Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.03.2013 - 11 ZB 12.2712   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7136
VGH Bayern, 25.03.2013 - 11 ZB 12.2712 (https://dejure.org/2013,7136)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.03.2013 - 11 ZB 12.2712 (https://dejure.org/2013,7136)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. März 2013 - 11 ZB 12.2712 (https://dejure.org/2013,7136)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,7136) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77

    Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung -

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2013 - 11 ZB 12.2712
    Das kann auch aus § 144 Abs. 4 VwGO geschlossen werden, der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im insofern vergleichbaren Revisionszulassungsverfahren entsprechend anwendbar ist (BVerwG, B.v. 13.6.1977 - IV B 13.77 - BVerwGE 54, 99; B. v. 22.7.1992 - 6 B 43/92 - DVBl 1993, 49/50).
  • BVerwG, 22.07.1992 - 6 B 43.92

    Aufklärungspflicht, Anforderungen an die substantiierte Darlegung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2013 - 11 ZB 12.2712
    Das kann auch aus § 144 Abs. 4 VwGO geschlossen werden, der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im insofern vergleichbaren Revisionszulassungsverfahren entsprechend anwendbar ist (BVerwG, B.v. 13.6.1977 - IV B 13.77 - BVerwGE 54, 99; B. v. 22.7.1992 - 6 B 43/92 - DVBl 1993, 49/50).
  • BVerwG, 02.11.2011 - 3 B 54.11

    Berufliche Rehabilitierung; Widerspruch; Versäumung der Widerspruchsfrist;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2013 - 11 ZB 12.2712
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann für die umgekehrte Konstellation (Abweisung einer unzulässigen Klage als unbegründet) im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision das vorinstanzliche Urteil durch Beschluss nach § 133 Abs. 6 VwGO in ein Prozessurteil umgewandelt werden (BVerwG, B. v. 2.11.2011- 3 B 54/11 - NVwZ-RR 2012.86).
  • EuGH, 22.11.2011 - C-590/10

    Köppl - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Art.

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2013 - 11 ZB 12.2712
    Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B stellt nicht nur nach § 9 FeV, sondern auch nach dem Recht der Europäischen Union eine unabdingbare Grundlage für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C dar (vgl. EuGH, B.v. 22.11.2011 - C-590/10 - Rn. 47 ff.).
  • VGH Bayern, 06.11.2003 - 22 ZB 03.2602

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils; Bezogenheit auf

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2013 - 11 ZB 12.2712
    Rechtsprechung und Literatur zu § 144 Abs. 4 VwGO und zu entsprechenden Vorschriften in anderen Prozessordnungen haben herausgearbeitet, dass ein Urteil als im Ergebnis zutreffend zu bestätigen ist, wenn es die Klage möglicherweise zu Unrecht als unzulässig abgewiesen hat und die Klage jedenfalls aus Sachgründen keinen Erfolg haben kann (Kopp/Schenke, a.a.O., Rn. 4 zu § 144; BayVGH, B.v. 6.11.2003 - 22 ZB 03.2602 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 19.11.2012 - 11 BV 12.21

    Tschechische Fahrerlaubnis, die vor dem Beitritt Tschechiens zur EU erteilt wurde

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2013 - 11 ZB 12.2712
    Diese isolierte Sperre ist mit den in Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG (vgl. BayVGH, U.v. 19.11.2012 - 11 BV 12.21) und den in Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG genannten Maßnahmen gleichzustellen.
  • VGH Bayern, 07.03.2013 - 3 ZB 09.1436

