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   OLG München, 25.07.1980 - 11 WF 943/80   

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https://dejure.org/1980,6429
OLG München, 25.07.1980 - 11 WF 943/80 (https://dejure.org/1980,6429)
OLG München, Entscheidung vom 25.07.1980 - 11 WF 943/80 (https://dejure.org/1980,6429)
OLG München, Entscheidung vom 25. Juli 1980 - 11 WF 943/80 (https://dejure.org/1980,6429)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 15.10.2019 - 25 W 242/19

    Pauschalvergütung eines Terminvertreters

    Zudem haben sich Obergerichte zu der vergleichbaren Rechtsfrage, ob die an einen Terminsvertreter gezahlte Vergütung als Auslage i.S.v. § 46 Abs. 1 RVG zu vergüten ist, im Sinne eines Erstattungsanspruchs geäußert, und zwar nach dem Verständnis des Senats auch für Fälle, in denen der Prozessbevollmächtigte den Terminsvertreter beauftragt hat (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 05.03.2007, 10 WF 45/07, juris Rn. 3; OLG München, Entscheidung vom 25.07.1980, 11 WF 943/80, JurBüro 1980, 1694 f.; vgl. auch LG München, Beschluss vom 07.08.2006, 27 O 8044/04, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 19.93

    Voraussetzungen und Umfang einer elternunbhängigen Ausbildungsförderung -

    Denn in Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß die Kosten eines für die Wahrnehmung eines Verhandlungstermins unterbevollmächtigten Rechtsanwalts als Auslagen nach § 126 Abs. 1 BRAGO zu vergüten sind, wenn dadurch vergütbare Reisekosten des beigeordneten auswärtigen Rechtsanwalts erspart worden sind (vgl. OLG München, Beschluß vom 25. Juli 1980 - 11 WF 943/80 - ; OLG Schleswig, Beschluß vom 30. August 1984 - 9 W 79/84 ; Gerold/Schmidt/von Eicken, BRAGO, 11. Aufl. 1991, § 126 Rn. 19 m.w.N.).
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