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   OLG Hamm, 02.12.2005 - 11 WF 382/05   

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https://dejure.org/2005,16820
OLG Hamm, 02.12.2005 - 11 WF 382/05 (https://dejure.org/2005,16820)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.12.2005 - 11 WF 382/05 (https://dejure.org/2005,16820)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Dezember 2005 - 11 WF 382/05 (https://dejure.org/2005,16820)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mutwilligkeit i.S.d. § 114 Zivilprozessordnung (ZPO) bei klageweiser Geltendmachung des vom Unterhaltsschuldner nicht in Frage gestellten Sockelbetrages neben dem streitigen Spitzenbetrag ; Verweigerung der Prozesskostenhilfe wegen Mutwillens; Trennungsunterhalt

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 127 II; ; ZPO § 127 II 2; ; ZPO § 258; ; ZPO § 259; ; ZPO § 620; ; ZPO § 620 Ziff. 6; ; ZPO § 620c; ; ZPO § 620c 2; ; BGB § 1361 I; ; GewSchG § 1; ; GewSchG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe: Zum Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Titulierung eines nicht in Frage gestellten Sockelbetrages

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Prozessrecht - Ist der freiwillig geleistete Sockelbetrag mit dem streitigen Spitzenbetrag einklagbar?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 02.12.2005 - 11 WF 381/05

    Mutwilligkeit i.S.d. § 114 Zivilprozessordnung (ZPO) bei klageweiser

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2005 - 11 WF 382/05
    11 WF 354/05 OLG Hamm 11 WF 381/05 OLG Hamm 11 WF 382/05 OLG Hamm .
  • KG, 14.01.1988 - 19 WF 6593/87
    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2005 - 11 WF 382/05
    Wie sich dem Reglungszusammenhang der §§ 258, 259 ZPO entnehmen lässt, ist ein Rechtsschutzinteresse für ein Klage auf wiederkehrende, künftig fällig werdende Leistungen selbst dann gegeben, wenn keine Besorgnis besteht, dass der Schuldner versuchen könnte, sich der rechtzeitigen Leistung zu entziehen (h. M.: vgl. z. B. KG, FamRZ 1988, 518 OLG Hamm, FamRZ 1992, 522, m.w.N.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 1218 f).
  • OLG Frankfurt, 07.04.1993 - 1 WF 105/92

    Prozeßkostenhilfe; Anstieg der Lebenshaltungskosten; Kaltmiete; Abzug vom

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2005 - 11 WF 382/05
    Wie sich dem Reglungszusammenhang der §§ 258, 259 ZPO entnehmen lässt, ist ein Rechtsschutzinteresse für ein Klage auf wiederkehrende, künftig fällig werdende Leistungen selbst dann gegeben, wenn keine Besorgnis besteht, dass der Schuldner versuchen könnte, sich der rechtzeitigen Leistung zu entziehen (h. M.: vgl. z. B. KG, FamRZ 1988, 518 OLG Hamm, FamRZ 1992, 522, m.w.N.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 1218 f).
  • OLG Hamm, 02.12.2005 - 11 WF 354/05
    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2005 - 11 WF 382/05
    11 WF 354/05 OLG Hamm 11 WF 381/05 OLG Hamm 11 WF 382/05 OLG Hamm .
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