Rechtsprechung
OLG Naumburg, 15.04.2003 - 11 Wx 15/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Amtspflicht zur Löschung unrichtiger Grundbucheintragungen bei rechtlicher Unmöglichkeit der Entstehung eines Rechts mit dem eingetragenen Inhalt oder der Ausgestaltung; Eintragung eines Amtswiderspruchs bei unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften vorgenommenen ...
- Judicialis
GBO § 13 Abs. 1 Satz 2; ; GBO § ... 19; ; GBO § 22 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; ; GBO § 22 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2; ; GBO § 22 Abs. 2; ; GBO § 47; ; GBO § 53 Abs. 1 Satz 1; ; GBO § 53 Abs. 1 Satz 2; ; GBO § 71 Abs. 1; ; GBO § 71 Abs. 2 Satz 1; ; GBO § 71 Abs. 2 Satz 2; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; BGB § 894; ; BGB § 1011; ; GBV § 15 Abs. 1 Bst. b); ; GtO § 27; ; GtO § 164; ; GtO § 165; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antragsziel bei Ablehnung der Berichtigung einer von Anfang an unrichtigen Eintragung des Eigentümers im Grundbuch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stendal, 01.08.2002 - 25 T 212/01
- OLG Naumburg, 15.03.2003 - 11 Wx 15/02
- OLG Naumburg, 15.04.2003 - 11 Wx 15/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Neubrandenburg, 31.03.1998 - 3 T 259/97
Inhalt einer Rechtsgemeinschaft
Auszug aus OLG Naumburg, 15.04.2003 - 11 Wx 15/02
Lediglich wenn im Grundbuch bereits Miteigentumsanteile gebucht sind, könnte sich die Frage stellen, ob die Separationsinteressenten [dann noch] in ihrer Gesamtheit eingetragen werden dürfen (LG Neubrandenburg RPfleger 1998, 423f.; a.A. möglicherweise Böhringer NJ 2000 120, 123). - LG Stendal, 01.08.2002 - 25 T 212/01
Auszug aus OLG Naumburg, 15.04.2003 - 11 Wx 15/02
Die weitere Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Zivilkammer 5 des Landgerichts Stendal vom 01. August 2002, Geschäftszeichen: 25 T 212/01, wird zurückgewiesen.
- OLG Naumburg, 07.02.2020 - 12 Wx 60/19
Grundbuchsache: Zulässigkeit einer Grundbuchbeschwerde des Mitglieds einer …
Soweit das Oberlandesgericht in seinen Entscheidungen vom 15. April 2003 - 11 Wx 15/02 - , Rn. 7, juris und vom 17. August 2015 - 12 Wx 48/14 -, Rn. 7, juris - ohne nähere Begründung - offenbar auch neben der Beschwerdeberechtigung eine Beschwerdebefugnis wegen der Geltendmachung eines vermeintlichen Miteigentumsrechts der dortigen Antragsteller bejaht hat, folgt der Senat dieser Ansicht aus den nachfolgend dargestellten Gründen nicht.cc) Die entsprechenden Interessentengemeinschaften, deren Mitglieder als Eigentümer der Stammgrundstücke auch Eigentümer der Zweckgrundstücke waren, sind nach diesen Ausführungen an juristische Personen angenäherte, genossenschaftliche Züge aufweisende Gesamthandsgemeinschaften deutschen Rechts ohne eigene Rechtspersönlichkeit, an deren Vermögen die jeweiligen Interessenten teilhaben können, ohne eigene Miteigentumsrechte erwerben zu können (…Böhringer, a.a.O, 120, 122;… Seehusen, a.a.O., 305, 306;… KG Berlin, a.a.O.;… OLG Celle und OLG Hamm, a.a.O.; BGH…, Urteil vom 6. Juni 2003 - V ZR 320/02 -, Rn. 6; OLG Naumburg, Beschluss vom 15. April 2003, 11 Wx 15/02, Senatsbeschluss vom 17. August 2015 - 12 Wx 48/14 -, Rn. 12, juris).
Zulässig ist insoweit eine Zusammenfassung aller Interessenten - ohne deren Namensbezeichnung - unter einer gemeinschaftlichen Bezeichnung (z. B. Senat…, Beschluss vom 1. Oktober 2018 - 12 Wx 14/18 -, Rn. 17;… Beschluss vom 17. August 2015 - 12 Wx 48/14 -, Rn. 12; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. April 2003 - 11 Wx 15/02 -, Rn. 14, juris, OLG Hamm, a.a.O.;… KG Berlin, a.a.O.;… Böhringer, a.a.O.).
- OLG Naumburg, 02.01.2023 - 12 Wx 27/22 Einigkeit besteht in Rechtsprechung und Literatur jedoch darin, dass das Eigentum der in gemeinschaftlicher Nutzung verbleibenden Grundstücke den am Rezess Beteiligten zustehen sollte und diese - soweit im Rezess nicht anders bestimmt, was im vorliegenden Fall mangels Vorlage des Rezesses nicht überprüfbar ist und sich nicht durch einen gesonderten Eintrag im o.g. Grundbuch z.B. in Form eines Bruchteilsvermerkes ergibt - eine deutschrechtliche Gemeinschaft zur gesamten Hand bilden (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 15. April 2003 - 11 Wx 15/02;… Senat, Beschlüsse vom 14. August 2015, a.a.O. und 7. Februar 2020 a.a.O. Rn.16 m.N.).
Damit drückt aber der im vorliegenden Fall im Übertragungsvertrag in Bezug genommenen verzeichnete "Eigentumsanteil" keinen Miteigentumsanteil in Form eines Bruchteilseigentums an dem Zweckgrundstück aus, sondern bezeichnet lediglich einen altrechtlichen Nutzanteil des jeweiligen Eigentümers als Mitglied der altrechtlichen Gesamthandgemeinschaft an dem Zweckgrundstück (vgl. dazu OLG Frankfurt…, Beschluss vom 12. Januar 2012 a.a.O.), welche die jeweiligen Teilnehmerrechte an der altrechtlichen Gesamthandsgemeinschaft anhand der Abfindungsmasse z.B. für die Unterhaltung und Kostenbeteiligung des Zweckgrundstückes bestimmen sollen (vgl. § 6 Abs. 3 des Gesetzes vom 2. April 1887, so auch OLG Naumburg, Beschluss vom 15. April 2003 - 11 Wx 15/02 -, juris Rn. 15).
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 15.03.2003 - 11 Wx 15/02 |
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Eigentumsform bei Separationsgemeinschaft
Verfahrensgang
- LG Stendal, 01.08.2002 - 25 T 212/01
- OLG Naumburg, 15.03.2003 - 11 Wx 15/02
- OLG Naumburg, 15.04.2003 - 11 Wx 15/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Neubrandenburg, 31.03.1998 - 3 T 259/97
Inhalt einer Rechtsgemeinschaft
Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2003 - 11 Wx 15/02
Die Zulässigkeit der Eintragung der Separationsinteressentengemeinschaft in ihrer Gesamtheit stellt sich, wenn im GB Miteigentumsanteile der Interessenten gebucht sind (vgl. LG Neubrandenburg, Rpfleger 98, 423).