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   VGH Bayern, 31.03.2016 - 11 ZB 16.61   

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VGH Bayern, 31.03.2016 - 11 ZB 16.61 (https://dejure.org/2016,8144)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.03.2016 - 11 ZB 16.61 (https://dejure.org/2016,8144)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. März 2016 - 11 ZB 16.61 (https://dejure.org/2016,8144)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit des Inhabers zum Führen eines Kfz aufgrund psychischer Erkrankung

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit des Inhabers zum Führen eines Kfz aufgrund psychischer Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2016 - 11 ZB 16.61
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit liegen vor, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (BVerfG, B. v. 21.12.2009 - 1 BvR 812.09 - NJW 2010, 1062/1063; B. v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057.11 - BVerfGE 134, 106/118).
  • VGH Bayern, 07.12.2009 - 7 ZB 09.146

    Diplomstudium Informatik; Exmatrikulation wegen endgültigen Nichtbestehens der

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2016 - 11 ZB 16.61
    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter davon abgesehen hat, in der mündlichen Verhandlung einen Beweisantrag zu stellen, und wenn sich dem Gericht die Beweiserhebung auch nicht ohne einen solchen Beweisantrag aufdrängen musste (vgl. BayVGH, B. v. 14.7.2015 - 5 ZB 14.1162 - juris, B. v. 7.12.2009 - 7 ZB 09.146 - juris).
  • BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2016 - 11 ZB 16.61
    Eine präzise Angabe der entsprechenden Nummer oder Unternummer der Anlage 4 in der Beibringungsanordnung ist nicht in jedem Fall erforderlich und kann insbesondere dann entbehrlich sein, wenn sich die vom Gutachter zu klärende Frage mit hinreichender Deutlichkeit den Gründen entnehmen lässt, mit denen die Behörde ihre Eignungsbedenken dargelegt hat (BVerwG, B. v. 5.2.2015 - 3 B 16.14 - BayVBl 2015, 421 Rn. 9; BayVGH, B. v. 15.11.2010 - 11 C 10.2329 - juris Rn. 37 f.).
  • VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329

    Wahnhafte Störung mit paranoiden Überzeugungen

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2016 - 11 ZB 16.61
    Eine präzise Angabe der entsprechenden Nummer oder Unternummer der Anlage 4 in der Beibringungsanordnung ist nicht in jedem Fall erforderlich und kann insbesondere dann entbehrlich sein, wenn sich die vom Gutachter zu klärende Frage mit hinreichender Deutlichkeit den Gründen entnehmen lässt, mit denen die Behörde ihre Eignungsbedenken dargelegt hat (BVerwG, B. v. 5.2.2015 - 3 B 16.14 - BayVBl 2015, 421 Rn. 9; BayVGH, B. v. 15.11.2010 - 11 C 10.2329 - juris Rn. 37 f.).
  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2016 - 11 ZB 16.61
    Aus der Antragsbegründung, auf die sich gemäß § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO die Prüfung im Zulassungsverfahren beschränkt (BayVerfGH, E. v. 14.2.2006 - Vf. 133-VI-04 - VerfGH 59, 47/52; E. v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - BayVBl 2016, 49 Rn. 52; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 124a Rn. 54), ergeben sich weder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) noch ein Verfahrensmangel, auf dem die Entscheidung beruhen kann (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO).
  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 11 CS 15.1505

    Nichtbeibringung eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens; ausreichende Tatsachen

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2016 - 11 ZB 16.61
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten beider Instanzen, auf die vorgelegten Behördenakten und auf die im vorläufigen Rechtsschutz ergangenen Entscheidungen (VG München, B. v. 23.6.2015 - M 6b S 15.1910, BayVGH, B. v. 3.9.2015 - 11 CS 15.1505) Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 03.02.2016 - 10 ZB 15.1413

    Ausweisung wegen Unterstützung des "Islamischen Staates"

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2016 - 11 ZB 16.61
    Hierzu muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, ausführen, weshalb diese Frage entscheidungserheblich ist, erläutern, weshalb die vorformulierte Frage klärungsbedürftig ist, und darlegen, warum der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (st.Rspr., vgl. BayVGH, B. v. 3.2.2016 - 10 ZB 15.1413 - juris Rn. 8; B. v. 15.1.2016 - 7 ZB 15.929 - juris Rn. 5; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 72).
  • VGH Bayern, 30.01.2014 - 11 CS 13.2342

    Streitwertfestsetzung in Verfahren betreffend Fahrerlaubnisse der alten Klasse 3

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2016 - 11 ZB 16.61
    Nach Abschnitt A I Nr. 19 der zum 19. Januar 2013 neu gefassten Anlage 3 zur Fahrerlaubnis-Verordnung umfasst eine 1993 erworbene Fahrerlaubnis der früheren Klasse 3 im Vergleich zur Fahrerlaubnisklasse B eine erheblich umfangreichere Berechtigung, Kraftfahrzeuge zu führen (§ 6 Abs. 6 FeV i. V. m. Anlage 3 Abschnitt A I Nr. 19, vgl. hierzu auch BayVGH, B. v. 30.1.2014 - 11 CS 13.2342 - BayVBl 2014, 373).
  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 5 ZB 14.1162

