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   OLG Karlsruhe, 30.10.2000 - 11 Wx 112/00   

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https://dejure.org/2000,11631
OLG Karlsruhe, 30.10.2000 - 11 Wx 112/00 (https://dejure.org/2000,11631)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.10.2000 - 11 Wx 112/00 (https://dejure.org/2000,11631)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Oktober 2000 - 11 Wx 112/00 (https://dejure.org/2000,11631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AuslG § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 4; ; AuslG § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 5; ; FGG § 14; ; ZPO § 567 Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung wegen Versagung der Aufenthaltsgenehmigung - Vereitelung konkret geplanter Zwangsmaßnahmen - Abschiebehaft - keine Beschwerde gegen Ablehnung von Prozesskostenhilfe durch Landgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit der Abschiebungshaft; Abschiebung ; Ausreiseweigerung; Vereitelung von Zwangsmaßnahmen ; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Prozesskostenhilfe; Beschwerde

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Naumburg, 23.03.2001 - 11 Wx 17/00

    "Gesetzliche Vorschriften" bei Grundbucheintragungen vor dem 3. 10. 1990 auf dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2000 - 11 Wx 112/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senates folgt daraus, dass im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gegen eine Entscheidung des Landgerichts, mit der Prozesskostenhilfe für die Beschwerdeinstanz abgelehnt wurde, eine Beschwerde zum Oberlandesgericht nicht gegeben ist (Senatsbeschluss vom 08.02.00 - 11 Wx 17/00 - ebenso BayObLG MDR 1992, 514; OLG Zweibrücken MDR 1992, 612; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 171).
  • BayObLG, 04.12.1991 - ZGS 1/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2000 - 11 Wx 112/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senates folgt daraus, dass im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gegen eine Entscheidung des Landgerichts, mit der Prozesskostenhilfe für die Beschwerdeinstanz abgelehnt wurde, eine Beschwerde zum Oberlandesgericht nicht gegeben ist (Senatsbeschluss vom 08.02.00 - 11 Wx 17/00 - ebenso BayObLG MDR 1992, 514; OLG Zweibrücken MDR 1992, 612; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 171).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.1993 - 3 Wx 488/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2000 - 11 Wx 112/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senates folgt daraus, dass im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gegen eine Entscheidung des Landgerichts, mit der Prozesskostenhilfe für die Beschwerdeinstanz abgelehnt wurde, eine Beschwerde zum Oberlandesgericht nicht gegeben ist (Senatsbeschluss vom 08.02.00 - 11 Wx 17/00 - ebenso BayObLG MDR 1992, 514; OLG Zweibrücken MDR 1992, 612; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 171).
  • OLG Naumburg, 07.10.1997 - 10 Wx 45/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2000 - 11 Wx 112/00
    Da sich an diesen Umständen - soweit ersichtlich - bis zur Beantragung der Abschiebungshaft am 19.09.2000 nichts wesentliches geändert hat, erscheint fraglich, ob die Anordnung von Haft geeignet war, zur Sicherung der Abschiebung beizutragen (vgl. hierzu OLG Celle, NdsRpfl. 1995, 214, OLG Naumburg, Beschluss vom 07.10.1997, 10 Wx 45/97, Juris Dokument Nr. KORE 401189800, ähnlich OLG Düsseldorf NVwZ-Beilage 7/1997, S. 56).
  • BVerfG, 13.07.1994 - 2 BvL 12/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abschiebehaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2000 - 11 Wx 112/00
    Selbst wenn man aus den - nach Aktenlage - falschen Angaben des Betroffenen zu seiner Nationalität den Verdacht herleitet, er wolle sich einer Abschiebung entziehen, bliebe im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob die Anordnung von Abschiebungshaft als Mittel zur Sicherung der Abschiebung erforderlich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 10.09.1996 - 11 Wx 76/96 - unter Bezugnahme auf BVerfG DVBl. 1994, 1404, 1405).
  • BayObLG, 13.03.1998 - 3Z BR 65/98

    Entziehung der Abschiebung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2000 - 11 Wx 112/00
    Das kann etwa durch Verwehren des Zutritts zum Aufenthaltsort, durch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, aber auch dadurch geschehen, dass der Ausländer gegenüber seinen Heimatbehörden falsche Angaben macht und so seinen Rückflug nach Deutschland erzwingt (BayObLGZ 1998, 64).
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