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   VGH Bayern, 13.09.2016 - 11 ZB 16.1565   

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VGH Bayern, 13.09.2016 - 11 ZB 16.1565 (https://dejure.org/2016,30801)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.09.2016 - 11 ZB 16.1565 (https://dejure.org/2016,30801)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. September 2016 - 11 ZB 16.1565 (https://dejure.org/2016,30801)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis sowie der Pflicht zur Ablieferung des Führerscheins aufgrund des Konsums harter Drogen

  • rewis.io

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis nach Konsum harter Drogen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung; Fahrerlaubnis; Konsum; Amphetamin; Metamphetamin; Führerschein; Betäubungsmittel

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis sowie der Pflicht zur Ablieferung des Führerscheins aufgrund des Konsums harter Drogen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 20.07.2016 - 11 CS 16.1157

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Konsum harter Drogen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2016 - 11 ZB 16.1565
    Für die Anordnung eines Abstinenzprogramms war ebenfalls kein Raum, da der Antragsteller zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids am 7. Dezember 2015 schon keine einjährige Drogenabstinenz behauptet hat und darüber hinaus auch noch Umstände hinzutreten müssten, die diese Behauptung glaubhaft und nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. z. B. BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 11 CS 16.1157 - juris m. w. N.).
  • BVerwG, 22.05.2014 - 3 C 13.13

    Krankenhausfinanzierung: Zuschläge für besondere Leistungen von Brustzentren in

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2016 - 11 ZB 16.1565
    Die gerichtliche Prüfung fahrerlaubnisrechtlicher Entziehungsverfügungen ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung der handelnden Verwaltungsbehörde auszurichten (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249; U.v. 23.10.2014 - 3 C 13.13 - NJW 2015, 2439 Rn. 13).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2016 - 11 ZB 16.1565
    Die gerichtliche Prüfung fahrerlaubnisrechtlicher Entziehungsverfügungen ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung der handelnden Verwaltungsbehörde auszurichten (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249; U.v. 23.10.2014 - 3 C 13.13 - NJW 2015, 2439 Rn. 13).
  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2016 - 11 ZB 16.1565
    Aus der Antragsbegründung, auf die sich gemäß § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO die Prüfung im Zulassungsverfahren beschränkt (BayVerfGH, E.v. 14.2.2006 - Vf. 133-VI-04 - VerfGH 59, 47/52; E.v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - BayVBl 2016, 49 Rn. 52; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 124a Rn. 54), ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2016 - 11 ZB 16.1565
    Die gerichtliche Prüfung fahrerlaubnisrechtlicher Entziehungsverfügungen ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung der handelnden Verwaltungsbehörde auszurichten (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249; U.v. 23.10.2014 - 3 C 13.13 - NJW 2015, 2439 Rn. 13).
  • VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2016 - 11 ZB 16.1565
    Aus der Antragsbegründung, auf die sich gemäß § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO die Prüfung im Zulassungsverfahren beschränkt (BayVerfGH, E.v. 14.2.2006 - Vf. 133-VI-04 - VerfGH 59, 47/52; E.v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - BayVBl 2016, 49 Rn. 52; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 124a Rn. 54), ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss

    Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn Drogen- oder Alkoholabhängigkeit (Nrn. 8.3 und 9.3 der Anlage 4) bereits ärztlich diagnostiziert worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2017 - 11 CS 17.23, B.v. 16.11.2016 - 11 CS 16.1957 - beide juris) oder wenn die Einnahme harter Drogen, die ohne weiteres nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Ungeeignetheit führt, sicher festgestellt oder von dem Betreffenden zugestanden worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 11 CS 16.1649, B.v. 13.9.2016 - 11 ZB 16.1565 - beide juris).
  • VGH Bayern, 13.12.2017 - 11 BV 17.1876

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum

    Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn Drogen- oder Alkoholabhängigkeit (Nrn. 8.3 und 9.3 der Anlage 4) bereits ärztlich diagnostiziert worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2017 - 11 CS 17.23, B.v. 16.11.2016 - 11 CS 16.1957 - beide juris) oder wenn die Einnahme harter Drogen, die ohne weiteres nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Ungeeignetheit führt, sicher festgestellt oder von dem Betreffenden zugestanden worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 11 CS 16.1649, B.v. 13.9.2016 - 11 ZB 16.1565 - beide juris).
  • VGH Bayern, 10.04.2018 - 11 BV 18.259

    Entziehung der Fahrerlaubnis auch bei gelegentlichem Konsum von Cannabis

    Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn Drogen- oder Alkoholabhängigkeit (Nrn. 8.3 und 9.3 der Anlage 4) bereits ärztlich diagnostiziert worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2017 - 11 CS 17.23, B.v. 16.11.2016 - 11 CS 16.1957 - beide juris) oder wenn die Einnahme harter Drogen, die ohne Weiteres nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Ungeeignetheit führt, sicher festgestellt oder von dem Betreffenden zugestanden worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 11 CS 16.1649, B.v. 13.9.2016 - 11 ZB 16.1565 - beide juris).
  • VGH Bayern, 11.02.2019 - 11 CS 18.1808

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Außerdem steht ohne Kenntnis des Konsumverhaltens nicht fest, dass ein Abstinenznachweis ein ausreichender Beleg für eine Wiedererlangung der Fahreignung wäre (vgl. S. 169 ff. der Beurteilungskriterien; BayVGH, B.v. 13.9.2016 - 11 ZB 16.1565 - juris Rn. 11).
  • VG Bayreuth, 30.01.2018 - B 1 S 17.1060

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Anforderungen an den Vortrag zur Wiedererlangung

    Die vom Bevollmächtigten des Antragstellers angeführte Entscheidung vom 09.05.2005 sei durch die aktuelle Rechtsprechung überholt (hingewiesen wurde auf BayVGH, B.v. 13.09.2016 - 11 ZB 16.1565 - juris).

