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OLG Nürnberg, 20.10.2003 - 11 WF 2581/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinfachtes Unterhaltsverfahren; Beschwerde gegen eine Unterhaltsfestsetzung; Einwand der Leistungsunfähigkeit im Beschwerdeverfahren; Einhaltung gesetzlich vorgesehener Formalien im Rahmen des Unterhaltsverfahrens
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 648 Abs. 2; ZPO § 652 Abs. 2
Leistungsunfähigkeit zur Zahlung von Kindesunterhalt: Wirksames Vorbringen im vereinfachten Unterhaltsverfahren nur durch Vordruck - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org , S. 17 (Kurzinformation)
Vordruckzwang im vereinfachten Unterhaltsverfahren
Verfahrensgang
- AG Weißenburg, 24.07.2003 - 50 FH 1/03
- OLG Nürnberg, 20.10.2003 - 11 WF 2581/03
Papierfundstellen
- MDR 2004, 154
- FamRZ 2004, 475
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Brandenburg, 15.03.2003 - 10 UF 77/03
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.10.2003 - 11 WF 2581/03
Der Gesetzeswortlaut legt eindeutig und zwingend fest, dass der Einwand der Antragsgegnerin nur dann berücksichtigt werden kann, wenn gleichzeitig der eingeführte Vordruck ausgefüllt vorgelegt wird (vgl. für die Rspr. zuletzt: OLG Suttgart, JAmt 2003, 212 sowie Brandburg. Oberlandesgericht Beschluss vom 15.3.03, Az. 10 UF 77/03 und für die Literatur: Borth in Musielak, ZPO, 3. Auflage, Rdnr. 7 zu § 648).