Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 14.02.2005

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.12.2004 - 11 W 93/04   

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https://dejure.org/2004,5244
OLG Brandenburg, 30.12.2004 - 11 W 93/04 (https://dejure.org/2004,5244)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.12.2004 - 11 W 93/04 (https://dejure.org/2004,5244)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. Dezember 2004 - 11 W 93/04 (https://dejure.org/2004,5244)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnungsgesuch gegen einen Sachverständigen wegen der Befürchtung der Befangenheit; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Befangenheitssgrundes bei einem Sachverständigen

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 41 Nr. 5; ; ZPO § 41 Nr. 6; ; ZPO § 42; ; ZPO § 406 Abs. 1; ; ZPO § 406 Abs. 5; ; ZPO §§ 485 ff; ; ZPO § 492; ; ZPO § 567 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406 Abs. 1, 5
    Zur Ablehnung wegen Befangenheit eines in der ehemaligen DDR in Wohnungsbaukombinaten tätigen Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1208
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94

    Selbstablehnung eines Richters des BVerfG: Besorgnis der Befangenheit wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.12.2004 - 11 W 93/04
    Etwas anderes mag gelten, wenn es sich um gutachterliche Äußerungen oder Beiträge in Zeitschriften handelt, die sich gerade und ausdrücklich auf den zu entscheidenden Streitfall bzw. den zu beurteilenden Sachverhalt beziehen (BVerfGE 37, 263, 268; 98, 134, 138).
  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 388/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.12.2004 - 11 W 93/04
    Auch für den Richter ist insoweit anerkannt, dass die Äußerung einer ungünstigen Rechtsauffassung in einem früheren Rechtsstreit, Meinungsbekundungen des Richters auf Seminaren oder Tagungen sowie rechtliche Äußerungen in einer Fachzeitschrift grundsätzlich nicht geeignet sind, den Vorwurf der Befangenheit zu begründen (BGH NJW 2002, 2396 und Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 43 Rn. 33).
  • KG, 01.10.1997 - 4 W 5615/97

    Ablehnung von Sachverständigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.12.2004 - 11 W 93/04
    Auch im selbständigen Beweisverfahren nach den §§ 485 ff ZPO kann ein Sachverständiger wegen der Befürchtung der Befangenheit abgelehnt werden (KG NJW-RR 1998, 144; KGR 1996, 191 sowie Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., § 487 Rn. 5 m.w.N.).
  • OLG Köln, 13.01.1992 - 13 W 1/92

    Selbständiges Beweisverfahren - Sachverständigenablehnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.12.2004 - 11 W 93/04
    Die Ablehnung wird daher regelmäßig begründet sein, gegenüber dem Hausarzt einer Partei, gegenüber einem Arzt, der bereits eine privatärztliche Diagnose über das gleiche Leiden des Patienten erstattet hat (Zöller/ Greger, a.a.O., § 406 Rn. 8) und auch gegenüber einem Sachverständigen, der mit dem Geschäftsführer einer Partei über mehrere Jahre wissenschaftlich zusammengearbeitet und bei diesem Geschäftsführer promoviert hat (OLG Köln NJW-RR 1993, 63).
  • OLG Brandenburg, 06.09.2006 - 11 W 36/06

    Zulässigkeit einer Streitverkündung im selbstständigen Beweisverfahren

    Diesem Ablehnungsgesuch blieb jedoch auch in der Beschwerdeinstanz vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht (Beschluss vom 30. Dezember 2004, Az.: 11 W 93/04) der Erfolg versagt.
  • OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 11 W 11/19

