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   OLG Karlsruhe, 20.04.2009 - 11 Wx 38/09   

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https://dejure.org/2009,12825
OLG Karlsruhe, 20.04.2009 - 11 Wx 38/09 (https://dejure.org/2009,12825)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.04.2009 - 11 Wx 38/09 (https://dejure.org/2009,12825)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. April 2009 - 11 Wx 38/09 (https://dejure.org/2009,12825)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Abschiebungshaftverfahren: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei Verfahrensverzögerungen durch die Ausländerbehörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen von Verfahrensverzögerungen durch die Ausländerbehörde

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 2
    D (A), Abschiebungshaft, Verhältnismäßigkeit, Übernahmeersuchen, Beschleunigungsgebot, Mitwirkungspflichten, Ausländerbehörde, Feiertag

  • Judicialis

    AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5; ; FGG § 27; ; FEVG § 16 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen von Verfahrensverzögerungen durch die Ausländerbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 14.06.2007 - 11 Wx 77/07

    D (A), Abschiebungshaft, Haftdauer, Verhältnismäßigkeit, Beschleunigungsgebot,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.04.2009 - 11 Wx 38/09
    Die Haft ist auf den Zeitraum zu begrenzen, der unbedingt erforderlich ist, um die Abschiebung vorzubereiten und durchzuführen (vgl. zuletzt etwa Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - 11 Wx 77/07, InfAuslR 2007, 356 m.w.N.).
  • OLG Köln, 08.11.2007 - 16 Wx 255/07

    Verstoß gegen Beschleunigungsgebot bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.04.2009 - 11 Wx 38/09
    Unzuträglichkeiten in der behördlichen Zusammenarbeit dürfen sich nicht zu Lasten des inhaftierten Betroffenen auswirken (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 8. November 2007 - 16 Wx 255/07, FGPrax 2008, 91).
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 247/10

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen kann bei

    Zum einen sind die Ausländerbehörden gehalten, Haftsachen jedenfalls in den verbleibenden Werktagen zügig zu bearbeiten (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. April 2009 - 11 Wx 38/09, juris Rn. 14; OLG München, FGPrax 2005, 276, 278).
  • AG Paderborn, 18.01.2011 - 11 XIV 3/11

    Sicherungshaft darf nur aufrechterhalten werden bei Betreiben des

    Es ist Aufgabe der mit der Abschiebehaft befassten Behörden, ihren Geschäftsbetrieb so einzurichten, dass in Haftfällen jede unnötige Verzögerung des Verfahrens vermieden wird (OLG Karlsruhe, Bschl. v. 20.04.2009, Az.: 11 Wx 38/09).
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