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   OLG Hamm, 31.01.2003 - 11 WF 364/02   

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https://dejure.org/2003,6161
OLG Hamm, 31.01.2003 - 11 WF 364/02 (https://dejure.org/2003,6161)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.01.2003 - 11 WF 364/02 (https://dejure.org/2003,6161)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Januar 2003 - 11 WF 364/02 (https://dejure.org/2003,6161)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung; Entscheidung nach letztem Erkenntnisstand; Teilweise Klagerücknahme; Klageerwiderung des Beklagten; Verzögerung der Bewilligungsentscheidung durch nachlässige Bearbeitung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 692 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 79
  • FamRZ 2003, 1761
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme bei bereits zuvor

    bb) Für die vorliegende Fallgestaltung wird zum einen vertreten, dass Prozesskostenhilfe für die Rechtsverteidigung nicht mehr bewilligt werden kann, wenn die Klage bereits bei Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs zurückgenommen worden war (OLG Hamburg OLGR 1997, 13; jeweils zur teilweisen Klagerücknahme: OLG Hamm [Beschluss vom 31. Januar 2003 - 11 WF 364/02 -] FamRZ 2003, 1761; OLG Celle OLGR 1999, 215; OLG Brandenburg OLGR 2007, 246; s. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 16. März 2004 - 5 E 27/04 - [...]; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 67. Aufl. § 114 Rdn. 94; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe 4. Aufl. Rdn. 483 [Fn. 10]; Zöller/Philippi a.a.O. § 119 Rdn. 45 [s. aber auch § 117 Rdn. 2 c und § 114 Rdn. 25]).

    Es stellt dabei aber maßgeblich darauf ab, ob das Gericht (zugunsten der Prozesskostenhilfe begehren den Partei) bereits eine Kostenentscheidung erlassen habe (s. auch OLG Hamm FamRZ 2003, 1761); sei dies nicht der Fall, habe die Rechtsverteidigung noch Aussicht auf Erfolg, weil das Verfahren noch nicht endgültig abgeschlossen sei (OLG München a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 27.09.2006 - 3 W 25/06

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Bewilligungsreife für einen

    Soweit die klagenden Partei in ihrer Klagereplik auf die Klageerwiderung einer PKH beantragenden Partei ihre Klage ermäßigt, ist der beklagten Partei für diesen Teil ihrer Klageverteidigung keine Prozesskostenhilfe mehr zu bewilligen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2004, 79).

    7 2. Soweit die Klägerin auf die Klageerwiderung ihre Klage geringfügig ermäßigt hat, ist der Beklagten auch für diesen Teil der Rechtsverteidigung keine Prozesskostenhilfe mehr zu bewilligen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2004, 79).

  • KG, 06.04.2009 - 12 W 18/09

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Beklagten bei Klagerücknahme

    Ist dies im Zeitpunkt der Entscheidungsreife der Fall, kann keine Prozesskostenhilfe mehr bewilligt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31. Januar 2003 - 11 WF 364/02 - FamRZ 2003, 1761 = NJW-RR 2004, 79 = OLGR Hamm 3003, 176; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. September 2006 - 3 W 25/06 - JurBüro 2007, 150; ArbG Regensburg JurBüro 1991, 1229; vgl. Baumbach u. a., ZPO, 66. Aufl. 2008, § 114 Rn 94; Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 119 Rn 45; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rn 483) .
  • LAG Düsseldorf, 25.09.2012 - 3 Ta 396/12
    Grundsätzlich ist von einer hinreichenden Aussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung dann nicht auszugehen, wenn die Klage zurückgenommen worden ist (vgl. LAG Düsseldorf in ständiger Rechtsprechung, Beschluss v. 13.07.2005 - 2 Ta 341/05 - Beschluss v. 29.01.2008 - 3 Ta 64/08 - OLG Brandenburg, Beschluss v. 27.09.2006 - 3 W 25/06, JurBüro 2007, 150; OLG Hamm, Beschluss v. 31.03.2003 - 11 WF 364/02, NJW-RR 2004, 79; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 6. Aufl., Rz. 409).
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