    Namensänderung; Adelszusatz "von"

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2016 - 11 ZB 16.61
    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter davon abgesehen hat, in der mündlichen Verhandlung einen Beweisantrag zu stellen, und wenn sich dem Gericht die Beweiserhebung auch nicht ohne einen solchen Beweisantrag aufdrängen musste (vgl. BayVGH, B. v. 14.7.2015 - 5 ZB 14.1162 - juris, B. v. 7.12.2009 - 7 ZB 09.146 - juris).
  • VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2016 - 11 ZB 16.61
    Aus der Antragsbegründung, auf die sich gemäß § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO die Prüfung im Zulassungsverfahren beschränkt (BayVerfGH, E. v. 14.2.2006 - Vf. 133-VI-04 - VerfGH 59, 47/52; E. v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - BayVBl 2016, 49 Rn. 52; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 124a Rn. 54), ergeben sich weder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) noch ein Verfahrensmangel, auf dem die Entscheidung beruhen kann (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO).
  • VGH Bayern, 15.01.2016 - 7 ZB 15.929

    Keine Zulassung der Berufung in Streitigkeit um Rundfunkbeiträge

  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2018 - 10 S 2000/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Reichsbürger

    Von daher kann eine bei einem Fahrerlaubnisinhaber konkret zu Tage tretende (erhebliche) Beeinträchtigung des Realitätssinns durchaus geeignet sein, auf das Vorliegen einer der in Nummer 7 der Anlage 4 der FeV genannten schwerwiegenden psychischen Erkrankungen hinzuweisen (vgl. etwa Senatsurteile vom 10.12.2013 a. a. O. und vom 28.10.2004 a. a. O.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.04.2016 - 12 LB 178/15 - juris; BayVGH, Beschlüsse vom 31.03.2016 - 11 ZB 16.61 - juris und vom 03.09.2015 - 11 CS 15.1505 - SVR 2015, 472).
  • VG München, 04.05.2016 - M 26 K 15.5471

    Rechtmäßigkeit der Fälligstellung eines Zwangsgeldes und erneute

    Bezüglich der weiteren Einzelheiten und zum Vorbringen der Beteiligten im Übrigen wird auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren und im Verfahren M 26 S 15.5472, auf die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 23. Juni 2015 (M 6b S 15.1910), 9. Dezember 2015 (M 6b K 15.1909) und 3. Februar 2016 (M 26 S 15.5472), die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. September 2015 (11 CS 15.1505) und 31. März 2016 (11 ZB 16.61 und 11 CS 16.349) sowie auf die vorgelegte Behördenakte verwiesen.

    Im Übrigen wäre die Anfechtungsklage gegen den Entziehungsbescheid vom 6. August 2014 wegen der entgegenstehenden Rechtskraft der hierzu ergangenen Entscheidung dieses Gerichts (U.v. 9.12.2015 - M 6b K 15.1909, s. auch BayVGH, B.v. 31.3.2016 - 11 ZB 16.61) unzulässig.

    Über die Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung ist ebenso wie über die Rechtmäßigkeit des Bescheids vom 6. August 2014 in seiner Gesamtheit mittlerweile rechtskräftig entschieden (s. VG München, B.v. 23.6.2015 - M 6b S 15.1910, U.v. 9.12.2015 - M 6b K 15.1909; BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 11 CS 15.1505, B.v. 31.3.2016 - 11 ZB 16.61).

    Einwendungen gegen die Grundverfügung (Entziehung der Fahrerlaubnis) können dem Bescheid vom 22. April 2015 schon deshalb nicht mehr erfolgreich entgegengehalten werden, weil der entsprechende Bescheid vom 6. August 2014 unanfechtbar geworden ist, § 38 Abs. 1 Satz 3 VwZVG (s. BayVGH, B.v. 31.3.2016 - 11 ZB 16.61 - Rn. 19).

