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   OLG Karlsruhe, 29.05.2000 - 11 Wx 57/00   

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https://dejure.org/2000,10601
OLG Karlsruhe, 29.05.2000 - 11 Wx 57/00 (https://dejure.org/2000,10601)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.05.2000 - 11 Wx 57/00 (https://dejure.org/2000,10601)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Mai 2000 - 11 Wx 57/00 (https://dejure.org/2000,10601)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschiebungshaft; Abschiebung; Erledigung; Hauptsache; Ausländer; Auslagen; Erstattungsanspruch; Ausländerbehörde

  • Judicialis

    FEVG § 16; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FEVG § 16; FGG § 13a Abs. 1 S. 4
    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Abschiebungshaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.1995 - V ZB 28/95

    Anfechtung einer Kostenentscheidung in einer Abschiebehaftsache

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2000 - 11 Wx 57/00
    Ob dem Betroffenen die ihm entstandenen Auslagen zu erstatten sind, beurteilt sich nach § 16 Satz 1 FEVG (in entsprechender Anwendung), der als Sonderregelung der allgemeinen Bestimmung des § 13 a Abs. 1 Satz 1 FGG vorgeht (BGHZ 131, 185, 188).
  • OLG Karlsruhe, 12.10.1998 - 11 Wx 70/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2000 - 11 Wx 57/00
    Danach sind die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Gebietskörperschaft, der die Ausländerbehörde angehört, nur dann aufzuerlegen, wenn das Verfahren ergeben hat, daß ein begründeter Anlaß zur Stellung des Haftantrages nicht vorlag, d.h., wenn das Gericht aufgrund des Verfahrensstandes bei Eintritt der Hauptsacheerledigung zu der Überzeugung gelangt, daß die Ausländerbehörde keinen objektiv begründeten Anlaß zur Antragstellung hatte (Senatsbeschluß vom 12.10.1998 - 11 Wx 70/98 - BayObLG NVwZ Beil. 5/1998 S. 55).
  • BayObLG, 06.02.2002 - 3Z BR 407/01

    Kostenpflicht des Betroffenen bei nachträglicher Unzulässigkeit der Abscheibung

    Akten nicht eindeutig feststellbaren Zeitpunkt des Eingangs des Asylantrags des Betroffenen beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge trat die Hauptsacheerledigung entweder dadurch ein, dass über den Asylantrag nicht innerhalb von vier Wochen entschieden wurde (§ 14 Abs. 4 Satz 3 AsylVfG), oder dadurch, dass der Betroffene unmittelbar vor Ablauf dieser Frist aus der Abschiebungshaft entlassen wurde (vgl. BayObLGZ 1986, 310/311; OLG Karlsruhe Die Justiz 2001, 30/31).
  • BayObLG, 01.02.2002 - 3Z BR 342/01

    Auslagenerstattung bei Feststellungsantrag zur Rechtswidrigkeit erledigter

    Danach hat der Betroffene seine außergerichtlichen Kosten nur dann nicht selbst zu tragen, wenn feststeht, dass die Ausländerbehörde nach dem Sachverhalt, der für sie bei der Antragstellung feststellbar war (vgl. BayObLG,BayVB1.1999, 27), keinen objektiv begründeten Anlass zur Antragstellung hätte (vgl. OLG Karlsruhe Die Justiz 2001, 30/31).
  • OLG Karlsruhe, 28.11.2005 - 11 Wx 32/05

    Ausländerrecht: Pflicht zur mündlichen Anhörung des Betroffenen im

    Danach hat der Betroffene seine außergerichtlichen Kosten nur dann nicht selbst zu tragen, wenn feststeht, dass die Ausländerbehörde keinen objektiv begründeten Anlass zur Antragstellung hatte (vgl. Senatsbeschluss vom 29.5.2000, Die Justiz 2001, 30, 31).
  • BayObLG, 01.08.2001 - 3Z BR 225/01

    Verhältnismäßigkeit der Abschiebungshaft bei minderjährigen Ausländern

    Durch die Entlassung des Betroffenen aus der Abschiebungshaft hat sich die Hauptsache erledigt (vgl. BayObLGZ 1986, 310/311; OLG Karlsruhe Die Justiz 2001, 30/31).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2005 - 11 Wx 32/05

    Pflicht zur mündlichen Anhörung eines Ausländers vor der Anordnung oder

    Danach hat der Betroffene seine außergerichtlichen Kosten nur dann nicht selbst zu tragen, wenn feststeht, dass die Ausländerbehörde keinen objektiv begründeten Anlass zur Antragstellung hatte (vgl. Senatsbeschluss vom 29.5.2000, Die Justiz 2001, 30, 31 [OLG Karlsruhe 29.05.2000 - 11 Wx 57/00] ).
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