Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 22.11.2010

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.11.2010 - 11 WF 153/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7249
OLG Stuttgart, 16.11.2010 - 11 WF 153/10 (https://dejure.org/2010,7249)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.11.2010 - 11 WF 153/10 (https://dejure.org/2010,7249)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. November 2010 - 11 WF 153/10 (https://dejure.org/2010,7249)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwert im Zugewinnausgleich

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Auch die nicht ausgeglichenen Anrechte bestimmen den Gegenstandswert des Versorgungsausgleichs

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Versorgungsausgleich: Welche Ansprüche erhöhen den Verfahrenswert - und damit die Kosten?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 540
  • NJW 2011, 540
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 30.08.2010 - 10 WF 156/10

    Festsetzung des Verfahrenswerts im Verfahren vor den Familiengerichten in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2010 - 11 WF 153/10
    Da es für den Verfahrenswert nicht maßgeblich auf die Berücksichtigung des einzelnen Anrechts in der gerichtlichen Entscheidung, sondern auf die sachliche Prüfung der von den Versorgungsträgern erteilten Auskünfte durch Gericht und Verfahrensbevollmächtigte eines Ehegatten ankommt, entspricht es nicht der Billigkeit, vom Regelverfahrenswert abzuweichen (vgl. Borth, Versorgungsausgleich, 5. Aufl., 11. Kap., Rn. 1120/1121; Keske in Schulte-Bunert/Weinreich, Kommentar zum FamFG, § 50 FamGKG, Rn. 9; Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 30.08.2010 - 10 WF 156/10 - in AGS 2010, 505).
  • OLG Stuttgart, 13.09.2010 - 16 WF 205/10

    Bestimmung des Verfahrenswerts für eine Folgesache Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2010 - 11 WF 153/10
    Nachdem die Beschwerdeführerin keinen höheren Verfahrenswert als 6.150,-- EUR erstrebt, kann dahingestellt bleiben, ob es nicht der Billigkeit entspräche, ein grundsätzlich nach § 50 Abs. 1 FamGKG zu berücksichtigendes Anrecht im Rahmen des § 50 Abs. 3 FamGKG wertmäßig außer Betracht zu lassen, wenn aufgrund der erteilten Auskunft ohne weiteres festgestellt werden kann, dass das Anrecht für den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich ausscheidet (vgl. Beschluss des 16. Familiensenats vom 13.09.2010 - 16 WF 205/10 -, wonach eine Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes, die infolge nicht erfüllter Wartezeit noch nicht unverfallbar ist und damit für den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich ausscheidet, beim Verfahrenswert nicht zu berücksichtigen ist).
  • OLG Brandenburg, 10.05.2011 - 9 UF 35/09

    Anspruch auf Durchführung des zuvor ausgesetzten Versorgungsausgleiches auf

    Auch das insoweit ausgeschlossene Anrecht der gesetzlichen Rentenversicherung (Entgeltpunkte Ost) des Antragstellers ist dabei einzubeziehen (OLG Jena, FamRZ 2011, 585; OLG Stuttgart, NJW 2011, 540).
  • OLG Zweibrücken, 09.08.2011 - 2 WF 72/11

    Verfahrenswertbemessung in Versorgungsausgleichssachen bei Anwendung der

    Der Senat schließt sich der in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach es nicht der Billigkeit entspricht, allein deswegen gem. § 50 Abs. 3 FamGKG vom Regelstreitwert abzuweichen, weil zu berücksichtigende Anrechte nach § 18 VersAusglG nicht ausgeglichen werden (im Anschluss an OLG Stuttgart NJW 2011, 540; OLG Schleswig FamRZ 2011, 133; Thiel in Schneider/Wolf/Volpert Rdnr. 10 zu § 50 FamGKG; Meyer Gerichtskosten der streitigen Gerichtsbarkeiten und des Familienverfahrens 12. Aufl. Rdnr. 4 zu § 50 FamGKG).
  • OLG München, 25.04.2012 - 30 WF 562/12

    Versorgungsausgleichssache: Bestimmung und Herabsetzung des Verfahrenswertes

    Dies folgt sowohl aus der Entstehungsgeschichte der Norm (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags; BTDrs 16/11903 S. 61) als auch dem eindeutigen Wortlaut ("jedes") des Gesetzes (Thiel in Schneider/Wolf/Volpert, FamGKG, § 50 Rdnr. 10; Meyer GKG/FamGKG, 13. Auflage, § 50 Rdnr. 4; Klüsener in Prütting/Helms, FamFG, § 50 FamGKG Rdnr. 6; OLG Stuttgart FamRZ 2011, 227; NJW 2011, 540; OLG Nürnberg FamFR 2012, 68; OLG Koblenz AGS 2011, 456; OLG Bamberg FamRZ 2011, 1232).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.11.2010 - 11 WF 153/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,48162
OLG Stuttgart, 22.11.2010 - 11 WF 153/10 (https://dejure.org/2010,48162)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.11.2010 - 11 WF 153/10 (https://dejure.org/2010,48162)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. November 2010 - 11 WF 153/10 (https://dejure.org/2010,48162)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,48162) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 994
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 11.07.2017 - 10 WF 13/16

    Versorgungsausgleichsverfahren: Bemessung des Verfahrenswerts bei Verzicht der

    Eine Herabsetzung insoweit nach der Vorschrift des § 50 Abs. 3 FamGKG, die als Ausnahmevorschrift restriktiv zu handhaben ist, scheidet grundsätzlich aus (OLG Naumburg, FamRZ 2014, 1809; OLG München, FamRZ 2012, 1973; OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 994), zumal es, bevor nach § 18 VersAusglG von dem Ausgleich eines Anrechts abgesehen werden kann, einer eingehenden Billigkeitsabwägung unter Berücksichtigung des Halbteilungsgrundsatzes bedarf (vgl. nur BGH, FamRZ 2012, 192).
  • OLG München, 25.04.2012 - 30 WF 562/12

    Versorgungsausgleichssache: Bestimmung und Herabsetzung des Verfahrenswertes

    Im Hinblick darauf, dass - wie ausgeführt - der Verfahrenswert maßgeblich auf die sachliche Prüfung der von den Versorgungsträgern erteilten Auskünfte abstellt, ist ein solcher Ausnahmefall - entgegen der Auffassung des Amtsgerichts - regelmäßig nicht schon allein deshalb gegeben, weil gemäß § 18 VersAusglG wegen Geringfügigkeit vom Ausgleich abgesehen wurde (Klüsener in Prütting/Helms, a.a.O., Rdnr. 16; OLG Zweibrücken, FamRZ 2012, 242; Schleswig-Holsteinsches Oberlandesgericht FamRZ 2011, 133; OLG Stuttgart FamRZ 2011, 994 f).
  • OLG Nürnberg, 13.09.2011 - 7 WF 1142/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Billigkeitsprüfung bei der Festsetzung des

    Bei der Anwendung des § 50 Abs. 1 Satz 1 FamGKG geht die in der Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretene Auffassung dahin, dass in die Wertberechnung nicht nur die auszugleichenden oder tatsächlich ausgeglichenen, sondern alle verfahrensgegenständlichen Anrechte einzubeziehen sind (vgl. dazu etwa OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 994, OLG Schleswig vom 30.8.2010, 10 WF 156/10, Thiel-Schneider, FamFR 2010, 529 ff. und Keuter, FamRZ 2011, 1026, 1030 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht