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   VGH Bayern, 04.01.2017 - 11 ZB 16.2285   

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https://dejure.org/2017,729
VGH Bayern, 04.01.2017 - 11 ZB 16.2285 (https://dejure.org/2017,729)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.01.2017 - 11 ZB 16.2285 (https://dejure.org/2017,729)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Januar 2017 - 11 ZB 16.2285 (https://dejure.org/2017,729)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 113 Abs. 1 S. 4, § 124 Abs. 2 Nr. 1; FeV § 11 Abs. 8 S. 1
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse aufgrund einer Wiederholungsgefahr trotz der angekündigten Maßnahmen zur Abklärung der Fahreignung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund der Nichtvorlage eines ärztlichen Attests bzgl. des Vorliegens einer Fahreignung; Bestehen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses aufgrund einer Wiederholungsgefahr; Gesundheitliche Zweifel an der Fahreignung

  • rewis.io

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse aufgrund einer Wiederholungsgefahr trotz der angekündigten Maßnahmen zur Abklärung der Fahreignung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassungsverfahren; Fahrerlaubnis; Fahreignung; Entziehung; Gutachtensanordnung; Wiederholungsgefahr; Fahreignungsüberprüfung

  • rechtsportal.de

    Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund der Nichtvorlage eines ärztlichen Attests bzgl. des Vorliegens einer Fahreignung; Bestehen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses aufgrund einer Wiederholungsgefahr; Gesundheitliche Zweifel an der Fahreignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.02.2016 - 10 B 11.15

    Bürgerbegehren gegen die Eingliederung der Gemeinde Eulatal in die Stadt

    Auszug aus VGH Bayern, 04.01.2017 - 11 ZB 16.2285
    Die Annahme einer Wiederholungsgefahr setzt die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (BVerwG, B. v. 10.2.2016 - 10 B 11.15 - juris Rn. 6 m. w. N.).
  • BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12

    Medizinisch-psychologisches Gutachten; Fahreignungsgutachten;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.01.2017 - 11 ZB 16.2285
    Entscheidend ist, dass die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Klägers in einem oder mehreren der genannten Bereichen zu verbessern (BVerwG, U. v. 21.3.2013 - 3 C 6.12 - NVwZ 2013, 1550 Rn. 11).
  • BVerfG, 08.02.2011 - 1 BvR 1946/06

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Abweisung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 04.01.2017 - 11 ZB 16.2285
    Das Fortsetzungsfeststellungsinteresse ist hingegen zu verneinen, wenn die konkret betroffene Behörde eindeutig zu erkennen gegeben hat, in Zukunft von einer Wiederholung unter Verwendung der von ihr ursprünglich gegebenen Begründung absehen zu wollen (vgl. BVerfG, B. v. 8.2.2011 - 1 BvR 1946/06 - BayVBl 2011, 405 = juris Rn. 23).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 04.01.2017 - 11 ZB 16.2285
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit liegen vor, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (BVerfG, B. v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 Rn. 16).
  • VGH Bayern, 22.01.2018 - 11 CS 17.2192

    Beeinträchtiugng der Fahreignung - Unverhältnismäßigkeit der nochmaligen

    Orientierung, Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit und Belastbarkeit werden als Bestandteile der psychischen Leistungsfähigkeit mit psychologischen Testverfahren und daher nur im Rahmen einer von der Fahrerlaubnisbehörde anzuordnenden medizinisch-psychologischen Untersuchung geprüft (Nr. 2.5 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung; BayVGH U.v. 8.8.2016 - 11 B 16.595 - juris Rn. 19, B.v. 4.1.2017 - 11 ZB 16.2285 - juris Rn. 14, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 33, B.v. 15.12.2017 - 11 CS 17.2201 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 09.10.2017 - 11 CS 17.1483

