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   VGH Bayern, 26.10.2011 - 11 ZB 11.548   

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VGH Bayern, 26.10.2011 - 11 ZB 11.548 (https://dejure.org/2011,65035)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.10.2011 - 11 ZB 11.548 (https://dejure.org/2011,65035)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 11 ZB 11.548 (https://dejure.org/2011,65035)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 18.03.2008 - 11 CS 07.2210

    Fahrtenbuchauflage; Unmöglichkeit der Fahrerermittlung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2011 - 11 ZB 11.548
    Damit in Übereinstimmung steht die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach die Fahrtenbuchauflage sicherstellen soll, dass künftig mit dem Kraftfahrzeug begangene Verstöße im Unterschied zur derjenigen Tat, die Anlass zur Auferlegung eines Fahrtenbuchs gegeben hatte, während der Dauer der Fahrtenbuchauflage geahndet werden können (vgl. etwa BayVGH vom 18.3.2008 Az. 11 CS 07.2210).
  • VGH Bayern, 30.08.2010 - 11 CS 10.1464

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2011 - 11 ZB 11.548
    Wie der Senat bereits in der in der gleichen Sache ergangenen Eilentscheidung vom 30. August 2010 (Az. 11 CS 10.1464) ausgeführt hat, kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Rahmen von § 31a StVZO nicht nur darauf an, dass der verantwortliche Fahrzeugführer (nicht) festgestellt werden kann, sondern auch darauf, dass die von ihm begangene Verkehrsstraftat oder Verkehrsordnungswidrigkeit für den Fall der Feststellung auch geahndet werden kann (BVerwG a.a.O.).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2011 - 11 ZB 11.548
    Die Zulassungsbegründung behauptet, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1982 (BayVBl 1983, 310) ab und beruhe auf dieser Abweichung.
  • VGH Hessen, 20.01.2012 - 2 E 1890/11

    Streitwert bei Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

    Die Bedeutung einer Fahrerlaubnis ist nach Auffassung des Senats jedoch im Ansatz höher zu bewerten, als die Verpflichtung, für eine bestimmte Zeit ein Fahrtenbuch zu führen (keine Bedenken gegen die Festsetzung des Streitwerts einer Fahrtenbuchauflage im Hauptsacheverfahren auf 9.600,00 EUR jedoch zu erkennen bei Bay. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 11 ZB 11.548 -, juris).
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