Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.01.2013 - 11 ZB 12.2769   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1573
VGH Bayern, 17.01.2013 - 11 ZB 12.2769 (https://dejure.org/2013,1573)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.01.2013 - 11 ZB 12.2769 (https://dejure.org/2013,1573)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - 11 ZB 12.2769 (https://dejure.org/2013,1573)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,1573) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fahrtenbuch; Formkaufmann; Verletzung der Aufzeichnungsobliegenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchanordnung gegenüber einem Kaufmann

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 29.04.2008 - 11 CS 07.3429

    Fahrtenbuchauflage; Unmöglichkeit der Fahrerermittlung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2013 - 11 ZB 12.2769
    Nach der Rechtsprechung des Senats (BayVGH, B.v. 29.4.2008 - 11 CS 07.3429 - juris) ergibt sich aus der Buchführungspflicht nach dem Handelsgesetzbuch über die Geschäftsvorfälle "in ihrer Entstehung und Abwicklung" zwar keine unmittelbare Pflicht, Fahrtenbücher oder Einsatzpläne vorzuhalten.
  • VGH Bayern, 13.02.2007 - 11 CS 06.3395
    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2013 - 11 ZB 12.2769
    Denn wenn der Fahrzeughalter trotz bestehender Aufzeichnungsobliegenheit keine Aufzeichnungen führt und deshalb den verantwortlichen Fahrzeugführer nicht benennen kann, ist es nicht Aufgabe der Behörden, innerbetrieblichen Vorgängen nachzugehen und weiter zu ermitteln (BayVGH, B.v.13.2.2007 - 11 CS 06.3395 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.04.2015 - 11 ZB 15.171

    Die Ermittlungsbehörden sind nicht verpflichtet, ohne einen Hinweis des

    Jedoch entspricht es unabhängig von der Reichweite dieser Vorschriften sachgerechtem kaufmännischen Verhalten, auch Geschäftsfahrten längerfristig zu dokumentieren (BayVGH, B.v. 14.5.2013 - 11 CS 13.606; B.v. 29.4.2008 - 11 CS 07.3429; B.v. 17.1.2013 - 11 ZB 12.2769 - jeweils juris).
  • VG Bayreuth, 12.10.2016 - B 1 K 16.592

    Zulässige Fahrtenbuchauflage bei Gewerbefahrzeug und 153 potentiellen Nutzern -

    Ich weise darauf hin, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 14.05.2013 - 11 CS 13.606; B.v. 17.1.2013 - 11 ZB 12.2769; B.v. 29.4.2008 -11 CS 07.3429) sich aus der Buchführungspflicht nach dem Handelsgesetzbuch über die Geschäftsvorfälle "in ihrer Entstehung und Abwicklung" zwar keine unmittelbare Pflicht ergibt, Fahrtenbücher oder Einsatzpläne vorzuhalten.

    Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass es sich bereits um den zweiten Fall handelt, bei dem ein Verkehrsverstoß wegen fehlender Mitwirkung der Klägerin nicht geahndet werden konnte (vgl. VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 30.10.2012 Az. B 1 K 12.545; BayVGH, B.v. 17.01.2013 - 11 ZB 12.2769).

  • VG Augsburg, 08.06.2016 - Au 3 K 16.230

    Erfolglose Klage gegen Fahrtenbuchauflage

    Es ist daher in einer solchen Situation grundsätzlich ausreichend, bei einem Unternehmen anzurufen und Auskunft aus diesen Unterlagen zu verlangen (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 16.4.2015 - 11 ZB 15.171 - juris Rn. 12; B.v. 14.5.2013 - 11 CS 13.606 - juris Rn. 12; B.v. 29.4.2008 - 11 CS 07.3429 - juris Rn. 15; B.v. 17.1.2013 - 11 ZB 12.2769 - juris Rn. 3/5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht