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   OLG Nürnberg, 20.10.2003 - 11 WF 2581/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5873
OLG Nürnberg, 20.10.2003 - 11 WF 2581/03 (https://dejure.org/2003,5873)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.10.2003 - 11 WF 2581/03 (https://dejure.org/2003,5873)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. Oktober 2003 - 11 WF 2581/03 (https://dejure.org/2003,5873)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinfachtes Unterhaltsverfahren; Beschwerde gegen eine Unterhaltsfestsetzung; Einwand der Leistungsunfähigkeit im Beschwerdeverfahren; Einhaltung gesetzlich vorgesehener Formalien im Rahmen des Unterhaltsverfahrens

  • Judicialis

    ZPO § 648 Abs. 2; ; ZPO § 652 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 648 Abs. 2; ZPO § 652 Abs. 2
    Leistungsunfähigkeit zur Zahlung von Kindesunterhalt: Wirksames Vorbringen im vereinfachten Unterhaltsverfahren nur durch Vordruck

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org PDF, S. 17 (Kurzinformation)

    Vordruckzwang im vereinfachten Unterhaltsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 154
  • FamRZ 2004, 475
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 15.03.2003 - 10 UF 77/03
    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.10.2003 - 11 WF 2581/03
    Der Gesetzeswortlaut legt eindeutig und zwingend fest, dass der Einwand der Antragsgegnerin nur dann berücksichtigt werden kann, wenn gleichzeitig der eingeführte Vordruck ausgefüllt vorgelegt wird (vgl. für die Rspr. zuletzt: OLG Suttgart, JAmt 2003, 212 sowie Brandburg. Oberlandesgericht Beschluss vom 15.3.03, Az. 10 UF 77/03 und für die Literatur: Borth in Musielak, ZPO, 3. Auflage, Rdnr. 7 zu § 648).
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