Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 19.12.2012

Rechtsprechung
   OLG München, 07.02.2012 - 11 W 90/12   

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https://dejure.org/2012,1806
OLG München, 07.02.2012 - 11 W 90/12 (https://dejure.org/2012,1806)
OLG München, Entscheidung vom 07.02.2012 - 11 W 90/12 (https://dejure.org/2012,1806)
OLG München, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - 11 W 90/12 (https://dejure.org/2012,1806)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltskosten nach Klage wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung: Anrechnung vorgerichtlicher Geschäftsgebühr wegen Regulierungsverhandlungen im Prozess wegen Schäden durch eine Dachlawine nur gegen den Versicherungsnehmer einer Haftpflichtversicherung

  • verkehrslexikon.de

    Bei außergerichtlichen Regulierungsverhandlungen zwischen dem Geschädigten und der Haftpflichtversicherung des Schädigers ist die entstehende Geschäftsgebühr auch dann auf eine nachfolgende Verfahrensgebühr anzurechnen, wenn im Prozess lediglich der Versicherungsnehmer, ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung einer entstehenden Geschäftsgebühr auf eine nachfolgende Verfahrensgebühr bei außergerichtlichen Regulierungsverhandlungen zwischen Geschädigtem und Haftpflichtversicherung des Schädigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VV- RVG Vorbem. 3 Abs. 4; RVG § 15a Abs. 2
    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens im Verkehrsunfallprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1023
  • MDR 2012, 1129
  • NZV 2012, 549
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 52/04

    Vertretung mehrer Mietparteien; Erfallen der Erhöhungsgebühr

    Auszug aus OLG München, 07.02.2012 - 11 W 90/12
    Auch nach der Rechtsprechung des BGH liegt derselbe Gegenstand dann vor, wenn der Rechtsanwalt für mehrere Auftraggeber wegen desselben Rechts oder Rechtsverhältnisses tätig wird (BGH NJW 2005, 3786).
  • BGH, 25.10.2005 - VI ZB 58/04

    Erstattung der Umsatzsteuer des Prozessbevollmächtigten im Streitgenossenprozess

    Auszug aus OLG München, 07.02.2012 - 11 W 90/12
    Dem engen Zusammenhang zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer steht insbesondere nicht entgegen, dass im allgemeinen Haftpflichtprozess die direkte Inanspruchnahme des Versicherers im Gegensatz zur Regelung bei Kfz-Haftpflichtschäden gemäß § 10 Abs. 5 AKB nicht eröffnet ist (in diesem Fall liegt nach überwiegender Auffassung derselbe Gegenstand im Sinne von Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG vor, vgl. Gerold/Schmidt aaO 1008 VV, Rn 150, und BGH VI ZB 58/04 vom 25.10.2005 zit. nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 24.09.1993 - 10 U 157/92

    Gebühr; Haftpflichtversicherung; Prozeßgebühr; Außergerichtlich; Schadensersatz ;

    Auszug aus OLG München, 07.02.2012 - 11 W 90/12
    Nicht nur im gerichtlichen Verfahren, sondern auch bei der vorprozessualen Geltendmachung eines Anspruchs würde deshalb automatisch Versicherungsnehmer und Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen, was zu einem engen personellen Zusammenhang der Anspruchsgegner führe, der für die Annahme desselben Gegenstandes ausreiche (OLG Karlsruhe, AGS 1994, 43).
  • KG, 01.03.2013 - 2 W 49/12

    Anrechnung der vorprozessual entstandenen Geschäftsgebühr auf die Prozessgebühr

    Dieser Rechtsauffassung hat sich inzwischen das Oberlandesgericht München in einem umfangreich und sorgfältig begründeten Beschluss vom 7. Februar 2012 (AGS 2012, 229) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung auch für den Fall angeschlossen, dass vorprozessualer Verhandlungspartner ein "normaler" Haftpflichtversicherer ist (a. A. Gerold/Schmidt - Müller-Rabe, RVG , 20. Auflage, Vorb. 3 VV Rn. 200).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.12.2012 - I-11 W 90/12   

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https://dejure.org/2012,42431
OLG Hamm, 19.12.2012 - I-11 W 90/12 (https://dejure.org/2012,42431)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.12.2012 - I-11 W 90/12 (https://dejure.org/2012,42431)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - I-11 W 90/12 (https://dejure.org/2012,42431)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abstandsgebot, Sicherungsverwahrung, Entschädigung, Größe und Ausstattung der Verwahrräume, Menschenwürde, allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung Sicherungsverwahrter in der JVA Werl

  • rechtsportal.de

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung Sicherungsverwahrter in der JVA Werl

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 2111/06

    Ermöglichung einer Besuchsüberstellung in eine Justizvollzugsanstalt mit

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 90/12
    Der Staat ist verpflichtet, Vollzugsanstalten in der zur Wahrung der Grundrechte erforderlichen Weise auszustatten (vgl. BVerfGE 40, 276 ; 45, 187 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 m.w.N.).

    Sind vorhandene Vollzugseinrichtungen und deren Ausstattung so beschaffen, dass Rechte der Gefangenen nicht gewahrt werden können, ohne dass dadurch Rechte anderer Gefangener oder sonstige Belange von vergleichbarem Gewicht beeinträchtigt werden, so folgt auch hieraus nicht, dass die insoweit auf der einen oder anderen Seite unvermeidlichen Beeinträchtigungen ohne weiteres und unabhängig von laufenden Bemühungen um kurzfristige Abhilfe als rechtmäßig hinzunehmen wären (vgl. BVerfGK 13, 487 m.w.N.).