    Bei einer Drogengefährdung ohne Anzeichen einer fortgeschrittenen Drogenproblematik ist die Wiedererlangung der Fahreignung erst nach einem durch die Ergebnisse geeigneter polytoxikologischer Urin- oder Haaranalysen bestätigten Drogenverzicht von mindestens sechs Monaten und zahlreichen weiteren Voraussetzungen möglich (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 13.09.2016 - 11 ZB 16.1565 - juris Rn. 11 unter Bezugnahme auf die mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 27.01.2014 [VkBl 2014, 132] als aktuellen Stand der Wissenschaft eingeführte 3. Auflage von "Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Begutachtungskriterien", Hrsg. Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie [DGVP]/Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin [DGVM], 3. Auflage 2013).

  • VGH Bayern, 14.11.2018 - 11 CS 18.963

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Heroinkonsums

    Nur bei einer Drogengefährdung ohne Anzeichen einer fortgeschrittenen Drogenproblematik, die zu einem ausreichend nachvollziehbaren Einsichtsprozess und zu einem dauerhaften Drogenverzicht geführt hat, kann die Fahreignung auch schon nach einem durch die Ergebnisse geeigneter polytoxikologischer Urin- oder Haaranalysen bestätigten Drogenverzicht von mindestens sechs Monaten und weiteren Voraussetzungen wiederhergestellt sein (Nr. 1 des Kriteriums D 3.4 N, S. 190; vgl. BayVGH, B.v. 13.9.2016 -11 ZB 16.1565 - juris Rn. 11; B.v. 9.1.2017 - 11 CS 16.2561 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 21.09.2017 - 11 BV 17.685

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

    Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn Drogen- oder Alkoholabhängigkeit (Nrn. 8.3 und 9.3 der Anlage 4) bereits ärztlich diagnostiziert worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2017 - 11 CS 17.23, B.v. 16.11.2016 - 11 CS 16.1957 - beide juris) oder wenn die Einnahme harter Drogen, die ohne Weiteres nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Ungeeignetheit führt, sicher festgestellt oder von dem Betreffenden zugestanden worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 11 CS 16.1649, B.v. 13.9.2016 - 11 ZB 16.1565 - beide juris).
  • VG Würzburg, 03.01.2017 - W 6 S 16.1300

    Rechtmäßige Fahrerlaubnisentziehung wegen Betäubungsmittelkonsums

    Erst wenn ein Betäubungsmittelkonsument angibt, dass er seit in der Regel mindestens einem Jahr betäubungsmittelabstinent ist, muss die Behörde dem nachgehen, da die Behörde im Entziehungsverfahren die Ungeeignetheit des Fahrerlaubnisinhabers belegen muss und auf die gesetzliche Regelvermutung der Ungeeignetheit nach Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV nicht mehr als feststehend abstellen kann, wenn ein Betroffener eine einjährige Abstinenz seit dem letzten Drogenkonsum geltend macht (vgl. etwa SaarlOVG, B.v. 28.9.2016 - 1 B 273/16 - Blutalkohol 53, 488 [2016]; BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 11 CS 16.1649 - juris; B.v. 13.9.2016 - 11 ZB 16.1565 - juris; B.v. 30.8.2016 - 11 CS 16.1542 - juris; B.v. 15.6.2016 - 11 CS 16.879 - juris; VGH BW, U.v. 27.7.2016 - 10 S 1880/15 - Blutalkohol 53, 490 [2016]).
  • VGH Bayern, 03.04.2018 - 11 CS 18.460

    Anordnung des Sofortvollzugs - Entziehung der Fahrerlaubnis und Pflicht zur

    Nur bei einer Drogengefährdung ohne Anzeichen einer fortgeschrittenen Drogenproblematik, die zu einem ausreichend nachvollziehbaren Einsichtsprozess und zu einem dauerhaften Drogenverzicht geführt hat, kann die Fahreignung auch schon nach einem durch die Ergebnisse geeigneter polytoxikologischer Urin- oder Haaranalysen bestätigten Drogenverzicht von mindestens sechs Monaten und weiteren Voraussetzungen wiederhergestellt sein (Nr. 1 des Kriteriums D 3.4 N, S. 190; vgl. auch BayVGH, B.v. 13.9.2016 -11 ZB 16.1565 - juris Rn. 11; B.v. 9.1.2017 - 11 CS 16.2561 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 19.06.2019 - 11 CS 19.936

    Anordung eines ärztlichen Gutachtens wegen Fahreignungszweifeln im Hinblick auf

    Da der Antragsteller die Fahreignung offensichtlich noch nicht wiedererlangt hatte, waren diesbezüglich auch keine Aufklärungsmaßnahmen veranlasst (vgl. BayVGH, B.v. 13.9.2016 - 11 ZB 16.1565 - juris Rn. 11).
  • VG Neustadt, 29.01.2018 - 1 L 54/18

    Fahrerlaubnisrecht -Annahme eines Verfahrenshindernisses (hier: verneint)

  • VG München, 21.11.2016 - M 26 K 15.1494
  • VG Würzburg, 24.02.2017 - W 6 S 17.143

    Annahme der Fahrungeeignetheit bei Drogenkonsum in der Vergangenheit

  • VG Bayreuth, 27.06.2018 - B 1 S 18.552

    Einstweiliger Rechtsschutz - Fahrerlaubnisentzug nach Drogenkonsum

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