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen wegen Beratung mit

    Auch im selbständigen Beweisverfahren nach den §§ 485 ff. ZPO kann ein Sachverständiger wegen der Befürchtung der Befangenheit abgelehnt werden (Senat, Beschl. v. 30.12.2004 - 11 W 93/04, zitiert nach juris, Rn. 4 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.02.2005 - 11 W 93/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10751
OLG Hamburg, 14.02.2005 - 11 W 93/04 (https://dejure.org/2005,10751)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.02.2005 - 11 W 93/04 (https://dejure.org/2005,10751)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. Februar 2005 - 11 W 93/04 (https://dejure.org/2005,10751)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Durchsetzung der Ansprüche eines Insolvenzverwalters gegen Gesellschafter, die auf einem Verstoß gegen Kapitalaufbringungsvorschriften oder Kapitalerhaltungsvorschriften beruhen; Erhöhte Anforderungen an die Verweigerung von Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung von ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 § 116 Nr. 1; GmbHG § 19 § 31; InsO § 56
    Mutwilligkeit einer Klage des Insolvenzverwalters gegen die Gesellschafter auf Einzahlung der Stammeinlage; Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Vermögenslosigkeit des Prozessgegners

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 678
  • MDR 2005, 776
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 21 W 48/01

    Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter?

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.02.2005 - 11 W 93/04
    Dabei ist es unerheblich, ob die Gläubiger dazu bereit sind, die Kosten aufzubringen (BGH MDR 1998, 737; OLG Düsseldorf NZI 2002, 661 [662]).
  • BGH, 24.03.1998 - XI ZR 4/98

    Freistellung des Fiskus von der Kostenaufbringung

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.02.2005 - 11 W 93/04
    Dabei ist es unerheblich, ob die Gläubiger dazu bereit sind, die Kosten aufzubringen (BGH MDR 1998, 737; OLG Düsseldorf NZI 2002, 661 [662]).
  • BGH, 18.03.2002 - II ZR 363/00

    Leistung der Bareinlage aus einer Kapitalerhöhung auf ein debitorisch geführtes

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.02.2005 - 11 W 93/04
    Das steht einer Erfüllung der Einlageverpflichtung auch dann entgegen, wenn die Einlagezahlung nicht an den Gesellschafter selbst, sondern an seinen Kreditgeber zurückfließt (vgl. BGH ZIP 2002, 799 [801]; Lutter/Hommelhoff § 19 Rdn. 11).
  • BGH, 15.03.2004 - II ZR 210/01

    Erfüllung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses durch Voreinzahlungen auf die

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.02.2005 - 11 W 93/04
    Zum Teil war das Kapital im Zeitpunkt der Beschlussfassung schon nicht mehr vorhanden, was eine Tilgung der Einlageschuld ausschließt (BGH ZIP 2004, 849), zum Teil ist es unmittelbar danach zurückgezahlt worden, so dass von einem ein Fall des Hin-und-her-Zahlens auszugehen ist.
  • OLG Celle, 02.04.2013 - 2 W 64/13

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den

    bb) Der Bundesfinanzhof (ZinsO 2005, 1216, juris, Rn. 11, ohne Begründung allein unter Hinweis auf die Kommentierung bei Zöller/Philippi), andere Obergerichte (OLG Hamburg ZinsO 2005, 323, juris, Rn. 3; OLG Naumburg ZinsO 2002, 586, juris, Rn. 8, ebenfalls ohne Begründung allein unter Hinweis auf die Kommentierung bei Zöller/Philippi) und Stimmen in der Literatur (Zöller/Geimer, ZPO, 29. Auflage, § 116 Rn. 18) vertreten demgegenüber die Auffassung, Massegläubigern sei die Aufbringung von Prozesskosten grundsätzlich nicht zuzumuten.
  • OLG Hamm, 02.12.2005 - 8 W 47/05

    Zur Frage der Unzumutbarkeit der Kostenaufbringung von Insolvenzgläubigern

    Hinzu kommt, dass auch im Rahmen dieser Beurteilung das öffentliche Interesse an der Wahrnehmung der Aufgaben des Insolvenzverwalters zu berücksichtigen ist, wozu vorrangig auch die Durchsetzung der Kapitalerhaltungsvorschriften dient (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 14.2. 2005, ZInsO 2005, 323, 324).
  • LG Kiel, 21.07.2005 - 13 O 87/05

    Verneinung von Prozesskostenhilfe für einen Insolvenzanfechtungsprozess:

    Unzutreffend ist es schließlich wenn der Antragsteller darauf hinweist, dass es nach der von ihm angeführten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts und der ferner angeführten Entscheidung OLG Hamburg ZInsO 2005, 323 nicht darauf ankomme, ob Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgreich sein würden.
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