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   VGH Bayern, 30.03.2006 - 11 ZB 05.722   

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https://dejure.org/2006,31098
VGH Bayern, 30.03.2006 - 11 ZB 05.722 (https://dejure.org/2006,31098)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.03.2006 - 11 ZB 05.722 (https://dejure.org/2006,31098)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. März 2006 - 11 ZB 05.722 (https://dejure.org/2006,31098)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Fehlende Fahreignung infolge emotionaler Reifungsstörung mit mangelhafter Selbstkontrolle und gelegentlichen Erregungszuständen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2006 - 11 ZB 05.722
    Auch die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit haben allerdings zu berücksichtigen, dass es der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in bestimmten Fallgestaltungen gebietet, von einem Fahrerlaubnisinhaber oder -bewerber zwecks Klärung seiner Fahreignung vorrangig die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens zu verlangen, und dass eine medizinisch-psychologische Untersuchung ggf. erst nach Ausschöpfung dieses Erkenntnismittels in Betracht kommt (vgl. BVerfG vom 24.6.1993 BVerfGE 89, 69/88).

    Denn die im psychologischen Teil dieser Begutachtung erhobenen Befunde stünden dem unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung noch näher als die rein medizinischen Feststellungen, die bei einem Drogenscreening zu treffen seien (BVerfG vom 24.6.1993, a.a.O., S. 83).

    Die Erhebungen über den Charakter des Betroffenen, in deren Rahmen er Einzelheiten in einer verhörartigen Situation offen legen müsse, würden seine Selbstachtung und sein gesellschaftliches Ansehen berühren; auch beruhe die Beurteilung des Charakters im Wesentlichen auf einer Auswertung von Explorationsgesprächen und damit auf einer Methode, die nicht die Stringenz von Laboruntersuchungen aufweise und die Unwägbarkeiten nicht ausschließe (BVerfG vom 24.6.1993, a.a.O., S. 84).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1998 - 22 B 2150/98

    Übergang auf die Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2006 - 11 ZB 05.722
    Im Verfahren auf Zulassung der Berufung kann die Behauptung der Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung deshalb nicht auf eine (beabsichtigte) Klageänderung gestützt werden (OVG NW vom 23.10.1998 Az. 22 B 2150/98, zit. nach Juris; ThürOVG vom 22.1.2003 Az. 1 ZKO 506/01, zit. nach Juris).
  • OVG Thüringen, 22.01.2003 - 1 ZKO 506/01

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Verwaltungsprozessrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2006 - 11 ZB 05.722
    Im Verfahren auf Zulassung der Berufung kann die Behauptung der Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung deshalb nicht auf eine (beabsichtigte) Klageänderung gestützt werden (OVG NW vom 23.10.1998 Az. 22 B 2150/98, zit. nach Juris; ThürOVG vom 22.1.2003 Az. 1 ZKO 506/01, zit. nach Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2007 - 9 S 29.07

    Änderung des Streitgegenstandes im Beschwerdeverfahren; Antrag nach § 80 Abs. 7

    Änderungen des Streitgegenstandes analog § 91 VwGO im Beschwerdeverfahren dürften danach ausscheiden (vgl. Kopp/ Schenke, a.a.O., § 146 RNr. 33; OVG NW, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 18 B 1136/02 -, NVwZ-RR 2003, 72; OVG Hamburg, Beschluss vom 22. August 2003 - 4 Bs 278/03 -, NVwZ-RR 2004, 621; VGH Bad-Württ., Beschluss vom 1. September 2004 - 12 S 1750/04 -, juris; vgl. auch zur Unterscheidung zwischen Veränderungen der Sach- und Rechtslage durch neue Tatsachen einerseits und (unzulässigen) Änderungen des Streitgegenstandes andererseits im Berufungszulassungsverfahren bei § 124 Abs. 2 Satz 1 VwGO etwa BayVGH, Beschluss vom 30. März 2006 - 11 ZB 05.722 -, juris, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.10.2010 - 11 CE 10.1480

    Begriff des "Studenten" im Sinn von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie

    Den Antrag, gegen das Urteil vom 4. Februar 2005 die Berufung zuzulassen, lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 30. März 2006 (Az. 11 ZB 05.722) ab.
  • VGH Bayern, 10.02.2009 - 11 C 08.2018

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussicht; Antrag auf Neuerteilung der

    Vielmehr ergeben sich die Voraussetzungen, unter denen die Verwaltungsgerichte Begutachtungen anordnen dürfen aus den gemäß § 98 VwGO entsprechend anzuwendenden allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Beweisaufnahme (§§ 358 - 370 ZPO) sowie den besonderen Bestimmungen über den Beweis durch Sachverständige (§§ 402 - 414 ZPO), soweit die Verwaltungsgerichtsordnung keine vorrangigen Regelungen enthält und die Besonderheiten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, insbesondere der in diesem Zweig der Gerichtsbarkeit geltende Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO), keine Abweichungen bedingen (vgl. BayVGH vom 30.3.2006 Az. 11 ZB 05.722).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2007 - 1 A 10353/07

    Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs nach § 1004 BGB analog gegen den

    Im Verfahren auf Zulassung der Berufung kann daher die Behauptung der Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung nicht auf ein Begehren gestützt werden, das erst im Rahmen einer Klageänderung zum Verfahrensgegenstand werden kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30. März 2006 - 11 ZB 05.722 - veröffentlicht in [...]).
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