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis

    Der Senat weist jedoch darauf hin, dass die Prüfung der psycho-physischen Leistungsfähigkeit und eventueller Kompensationsmöglichkeiten grundsätzlich nicht von einem ärztlichen Gutachter durchgeführt werden kann, sondern regelmäßig von einem Psychologen im Rahmen einer ggf. zusätzlich anzuordnenden medizinisch-psychologischen Begutachtung aufgeklärt werden muss (vgl. Nr. 2.5 der Begutachtungsleitlinien; BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 33; B.v. 4.1.2017 - 11 ZB 16.2285 - DAR 2017, 216 Rn. 14).
  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 11 CS 17.2201

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Der Senat weist jedoch darauf hin, dass die Prüfung der psycho-physischen Leistungsfähigkeit und eventueller Kompensationsmöglichkeiten grundsätzlich nicht von einem ärztlichen Gutachter durchgeführt werden kann, sondern regelmäßig von einem Psychologen im Rahmen einer ggf. zusätzlich anzuordnenden medizinisch-psychologischen Begutachtung aufgeklärt werden muss (vgl. Nr. 2.5 der Begutachtungsleitlinien; BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 33; B.v. 4.1.2017 - 11 ZB 16.2285 - DAR 2017, 216 Rn. 14).
  • VGH Bayern, 16.08.2017 - 11 CS 17.1150

    Anordnung eines ärztlichen Gutachtens - Epileptische Anfälle

    Der Senat weist jedoch darauf hin, dass die Prüfung der psycho-physischen Leistungsfähigkeit und eventueller Kompensationsmöglichkeiten grundsätzlich nicht von einem ärztlichen Gutachter durchgeführt werden kann, sondern regelmäßig von einem Psychologen im Rahmen einer ggf. zusätzlich anzuordnenden medizinisch-psychologischen Begutachtung aufgeklärt werden muss (vgl. Nr. 2.5 der Begutachtungsleitlinien; BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 33; B.v. 4.1.2017 - 11 ZB 16.2285 - DAR 2017, 216 Rn. 14).
  • VG Ansbach, 09.12.2021 - AN 15 K 20.02922

    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage, fehlendes

    Insoweit ist davon auszugehen, dass das Landratsamt ... selbst davon ausgeht, dass es sich in Zukunft anders verhalten wird, sodass eine entsprechende Wiederholungsgefahr zu verneinen ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.1.2017 - 11 ZB 16.2285 - BeckRS 2017, 100329 Rn. 13).
  • VG Berlin, 31.05.2021 - 4 K 434.19
    Außerdem müssen die für die Beurteilung maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände im Wesentlichen unverändert fortbestehen, damit der Kläger von der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit profitieren kann (VGH München Beschluss vom 4. Januar 2017 - 11 ZB 16.2285 - BeckRS 2017, 100329).
  • VG München, 07.02.2017 - M 26 S 17.87

    Herausgabe des Führerscheins aufgrund ungeklärter Eignung den Gesundheitszustand

    Eine Überprüfung der (psychischen) Leistungsfähigkeit erfolgt regelmäßig anlässlich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung durch Leistungstests, da psychologische Testverfahren durchzuführen und ggf. auch Kompensationsmöglichkeiten zu prüfen sind (BayVGH, B.v. 4.1.2017 - 11 ZB 16.2285 - juris Rn. 14).
  • VG München, 31.01.2017 - M 26 S 16.5721

    Kompensationsmöglichkeiten bei ermittelten Leistungsmängeln im

    Die Frage danach, ob die Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen derart beeinträchtigt und dadurch unter dem erforderlichen Maß liegt, (vgl. Nr. 9.6.2. der Anlage 4 zur FeV), erfordert neben einer ärztlichen Untersuchung jedoch auch eine psychologische Bewertung, da psychologische Testverfahren durchzuführen und gegebenenfalls auch Kompensationsmöglichkeiten zu prüfen sind (vgl. BayVGH, B.v. 4.1.2017 - 11 ZB 16.2285 -, B.v. 22.3.2016 - 11 ZB 15.2700 - VG München B.v. 25.5.2016 - M 26 S. 16.1225 - juris Rn. 21 f.).
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