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   VGH Bayern, 23.02.2015 - 11 ZB 14.2497   

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https://dejure.org/2015,5063
VGH Bayern, 23.02.2015 - 11 ZB 14.2497 (https://dejure.org/2015,5063)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.02.2015 - 11 ZB 14.2497 (https://dejure.org/2015,5063)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Februar 2015 - 11 ZB 14.2497 (https://dejure.org/2015,5063)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen;Anordnung einer Fahrprobe;Bewertung von Zeugenaussagen durch die Fahrerlaubnisbehörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 (alt, erteilt 1967) wegen Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens; Bewertung von Zeugenaussagen bzgl. einer unsicheren Fahrweise durch die Fahrerlaubnisbehörde

  • rewis.io

    Streitwertkatalog, Fahrerlaubnisbehörde, Fahrerlaubnisklassen, Entziehung der Fahrerlaubnis, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Streitwertfestsetzung, Verwaltungsgerichte

  • ra.de
  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung - Bewertung Zeugenaussage durch Fahrerlaubnisbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 11 Abs. 8; FeV § 46 Abs. 4
    Entziehung einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 (alt, erteilt 1967) wegen Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens; Bewertung von Zeugenaussagen bzgl. einer unsicheren Fahrweise durch die Fahrerlaubnisbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2015 - 11 ZB 14.2497
    Der Schluss auf die Nichteignung ist nur dann zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78).
  • VGH Bayern, 09.10.2018 - 11 CS 18.1897

    Mitteilung einer Hausärztin wegen Erkrankungen - Zweifel zum Führen eines

    Hingegen ist die Fahrerlaubnisklasse A1 beim Abschnitt A.I Nr. 17 und 22 (erteilt vor dem 1.4.1980) im Gegensatz zum Abschnitt A.I Nr. 18 (erteilt nach dem 31.3.1980 und vor dem 1.1.1989) nicht mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04, sondern mit der Schlüsselzahl 79.05 versehen, und gilt daher (vgl. Anlage 9 zur FeV Nr. 55) für Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0, 1 kW/kg, so dass für die frühere Fahrerlaubnisklasse 3 oder 4, erteilt vor dem 1.1.1980, zusätzlich der Streitwert nach Nr. 46.2 des Streitwertkatalogs (2.500 Euro) anzusetzen ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2015 - 11 ZB 14.2497 - juris Rn. 13).
  • VG München, 18.07.2023 - M 19 S 23.1648

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad

    Für den Streitwert maßgeblich sind somit die jetzigen Klassen A, BE und C1E (vgl. BayVGH, B.v. 3.3.2015 - 11 ZB 14.2418 - juris Rn. 23; B.v. 23.2.2015 - 11 ZB 14.2497 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 14.06.2023 - 11 CS 22.2675

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens,

    Für den Streitwert maßgeblich sind somit die Klassen A, BE und C1E (vgl. BayVGH, B.v. 3.3.2015 - 11 ZB 14.2418 - juris Rn. 23; B.v. 23.2.2015 - 11 ZB 14.2497 - juris Rn. 13), was insgesamt die Hälfte von 15.000,- EUR ergibt.
  • VGH Bayern, 03.03.2015 - 11 ZB 14.2418

    Alkoholabhängigkeit; MPU zur Prüfung des Vorliegens eines Ausnahmefalls

    Die Klasse A, die bei Fahrerlaubnisinhabern der Klasse 3 (alt) wegen der Einschränkungen durch die Schlüsselzahlen in Spalte 5 der Anlage 3 i.V.m. Anlage 9 zur FeV je nach Erteilungszeitraum nicht oder nur eingeschränkt zu berücksichtigen ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2015 - 11 ZB 14.2497 - juris Rn. 13), kommt hier in vollem Umfang hinzu; für sie sieht der Streitwertkatalog ebenfalls 5.000 Euro vor (Nr. 46.1).
  • VG Bremen, 28.04.2020 - 5 V 25/20

    Diabetes - Beibringung Gutachten für Fahreignung

    Daher ist zusätzlich der Streitwert nach Ziffer 46.2 des Streitwertkataloges (2.500,00 Euro) anzusetzen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 23.02.2015 - 11 ZB 14.2497 -, juris Rn. 13 und Beschl. v. 09.10.2018 - 11 CS 18.1897 -, juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 15.06.2015 - 11 CS 15.969

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Anordnung eines ärztlichen Gutachtens; Fahrprobe

    Allenfalls können Zweifel an der Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Rahmen einer Fahrprobe aufgeklärt werden (vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2015 - 11 ZB 14.2497 - juris) oder psycho-physische Leistungsmängel statt im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung ggf. durch die Anordnung einer Fahrprobe untersucht werden (verkehrspsychologische Verhaltensbeobachtung, s. Nr. 8.2.6 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung [Begutachtungsleitlinien - Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch Gladbach, anwendbar ab 1. Mai 2014]; vgl. BayVGH, B.v. 11.3.2015 - 11 CS 15.82 - juris; B.v. 3.4.2007 - 11 C 07.331 - juris).
  • VGH Bayern, 03.07.2023 - 11 CS 23.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens,

    Da die der Antragstellerin nach dem 31. Dezember 1988 erteilten (siehe Bl. 42 d.A.) Fahrerlaubnisklassen A und A1 jeweils mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 der Anlage 9 zur FeV (Abschnitt B I Nr.ïEUR 126, 127: Begrenzung auf dreirädrige Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen; Abschnitt A I Nr. 19 der Anlage 3 zur FeV) eingeschränkt sind, wirken sie sich nicht streitwerterhöhend aus (vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2015 - 11 ZB 14.2497 - juris Rn. 13).
  • VG München, 11.02.2016 - M 6 S 15.4935

    Rechtswidrige Gutachtenanordnung über Fahreignung bei unzureichender Begründung

    Die Behörde hat insbesondere darzulegen, was anlassgebend für die Anordnung war und dabei Sachverhalte oder Zeugenaussagen selbstständig zu bewerten (BayVGH B. v. 23.2.2015, 11 ZB 14.2497 - juris).
  • VG Augsburg, 02.06.2015 - Au 7 S 15.614

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Tattagprinzip; Verwarnung; Teilnahme an

    Nach der zum 19. Januar 2013 neu gefassten Anlage 3 zu § 6 Abs. 6 FeV (BGBl I S. 35) umfasst die Fahrerlaubnis gemäß Abschnitt A I, Nr. 17 (Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 vor dem 1.4.1980) die Fahrerlaubnisklassen A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE und L. Maßgeblich für die Streitwertfestsetzung sind nur die Fahrerlaubnisklassen A1, BE und C1E (vgl. hierzu ausführlich BayVGH, B.v 23.2.2015 - 11 ZB 14.2497 -juris, Rn. 13).
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