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   OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/99   

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https://dejure.org/2000,6203
OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/99 (https://dejure.org/2000,6203)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.05.2000 - 11 Wx 96/99 (https://dejure.org/2000,6203)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - 11 Wx 96/99 (https://dejure.org/2000,6203)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentümergemeinschaft; Eigentümerbeschluß; Änderung; Bestandskraft; Mehrheitsbeschluß; Einstimmig

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 2; ; WEG § 10 Abs. 3; ; WEG § 23 Abs. 4 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 2, Abs. 3 § 23 Abs. 4 S. 2
    Änderung eines Wohnungseigentümerbeschlusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1614
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist jedoch ein Beschluß der Wohnungseigentümer, der nicht innerhalb der Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG angefochten und damit bestandskräftig wird, auch dann für die Gemeinschaft verbindlich, wenn es eigentlich einer Vereinbarung bedarf; ein solcher Beschluß kann zu einer wirksamen Änderung des in der Teilungserklärung vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels führen (BGHZ 127, 99, 102 ff.).

    Da ein solcher Beschluß nicht in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums eingreift, wirkt er gemäß § 10 Abs. 3 WEG auch ohne Eintragung im Grundbuch für und gegen den Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers (BGHZ 127, 99, 104 f.; BGHZ 129, 329, 332).

    Die Anerkennung der grundsätzlichen Bindungswirkung vereinbarungswidriger, aber bestandskräftiger Eigentümerbeschlüsse stützt sich maßgeblich auf Bedürfnisse der Praktikabilität und Rechtssicherheit (BGHZ 127, 99, 103 ff.).

  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 108/96

    Änderung der Gemeinschaftsordnung durch vereinbarungsersetzenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/99
    Die Entscheidung des BayObLGZ 1996, 256 steht dem nicht entgegen: Sie wendet sich lediglich gegen die in der Literatur zum Teil vertretene Ansicht (vgl. z.B. Hauger, WE 1993, 231, 234), ein bestandskräftiger Eigentümerbeschluß "überlagere" die Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft und gebe jedem Mitglied gemäß § 21 Abs. 4 WEG den Anspruch, die Zustimmung zu seiner Aufhebung zu verlangen.
  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/99
    Da ein solcher Beschluß nicht in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums eingreift, wirkt er gemäß § 10 Abs. 3 WEG auch ohne Eintragung im Grundbuch für und gegen den Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers (BGHZ 127, 99, 104 f.; BGHZ 129, 329, 332).
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann selbst dann, wenn ein solcher Mitwirkungsanspruch bestehen sollte, dieser im Verfahren der Beschlußanfechtung nicht im Wege der Einrede geltend gemacht werden (BGHZ 130, 304, 313).
  • BGH, 08.12.1988 - V ZB 3/88

    Ermittlung der Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/99
    Dies gilt, da Stimmenthaltungen bei der Ermittlung der Mehrheit nicht mitzuzählen sind (BGHZ 106, 179), auch für den Beschluß vom 25.11.1996.
  • OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 8 W 54/98

    Änderung der Gemeinschaftsordnung durch Eigentümerbeschluss - Aufhebung durch

    Ein unangefochten gebliebener und bisher als bestandskräftig angesehener Eigentümerbeschluss, der die Gemeinschaftsordnung geändert hat (hier: Abstimmungsverfahren über bauliche Änderungen - sog. Zitterbeschluss), kann jedenfalls durch einfachen Mehrheitsbeschluss wieder aufgehoben werden (wie OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.5.2000 - 11 Wx 96/99 - OLGR 2000, 350).

    Es sei Ausfluss ordnungsgemäßer Verwaltung (§ 21 Abs. 4 WEG), wenn zur ursprünglichen Vereinbarung zurückgekehrt werde, und die Rechtssicherheit verlange nur die Bestandskraft für die Vergangenheit, nicht aber die Weiterwirkung solcher Vereinbarungsänderungen in die Zukunft (deutlich OLG Karlsruhe (23.5. 2000 - bzgl. Kostenverteilung) OLGR 2000, 395 = NZM 2000, 970; WE 1998, 500 (501); ähnlich KG FGPrax 1998, 137 = ZMR 1998, 515 = WuM 1998, 433 = ZflR 1998, 423 = WE 1998, 468; FGPrax 1966, 214 =WuM 1996, 647 = WE 1996, 390; ebenso zB Staudinger/Kreuzer, aaO, Rn. 60 zu § 10 WEG; Röll in MünchKommBGB, 3. Aufl., Rn 23 zu § 23 WEG; Palandt/Bassenge, 60. Aufl., Rn 19 zu § 10 WEG).

  • LG Karlsruhe, 05.12.2023 - 11 S 126/22

    WEG-Hausordnung: Einschränkungen der Tierhaltung wegen einer Tierhaar-Allergie

    Jedenfalls kann ein unangefochten gebliebener und bisher als bestandskräftig angesehener Eigentümerbeschluss, der die Gemeinschaftsordnung geändert hat (sog. Zitterbeschluss), durch einfachen Mehrheitsbeschluss wieder aufgehoben werden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 9.2.2001 - 8 W 54/98, FGPrax 2001, 134; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.5.2000 - 11 Wx 96/99 - OLGR 2000, 350).
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