Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 20.04.2009 - 11 Wx 38/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Abschiebungshaftverfahren: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei Verfahrensverzögerungen durch die Ausländerbehörde
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen von Verfahrensverzögerungen durch die Ausländerbehörde
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 62 Abs. 2
D (A), Abschiebungshaft, Verhältnismäßigkeit, Übernahmeersuchen, Beschleunigungsgebot, Mitwirkungspflichten, Ausländerbehörde, Feiertag
- Judicialis
AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5; ; FGG § 27; ; FEVG § 16 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen von Verfahrensverzögerungen durch die Ausländerbehörde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 03.04.2009 - 4 T 5/09
- OLG Karlsruhe, 20.04.2009 - 11 Wx 38/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 14.06.2007 - 11 Wx 77/07
D (A), Abschiebungshaft, Haftdauer, Verhältnismäßigkeit, Beschleunigungsgebot, …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.04.2009 - 11 Wx 38/09
Die Haft ist auf den Zeitraum zu begrenzen, der unbedingt erforderlich ist, um die Abschiebung vorzubereiten und durchzuführen (vgl. zuletzt etwa Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - 11 Wx 77/07, InfAuslR 2007, 356 m.w.N.). - OLG Köln, 08.11.2007 - 16 Wx 255/07
Verstoß gegen Beschleunigungsgebot bei Abschiebungshaft
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.04.2009 - 11 Wx 38/09
Unzuträglichkeiten in der behördlichen Zusammenarbeit dürfen sich nicht zu Lasten des inhaftierten Betroffenen auswirken (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 8. November 2007 - 16 Wx 255/07, FGPrax 2008, 91).
- BGH, 19.05.2011 - V ZB 247/10
Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen kann bei …
Zum einen sind die Ausländerbehörden gehalten, Haftsachen jedenfalls in den verbleibenden Werktagen zügig zu bearbeiten (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. April 2009 - 11 Wx 38/09, juris Rn. 14; OLG München, FGPrax 2005, 276, 278). - AG Paderborn, 18.01.2011 - 11 XIV 3/11
Sicherungshaft darf nur aufrechterhalten werden bei Betreiben des …
Es ist Aufgabe der mit der Abschiebehaft befassten Behörden, ihren Geschäftsbetrieb so einzurichten, dass in Haftfällen jede unnötige Verzögerung des Verfahrens vermieden wird (OLG Karlsruhe, Bschl. v. 20.04.2009, Az.: 11 Wx 38/09).