    Drohen aufgrund unzureichender Ausstattung von Haftanstalten Beeinträchtigungen, die normalerweise von Rechts wegen nicht hinnehmbar sind, so sind - unbeschadet der Pflicht der zuständigen Organe, für eine dauerhafte Verbesserung der Ausstattung zu sorgen - den zuständigen Anstalten und ihren Trägern besondere Anstrengungen zum Ausgleich des Mangels und zur zügigen Abhilfe abzuverlangen; das Niveau der "zumutbaren Anstrengungen" (vgl. BVerfGE 42, 95 ) bemisst sich insoweit nach der staatlichen Verantwortung für die Ausstattung des Vollzuges mit den für die rechtmäßige Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mitteln (vgl. BVerfGK 13, 487 ).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 90/12
    Richtig hat das Landgericht zudem hervorgehoben, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Vergleichsmaßstab für die Beurteilung der Einhaltung des Abstandsgebotes auf die Unterbringungsbedingungen im regulären Strafvollzug abzustellen ist (BVerfG, Urteil vom 04. Mai 2011, 2 BvR 2333/08 u.a., veröffentlicht u.a. in NJW 2011, 1931; Rn 115 zitiert nach juris).

    Das bedeutet, dass das Leben im Vollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen außerhalb des Vollzugs anzupassen ist, soweit Sicherheitsbelange nicht entgegenstehen, wobei Beschränkungen nur zulässig sind, die zur Reduzierung der Gefährlichkeit erforderlich sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 04. Mai 2011, a.a.O., Rn 108 zitiert nach juris).

    Den grundrechtlichen Anspruch von Sicherungsverwahrten auf einen demgemäß ausgestalteten Vollzug kann der Staat - unabhängig davon, dass dem Gesetzgeber für eine entsprechende Neuregelung des Rechts der Sicherungsverwahrung eine Übergangsfrist eingeräumt ist (vgl. BVerfGE 128, 326 ) - bereits gegenwärtig nicht nach freiem Belieben verkürzen.

  • BGH, 18.06.1998 - III ZR 100/97

    Haftung aus enteignungsgleichem Eingriff wegen rechtswidriger Ablehnung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 90/12
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, trifft einen Beamten im haftungsrechtlichen Sinn in der Regel kein Verschulden, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (vgl. BGH NVwZ 1998, 1329).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aushändigungen von Gegenständen im

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 90/12
    Der Staat ist verpflichtet, Vollzugsanstalten in der zur Wahrung der Grundrechte erforderlichen Weise auszustatten (vgl. BVerfGE 40, 276 ; 45, 187 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 90/12
    Drohen aufgrund unzureichender Ausstattung von Haftanstalten Beeinträchtigungen, die normalerweise von Rechts wegen nicht hinnehmbar sind, so sind - unbeschadet der Pflicht der zuständigen Organe, für eine dauerhafte Verbesserung der Ausstattung zu sorgen - den zuständigen Anstalten und ihren Trägern besondere Anstrengungen zum Ausgleich des Mangels und zur zügigen Abhilfe abzuverlangen; das Niveau der "zumutbaren Anstrengungen" (vgl. BVerfGE 42, 95 ) bemisst sich insoweit nach der staatlichen Verantwortung für die Ausstattung des Vollzuges mit den für die rechtmäßige Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mitteln (vgl. BVerfGK 13, 487 ).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 90/12
    Der Staat ist verpflichtet, Vollzugsanstalten in der zur Wahrung der Grundrechte erforderlichen Weise auszustatten (vgl. BVerfGE 40, 276 ; 45, 187 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 90/12
    Die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05. Februar 2004 (2 BvR 2029/01, veröffentlicht u.a. in NJW 2004, 739) maßgebliche rechtliche Ausgangslage ist zwischen den Parteien nicht streitig und vom Landgericht auch zutreffend seiner Beurteilung zu Grunde gelegt worden.
  • BVerfG, 10.01.2008 - 2 BvR 1229/07

    Tägliche Unterbrechung der Elektrizitätsversorgung im Haftraum eines

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 90/12
    Der Staat ist verpflichtet, Vollzugsanstalten in der zur Wahrung der Grundrechte erforderlichen Weise auszustatten (vgl. BVerfGE 40, 276 ; 45, 187 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.07.2012 - 2 BvR 1278/10

    Sicherungsverwahrung (Strafvollzug; Verlegung in eine Bewährungsstation;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 90/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit im Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 12. Juli 2012 - 2 BvR 1278/10 - folgendes ausgeführt (zitiert nach juris Rn 15 und 16):.
  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 43/08

    Keine menschenunwürdige Unterbringung in einer Einzelzelle mit 8 qm und

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 90/12
    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats zur den vergleichbaren Fällen einer identischen sanitären Ausstattung eines Einzelhaftraumes für Untersuchungs- oder Strafgefangene (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Juni 2008, 11 W 43/08, veröffentlicht in juris sowie in der NRWE-Datenbank).
  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 401/12

    Sicherungsverwahrung; Wahrung des Abstandsgebots; Vollzugskonzeption; Größe des

  • OLG Naumburg, 12.04.2012 - 2 Ws 321/11

    Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Ausstattung des Verwahrraums

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