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   OLG München, 20.06.2008 - 11 WF 857/08   

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https://dejure.org/2008,22372
OLG München, 20.06.2008 - 11 WF 857/08 (https://dejure.org/2008,22372)
OLG München, Entscheidung vom 20.06.2008 - 11 WF 857/08 (https://dejure.org/2008,22372)
OLG München, Entscheidung vom 20. Juni 2008 - 11 WF 857/08 (https://dejure.org/2008,22372)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kostenerstattungsanspruch des Berufungsbeklagten: Rechtsanwaltsgebühr für einen Zurückweisungsantrag gegen eine unzulässig eigenhändig durch die Gegenpartei eingelegte Berufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattungsanspruch des Berufungsbeklagten bei Einlegung der Berufung durch die Partei selbst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten des Berufungsbeklagten bei Einlegung der Berufung durch die Partei selbst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 862
  • FamRZ 2009, 2113
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.06.2003 - VIII ZB 19/03

    Erstattung von Anwaltskosten der Gegenpartei bei Zurücknahme der Berufung

    Auszug aus OLG München, 20.06.2008 - 11 WF 857/08
    So wird nur eine reduzierte Verfahrensgebühr bei der Erstattung anerkannt, wenn der Berufungsbeklagtenvertreter vor Vorlage der Berufungsbegründung eine Zurückweisung der Berufung beantragt hat (BGH NJW 03, 2992; Gerold, Schmid, Müller-Rabe, RVG 17. Aufl., VV 3200 Rn. 61 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 22.02.2005 - 8 W 70/05

    Rechtsanwaltsgebühr: Gebühr für Verwerfungsantrag nach Ablauf der

    Auszug aus OLG München, 20.06.2008 - 11 WF 857/08
    Allerdings wird in Rechtsprechung und Literatur auch die Meinung vertreten, dass jedenfalls für einen Verwerfungsantrag nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist ein Erstattungsanspruch auf eine volle Verfahrensgebühr besteht (OLG Nürnberg JurBüro 95, 473; OLG Stuttgart JurBüro 2005, 366; Hansens JurBüro 95, 473; Norbert Schneider BRAGO-Report 01, 65).
  • OLG Brandenburg, 04.01.2006 - 6 W 228/05

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten des nicht beim BGH

    Auszug aus OLG München, 20.06.2008 - 11 WF 857/08
    Weiter ist auch ganz herrschende Meinung, dass allein für den Antrag auf Kostenüberbürdung gemäß § 516 Abs. 3 ZPO keine Verfahrensgebühr anfällt, da eine solche Kostenentscheidung vom Gericht von Amts wegen zu treffen ist (Senat FamRZ 05, 738 = JurBüro 04, 280; OLG Brandenburg MDR 06, 1259; Gerold, Schmid, Müller-Rabe RVG, 17. Aufl., VV 3200 Rn. 75 m. w. N.).
  • OLG München, 12.05.2003 - 11 W 727/03

    Erstattung von Kosten des Berufungsgegners nach Rechtsmittelrücknahme

    Auszug aus OLG München, 20.06.2008 - 11 WF 857/08
    Weiter ist auch ganz herrschende Meinung, dass allein für den Antrag auf Kostenüberbürdung gemäß § 516 Abs. 3 ZPO keine Verfahrensgebühr anfällt, da eine solche Kostenentscheidung vom Gericht von Amts wegen zu treffen ist (Senat FamRZ 05, 738 = JurBüro 04, 280; OLG Brandenburg MDR 06, 1259; Gerold, Schmid, Müller-Rabe RVG, 17. Aufl., VV 3200 Rn. 75 m. w. N.).
  • OLG München, 30.05.2006 - 11 W 1223/06

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs des Berufungsbeklagten bei Verwerfung der

    Auszug aus OLG München, 20.06.2008 - 11 WF 857/08
    Weiter hat der Senat entschieden, dass ein Sachantrag überflüssig ist, wenn dieser nach einem Hinweis des Gerichts, dass es wegen Ablauf der Berufungsbegründungsfrist die Berufung als unzulässig verwerfen wird, erfolgt (Senat FamRZ 06, 1695).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2014 - 3 Ta 36/14

    Kostenfestsetzung, Rechtsanwaltskosten, Erstattungsfähigkeit, Verfahrensgebühr,

    Die mit einem Rechtsmittel überzogene Partei kann regelmäßig nicht selbst beurteilen, was zur Rechtsverteidigung sachgerecht zu veranlassen ist (OLG München vom 20.06.2008 - 11 WF 857/08 - Juris, Rz. 6; BGH NJW 03, 756).

    Das die höhere Verfahrensgebühr auslösende Auftreten der Vertreter der Klägerin und Berufungsbeklagten war auch nicht unnötig (vergleiche hierzu OLG München vom 20.06.2008 - 11 WF 857/08 - Juris, Rz. 11 ff m.w.N.).

  • OLG München, 05.10.2010 - 11 W 2134/10

    Erstattungsfähigkeit der vollen Verfahrensgebühr im Berufungsverfahren: Antrag

    Nach der Rechtsprechung des Senats führt dagegen ein alsbald nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist gestellter Antrag des Prozessbevollmächtigten des Berufungsbeklagten, die Berufung als unzulässig zu verwerfen, nicht zur Erstattungsfähigkeit der 1, 6 Verfahrensgebühr, insbesondere dann nicht, wenn das Berufungsgericht den Parteien bereits mitgeteilt hatte, dass es die Verwerfung der Berufung beabsichtige (vgl. Senat OLGR 06, 724 = FamRZ 06, 1695; NJW-RR 09, 862 = OLGR 09, 723 = FamRZ 09, 2113; ebenso OLG Karlsruhe OLGR 01, 76).
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