Rechtsprechung
VGH Bayern, 27.10.2011 - 11 CS 11.1192, 11 ZB 11.1335 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Fahrerlaubnis auf Probe; Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar; gleichzeitige Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung; Stufensystem
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- VG Düsseldorf, 02.05.2011 - 6 L 584/11
Zur Anordnung einer MPU bei Verzicht auf die Fahrerlaubnis während der Probezeit
Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2011 - 11 CS 11.1192
Denn § 2 a Abs. 5 Satz 5 StVG sieht eine medizinisch-psychologische Untersuchung schon bei Verstößen vor, die im Vergleich zu den Verstößen bei der allgemeinen Eingriffsbefugnis des § 11 Abs. 3 FeV und den in § 13, 14 FeV normierten Tatbeständen relativ geringfügig sein können (vgl. auch VG Düsseldorf vom 2.5.2011 NZV 2011, 518). - BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2011 - 11 CS 11.1192
Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung ist im Fahrerlaubnisrecht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestehende Sach- und Rechtslage (vgl. BVerwG vom 27.9.1995 BVerwGE 99, 249; vom 25.2.2010 BVerwGE 136, 149; für die früher vorgesehene Nachschulungsanordnung vgl. BVerwG vom 20.4.1994 NJW 1995, 70). - BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann, …
Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2011 - 11 CS 11.1192
Weiter ist mit dem vorgesehenen Stufensystem gewährleistet, dass die Anordnung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, die in den im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten Schutz des einzelnen vor Erhebung und Weitergabe von Befunden über Gesundheitszustand, seelische Verfassung und Charakter eingreift (vgl. BVerfG vom 24.6.1993 BVerfGE 89, 69), erst zulässig wird, wenn mildere Mittel erfolglos geblieben sind. - BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 54.92
Rechtskraft eines Bußgeldbescheides
Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2011 - 11 CS 11.1192
Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung ist im Fahrerlaubnisrecht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestehende Sach- und Rechtslage (vgl. BVerwG vom 27.9.1995 BVerwGE 99, 249; vom 25.2.2010 BVerwGE 136, 149; für die früher vorgesehene Nachschulungsanordnung vgl. BVerwG vom 20.4.1994 NJW 1995, 70). - BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94
Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für …
Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2011 - 11 CS 11.1192
Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung ist im Fahrerlaubnisrecht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestehende Sach- und Rechtslage (vgl. BVerwG vom 27.9.1995 BVerwGE 99, 249; vom 25.2.2010 BVerwGE 136, 149; für die früher vorgesehene Nachschulungsanordnung vgl. BVerwG vom 20.4.1994 NJW 1995, 70).
- VG Trier, 08.12.2016 - 1 L 8043/16
Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe
Nach der Rechtsprechung kommen als Tatsachen, die ein Abweichen von der Regel des § 2a Abs. 5 Satz 5 StVG rechtfertigen können, nur in der Person des Betroffenen liegende Umstände in Betracht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 11 CS 11.1192 -, juris; VG Ansbach…, Beschluss vom 29. April 2014 - AN 10 S 14.00562 -, juris Rn. 27; VG München…, Beschluss vom 23. August 2013 - M 6a S 13.2788 -, juris Rn. 29; VG München…, Beschluss vom 27. Februar 2013 - M 6b K 12.3416 - juris Rn. 22), nicht aber die Art und Bedeutung der begangenen Zuwiderhandlungen (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 17. Juli 2000 - 10 S 617/00 -, juris Rn. 4; VG Trier…, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - 1 L 1025/12.TR -, juris Rn. 9).Vielmehr ist er insoweit bewusst davon ausgegangen, dass in einer Konstellation, in der die Fahrerlaubnis bereits während der Probezeit entzogen worden ist, der Fahranfänger sich aber nach Neuerteilung erneut nicht bewährt hat, kein Raum mehr für die nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 und 2 StVG vorgesehenen Hilfen ist, sondern sich unmittelbar die Frage nach der allgemeinen Eignung des Fahrerlaubnisinhabers stellt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 11 CS 11.1192 -, juris Rn. 12).
- VG Trier, 14.03.2019 - 1 L 545/19
Frist zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
Der Gesetzgeber ist insoweit davon ausgegangen, dass in einer Konstellation, in der die Fahrerlaubnis bereits während der Probezeit entzogen worden ist, der Fahranfänger sich aber nach der Neuerteilung erneut nicht bewährt hat, kein Raum mehr für die nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 und 2 StVG vorgesehenen Hilfen ist, sondern sich unmittelbar die Frage nach der allgemeinen Eignung des Fahrerlaubnisinhabers stellt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27.10.2011 - 11 CS 11.1192 -, juris Rn. 12;… vgl. auch Trésoret, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016 [Stand: 02.10.2018], § 2a StVG, Rn. 298, m.w.N.). - VG Düsseldorf, 05.04.2022 - 6 L 55/22
Neuerteilung Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis auf Probe, MPU-Gutachten, Probezeit
vgl. BT-Drucks. 10/4490, S. 20; Bay. VGH, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 11 CS 11.1192, 11 ZB 11.1335 -, juris Rn. 12; VG Düsseldorf, Urteil vom 1. Juli 2021 - 6 K 5836/20 -, juris Rn. 19; VG Trier, Beschluss vom 14. März 2019 - 1 L 545/19.TR -, juris Rn. 32; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 2a StVG Rn. 20, 53. - VG München, 23.08.2013 - M 6a S 13.2788
Fahrerlaubnis auf Probe; Entziehung wegen mangelnder Befähigung; Anordnung einer …
Eine Ausnahme von der Regel, dass in diesen Fällen eine MPU anzuordnen ist, kommt demnach beispielsweise nur dann in Betracht, wenn die vorangegangene Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe nichts mit dem Verhalten des Betroffenen im Straßenverkehr zu tun hat oder sonst allein auf Umstände zurückzuführen ist, die beispielsweise in seiner gesundheitlichen Eignung liegen (vgl. hierzu BayVGH v. 27.10.2011, Az.: 11 CS 11.1192, 11 ZB 11.1335).