit und der Zahlungseinstellung

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • KG, 28.04.2022 - 2 U 39/18

    Ersatz pflichtwidriger Zahlungen: Exkulpation des Geschäftsführers einer

    Zumindest ein auf Fakten fußendes Sanierungskonzept muss vorliegen (vgl. OLG München, Urteil vom 6. November 2013 - 7 U 571/13, GmbHR 2014, 139, Rn. 25 nach juris), dabei muss der Sanierungsversuch selbst ernsthaft sein (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 12. Januar 2016 - 6 U 123/13 -, Rn. 59, juris; Knittel/Schwall NZI 2013, 782, 785) und eine Veräußerungschance zur Sanierung muss ein ernsthaftes Sanierungskonzept begründen können (vgl. HansOLG Hamburg, Beschluss vom 29. Dezember 2003 - 11 W 90/03 -, Rn. 5, juris).
  • KG, 14.10.2005 - 6 U 217/04

    Arrest im Insolvenzverfahren: Voraussetzungen eines Arrestanspruchs bei

    Gewichtiges Indiz für eine Zahlungseinstellung, bei deren Vorliegen gemäß § 17 Abs. 2 S. 2 InsO anzunehmen ist, dass Zahlungsunfähigkeit vorliegt, ist es, dass der Schuldner über längere Zeit Verbindlichkeiten nicht begleicht, deren Erfüllung für das Unternehmen von existentieller Bedeutung ist (vgl. BGH ZIP 2002, 853, 855; OLG Hamburg GmbHR 2004, 797, 798; Müller in Jaeger, InsO, 2004, § 17, Rn. 32).

    Die Nichtbegleichung der unstreitig jedenfalls gegenüber Sozialversicherungsträgern bestehender Verbindlichkeiten bei gleichzeitiger Begleichung von neuen Verbindlichkeiten ist sogar ein weiteres Indiz für die Zahlungsunfähigkeit der Beklagten zu 1. bereits im März 2001 (vgl. insoweit OLG Hamburg, GmbHR 2004, 797, 798).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - L 11 KA 133/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Vielmehr handelt es sich dabei um Neuforderungen, für die die Prozessführungsbefugnis dem Schuldner zusteht (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 29.12.2003 - 11 W 90/03 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - L 11 KA 121/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Vielmehr handelt es sich dabei um Neuforderungen, für die die Prozessführungsbefugnis dem Schuldner zusteht (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 29.12.2003 - 11 W 90/03 -).
  • OLG Köln, 12.05.2011 - 18 U 99/10

    Erhaltung der verteilungsfähigen Vermögensmasse der insolvenzreifen Gesellschaft

    Dementsprechend können auch solche Zahlungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers vereinbar sein, die in der Absicht geleistet werden, den Betrieb für die Zwecke des Insolvenzverfahrens oder auch im Interesse einer ernstlich erwarteten Sanierung aufrechtzuerhalten (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom Beschluss vom 29.12.2003 - 11 W 90/03, GmbHR 797-199, zitiert nach juris, Rn. 5.; Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 17. Auflage, § 64 Rn. 12; Haas in Baumbach/Hueck, a.a.O., § 64 Rn. 73).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2011 - L 11 KA 24/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Vielmehr handelt es sich dabei um Neuforderungen, für die die Prozessführungsbefugnis dem Schuldner zusteht (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 29.12.2003 - 11 W 90/03 - Senat, Beschlüsse vom 13.04.2011 - L 11 KA 133/10 B ER und L 11 KA 17/11 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 11 KA 16/12

    Streit über die Rechtmäßigkeit eines Arzneimittelregresses wegen Überschreitung

    Vielmehr handelt es sich dabei um Neuforderungen, für die die Prozessführungsbefugnis dem Schuldner zusteht (vgl. Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, Urteil vom 29.12.2003 - 11 W 90/03 - Senat, Beschlüsse vom 13.04.2011 - L 11 KA 133/10 B ER - und - L 11 KA 17/11 B ER -, und vom 31.08.2011 - L 11 KA 24/11 B ER - und - L 11 KA 25/11 B ER - ).
  • OLG Dresden, 21.09.2004 - 2 U 1441/04

    Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gegen eine Mitgeschäftsführerin einer

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