    Maßgeblichkeit ernstlicher Zweifel bezogen auf das Entscheidungsergebnis des

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2013 - 11 ZB 12.2712
    Das gilt auch dann, wenn ein Urteil zu Unrecht mit der Unzulässigkeit der Klage begründet worden ist und ohne weiteres erkennbar ist, dass der mit der möglicherweise zulässigen Klage geltend gemachte Anspruch nicht besteht (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2013 - 3 ZB 09.1436 -, B.v. 25.8.1998 - 22 ZB 98.1960 - juris Rn. 2; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., Rn. 7 a zu § 124 m.w.N.; a.A. Eyermann/Happ, VwGO, 13. Aufl., Rn. 14 zu § 124 für den Fall, dass das Verwaltungsgericht - anders als hier, wenn auch im Rahmen einer etwaigen Feststellungsklage - die Begründetheit nicht geprüft hat).
  • VGH Bayern, 25.08.1998 - 22 ZB 98.1960
    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2013 - 11 ZB 12.2712
    Das gilt auch dann, wenn ein Urteil zu Unrecht mit der Unzulässigkeit der Klage begründet worden ist und ohne weiteres erkennbar ist, dass der mit der möglicherweise zulässigen Klage geltend gemachte Anspruch nicht besteht (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2013 - 3 ZB 09.1436 -, B.v. 25.8.1998 - 22 ZB 98.1960 - juris Rn. 2; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., Rn. 7 a zu § 124 m.w.N.; a.A. Eyermann/Happ, VwGO, 13. Aufl., Rn. 14 zu § 124 für den Fall, dass das Verwaltungsgericht - anders als hier, wenn auch im Rahmen einer etwaigen Feststellungsklage - die Begründetheit nicht geprüft hat).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2024 - 13 S 196/23

    Zulassung der Berufung gegen ein Prozessurteil und bei teilbarem

    Zwar wird zum Teil unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 144 Abs. 4 VwGO davon ausgegangen, dass eine Zulassung der Berufung mit Blick auf die Ergebnisrichtigkeit dann nicht in Betracht kommt, wenn ein Urteil zu Unrecht mit der Unzulässigkeit der Klage begründet worden ist und ohne weiteres erkennbar ist, dass der mit der möglicherweise zulässigen Klage geltend gemachte Anspruch aus Sachgründen nicht besteht (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 25.03.2013 - 11 ZB 12.2712 - juris Rn. 15 und vom 06.11.2003 - 22 ZB 03.2602 - juris Rn. 6; im Beschwerdeverfahren über die Nichtzulassung der Revision vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 05.02.1998 - 2 B 56.97 - juris Rn. 3 und vom 13.06.1977 - IV B 13.77 - juris Rn. 10).

    Im Übrigen liegen den zitierten Entscheidungen, in denen trotz abweisendem Prozessurteil der Vorinstanz im (Nicht-)Zulassungsverfahren auch die Erfolgsaussichten in der Sache einer Prüfung unterzogen worden sind, soweit ersichtlich solche Fälle zugrunde, in denen sich die offensichtliche Unbegründetheit der Klage auf der Grundlage der im angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen ergibt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 05.02.1998 und vom 13.06.1977 jew. a. a. O.) bzw. die Begründetheit darin jedenfalls zusätzlich geprüft wurde (vgl. BayVGH, Beschluss vom 25.03.2013 a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2017 - 19 A 1970/14

    Nichtjüdische Ehefrau darf auf jüdischem Friedhof bestattet werden

    BVerfG, Beschlüsse vom 9. Juni 2016 - 1 BvR 2453/12 -, NVwZ 2016, 1243, juris, Rdn. 17, und vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106, juris, Rdn. 40; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004, a. a. O., Rdn. 7; OVG NRW, Beschluss vom 28. April 2016 - 19 A 2148/13 -, juris, Rdn. 19; VerfGH BW, Urteil vom 15. Februar 2016 - 1 VB 57/14 -, juris, Rdn. 22; BayVGH, Beschluss vom 25. März 2013 - 11 ZB 12.2712 -, juris, Rdn. 18.
  • VGH Bayern, 29.08.2017 - 5 ZB 16.2227

    Klage auf Datenauskunft von Rundfunkanstalt

    Denn der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel bezieht sich nur auf das Ergebnis (den Tenor), nicht aber auf einzelne Begründungselemente der Entscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2013 - 11 ZB 12.2712 - juris Rn. 15, B.v. 7.10.2014 - 22 ZB 14.1062 - juris Rn. 32; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124 Rn. 12, § 124a Rn. 62).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht