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   OLG Hamm, 18.02.2003 - 11 WF 425/02   

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https://dejure.org/2003,7318
OLG Hamm, 18.02.2003 - 11 WF 425/02 (https://dejure.org/2003,7318)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.02.2003 - 11 WF 425/02 (https://dejure.org/2003,7318)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 11 WF 425/02 (https://dejure.org/2003,7318)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Obliegenheiten des Unterhaltsverpflichteten; Aufnahme selbständiger Tätigkeit; Pflicht zur Aufgabe der Selbständigkeit nach 6 Monaten; Sicherstellung der Erfüllung der Unterhaltsverpflichtung; Bildung von Rücklagen ; Aufnahme von Krediten

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rücklagen bei zukünftiger Selbstständigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1213
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1987 - IVb ZR 94/85

    Anspruch auf Erhöhung der vom leiblichen Vater gewährten Unterhaltsrente -

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 11 WF 425/02
    Ob dem Kläger entsprechend der vom Amtsgericht vertretenen Auffassung nach einer nur 6-monatigen Phase der Selbständigkeit bereits angesonnen werden kann, diese wegen bislang unzureichender, seine Leistungsfähigkeit insbesondere nicht hinreichend sicherstellender Einkünfte wieder aufzugeben, erscheint zweifelhaft (vgl. hierzu auch BGH FamRZ 1993, 1055, 1056 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1987, 372 ff, 374), da nach anerkannter Auffassung bloße Gründungs- und Übergangsschwierigkeiten den Unterhaltsschuldner nicht ohne weiteres zu einem Berufswechsel nötigen, ihm vielmehr eine angemessene Karrenzzeit zuzubilligen ist (Kalthoener/Büttner Rz. 629), die über den vom Amtsgericht zugrunde gelegten Zeitraum deutlich hinausgehen dürfte.

    Bei seiner Entscheidung für eine selbständige Tätigkeit unter Inkaufnahme einer jedenfalls vorübergehenden Reduzierung seiner unterhaltsrelevanten Einkünfte musste der Kläger indes seine bestehende, gesteigerte (§ 1603 II BGB) Unterhaltsverpflichtung seinen minderjährigen Kindern gegenüber im Blick behalten und dieser bei seiner Berufsplanung daher in verantwortungsvoller, zumutbarer Weise Rechnung tragen (BGH, FamRZ 1987, 372 ff, 374 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1982, 365 ff, 367).

  • BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 651/80

    Pflicht des Unterhaltsschuldners zur Sicherstellung des Unterhalts bei

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 11 WF 425/02
    Bei seiner Entscheidung für eine selbständige Tätigkeit unter Inkaufnahme einer jedenfalls vorübergehenden Reduzierung seiner unterhaltsrelevanten Einkünfte musste der Kläger indes seine bestehende, gesteigerte (§ 1603 II BGB) Unterhaltsverpflichtung seinen minderjährigen Kindern gegenüber im Blick behalten und dieser bei seiner Berufsplanung daher in verantwortungsvoller, zumutbarer Weise Rechnung tragen (BGH, FamRZ 1987, 372 ff, 374 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1982, 365 ff, 367).
  • BGH, 12.05.1993 - XII ZR 24/92

    Schuldhafte Verminderung der Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 11 WF 425/02
    Ob dem Kläger entsprechend der vom Amtsgericht vertretenen Auffassung nach einer nur 6-monatigen Phase der Selbständigkeit bereits angesonnen werden kann, diese wegen bislang unzureichender, seine Leistungsfähigkeit insbesondere nicht hinreichend sicherstellender Einkünfte wieder aufzugeben, erscheint zweifelhaft (vgl. hierzu auch BGH FamRZ 1993, 1055, 1056 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1987, 372 ff, 374), da nach anerkannter Auffassung bloße Gründungs- und Übergangsschwierigkeiten den Unterhaltsschuldner nicht ohne weiteres zu einem Berufswechsel nötigen, ihm vielmehr eine angemessene Karrenzzeit zuzubilligen ist (Kalthoener/Büttner Rz. 629), die über den vom Amtsgericht zugrunde gelegten Zeitraum deutlich hinausgehen dürfte.
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