  • VGH Bayern, 16.04.2018 - 11 ZB 18.344

    Abbruch eines Drogenabstinenzprogramms

    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter davon abgesehen hat, in der mündlichen Verhandlung einen Beweisantrag zu stellen, und wenn sich dem Gericht die Beweiserhebung auch nicht ohne einen solchen Beweisantrag aufdrängen musste (vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2016 - 11 ZB 16.61 - juris Rn. 15; B.v. 14.7.2015 - 5 ZB 14.1162 - juris, B.v. 7.12.2009 - 7 ZB 09.146 - juris).
  • VGH Bayern, 04.07.2018 - 11 ZB 18.719

    Verzicht auf die Fahrerlaubnis; Anfechtung der Verzichtserklärung wegen

    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter davon abgesehen hat, in der mündlichen Verhandlung einen Beweisantrag zu stellen, und wenn sich dem Gericht die Beweiserhebung auch nicht ohne einen solchen Beweisantrag aufdrängen musste (vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2016 - 11 ZB 16.61 - juris Rn. 15; B.v. 14.7.2015 - 5 ZB 14.1162 - juris; B.v. 7.12.2009 - 7 ZB 09.146 - juris).
  • VGH Bayern, 18.07.2016 - 11 ZB 16.299

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs

    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter davon abgesehen hat, in der mündlichen Verhandlung einen Beweisantrag zu stellen, und wenn sich dem Gericht die Beweiserhebung auch nicht ohne einen solchen Beweisantrag aufdrängen musste (vgl. BayVGH, B. v. 31.3.2016 - 11 ZB 16.61 - juris Rn. 15; B. v. 14.7.2015 - 5 ZB 14.1162 - juris, B. v. 7.12.2009 - 7 ZB 09.146 - juris).
  • VGH Bayern, 23.02.2023 - 11 CS 22.2649

    Zum Erfordernis der Beibringung eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens bei

    Eine präzise Angabe der entsprechenden Nummer oder Unternummer der Anlage 4 in der Beibringungsanordnung ist nicht in jedem Fall erforderlich und kann insbesondere dann entbehrlich sein, wenn sich die vom Gutachter zu klärende Frage mit hinreichender Deutlichkeit den Gründen entnehmen lässt, mit denen die Behörde ihre Eignungsbedenken dargelegt hat (BVerwG, B.v. 5.2.2015 - 3 B 16.14 - NJW 2016, 179 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 31.3.2016 - 11 ZB 16.61 - juris Rn. 10; B.v. 18.3.2019 - 11 CS 19.387 - juris Rn. 17; B.v. 17.2.2020 - 11 CS 19.2394 - juris Rn. 23; B.v. 5.1.2022 - 11 CS 21.2692 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 11.07.2018 - 11 ZB 18.719

    Erfolglose Berufungszulassung - Wirksamer Verzicht auf die Fahrerlaubnis

    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter davon abgesehen hat, in der mündlichen Verhandlung einen Beweisantrag zu stellen, und wenn sich dem Gericht die Beweiserhebung auch nicht ohne einen solchen Beweisantrag aufdrängen musste (vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2016 - 11 ZB 16.61 - juris Rn. 15; B.v. 14.7.2015 - 5 ZB 14.1162 - juris; B.v. 7.12.2009 - 7 ZB 09.146 - juris).
  • VGH Bayern, 09.06.2016 - 11 ZB 16.245

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Kokain im Haar

    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter davon abgesehen hat, in der mündlichen Verhandlung einen Beweisantrag zu stellen, und wenn sich dem Gericht die Beweiserhebung auch nicht ohne einen solchen Beweisantrag aufdrängen musste (vgl. BayVGH, B. v. 31.3.2016 - 11 ZB 16.61 - juris Rn. 15; B. v. 14.7.2015 - 5 ZB 14.1162 - juris, B. v. 7.12.2009 - 7 ZB 09.146 - juris).
  • VG Würzburg, 16.09.2019 - W 6 S 19.1103

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Schwerhörigkeit

    Nach Abschnitt A I Nr. 19 der zum 19. Januar 2013 neu gefassten Anlage 3 zur Fahrerlaubnis-Verordnung umfasst eine 1991 erworbene Fahrerlaubnis der früheren Klasse 3 im Vergleich zur Fahrerlaubnisklasse B eine erheblich umfangreichere Berechtigung, Kraftfahrzeuge zu führen (§ 6 Abs. 6 FeV i.V.m. Anlage 3 Abschnitt A I Nr. 19, vgl. hierzu BayVGH, B.v. 31.3.2016 - 11 ZB 16.61 - juris).
  • VG Bayreuth, 24.07.2018 - B 1 K 17.717

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Nichtvorlage eines ärztlichen Gutachtens

    Es ist rechtlich auch nicht zu beanstanden und insbesondere auch erforderlich und angemessen, dass das Landratsamt im vorliegenden Fall wegen psychischen Auffälligkeiten "zunächst" ein ärztliches Gutachten einer Begutachtungsstelle nach § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 5 FeV angeordnet hat (vgl. VG München, U.v. 09.12.2015 - M 6b K 15.1909 - juris, Rn. 41; bestätigt durch BayVGH, B.v. 31.03.2016 - 11 ZB 16.61 - juris).
  • VG München, 07.07.2020 - M 26 K 19.1194

    Aberkennung der Inlandsberechtigung einer spanischen Fahrerlaubnis wegen

  • VG Würzburg, 11.05.2022 - W 6 K 21.1371

    Entzug der Fahrerlaubnis, psychische Störungen (Manie), Verwertbarkeit eines

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