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   VGH Bayern, 07.11.2019 - 11 ZB 19.1435   

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https://dejure.org/2019,42314
VGH Bayern, 07.11.2019 - 11 ZB 19.1435 (https://dejure.org/2019,42314)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.11.2019 - 11 ZB 19.1435 (https://dejure.org/2019,42314)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. November 2019 - 11 ZB 19.1435 (https://dejure.org/2019,42314)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1; FeV § 11 Abs. 7, 46 Abs. 1, Anlage 4 Vorbemerkung Nr. 3, Anlage 4 Nr. 9.1
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Amphetamin

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Amphetamin

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Amphetaminkonsums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Amphetamin; Ausnahme vom Regelfall der Fahrungeeignetheit (verneint); Sperrwirkung eines anhängigen Strafverfahrens; Fahrerlaubnisentziehung; Amphetamin; Fahrungeeignetheit; Sperrwirkung; anhängiges Strafverfahren

  • rechtsportal.de

    Rechtsschutz gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums von Amphetamin; Feststellungen zur Fahrungeeignetheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 11.12.2007 - 12 ME 360/07

    Anspruch auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Entziehung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2019 - 11 ZB 19.1435
    Somit kann dahinstehen, ob die Sperrwirkung des § 3 Abs. 3 StVG sich nur auf die Fahrt unter der Wirkung des Betäubungsmittels, die Gegenstand des Strafverfahrens ist, erstreckt, oder ob sie darüber hinaus auch den vom Kläger eingeräumten Amphetaminkonsum erfasst, der als eignungsausschließender Sachverhalt unabhängig von der Teilnahme am Straßenverkehr zur Fahrungeeignetheit führt (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 28.6.2012 - 3 C 30.11 - NJW 2012, 3669 Rn. 34 ff.; VGH BW, B.v. 19.2.2007 - 10 S 3032/06 - NZV 2007, 326 = juris Rn. 5; NdsOVG, B.v. 11.12.2007 - 12 ME 360/07, ZfSch 2008, 114 = juris Rn. 9; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 3 StVG Rn. 49).

    Ebenfalls kann die Frage offen bleiben, ob eine etwaige Missachtung der Sperrwirkung im Hinblick auf den Rechtsgedanken des Art. 46 BayVwVfG, wonach die Aufhebung eines Verwaltungsakts nicht beansprucht werden kann, wenn er mit demselben Inhalt sofort wieder erlassen werden müsste, unbeachtlich wäre (vgl. BVerwG, U.v. 28.6.2012 a.a.O. Rn. 39; NdsOVG, B.v. 11.12.2007 a.a.O. Rn. 10).

  • BVerwG, 28.06.2012 - 3 C 30.11

    Fahrerlaubnisbehörde; Verfahrenshindernis; Berücksichtigungsverbot; Gefahr

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2019 - 11 ZB 19.1435
    Somit kann dahinstehen, ob die Sperrwirkung des § 3 Abs. 3 StVG sich nur auf die Fahrt unter der Wirkung des Betäubungsmittels, die Gegenstand des Strafverfahrens ist, erstreckt, oder ob sie darüber hinaus auch den vom Kläger eingeräumten Amphetaminkonsum erfasst, der als eignungsausschließender Sachverhalt unabhängig von der Teilnahme am Straßenverkehr zur Fahrungeeignetheit führt (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 28.6.2012 - 3 C 30.11 - NJW 2012, 3669 Rn. 34 ff.; VGH BW, B.v. 19.2.2007 - 10 S 3032/06 - NZV 2007, 326 = juris Rn. 5; NdsOVG, B.v. 11.12.2007 - 12 ME 360/07, ZfSch 2008, 114 = juris Rn. 9; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 3 StVG Rn. 49).

    Ebenfalls kann die Frage offen bleiben, ob eine etwaige Missachtung der Sperrwirkung im Hinblick auf den Rechtsgedanken des Art. 46 BayVwVfG, wonach die Aufhebung eines Verwaltungsakts nicht beansprucht werden kann, wenn er mit demselben Inhalt sofort wieder erlassen werden müsste, unbeachtlich wäre (vgl. BVerwG, U.v. 28.6.2012 a.a.O. Rn. 39; NdsOVG, B.v. 11.12.2007 a.a.O. Rn. 10).

  • BVerwG, 09.07.2019 - 6 B 2.18

    Divergenzzulassung; Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Verwaltungsrechtsweg;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2019 - 11 ZB 19.1435
    Abgesehen davon, dass der bereits erstinstanzlich anwaltlich vertretene Kläger mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ausdrücklich einverstanden war und schon deshalb das Unterlassen einer Beweisaufnahme im Rechtsmittelverfahren nicht mehr rügen kann (vgl. BVerwG, B.v. 9.7.2019 - 6 B 2.18 - juris Rn. 21), bestand für das Verwaltungsgericht im Hinblick auf die unzureichenden Ausführungen des Klägers zur behaupteten Ausnahme von der Regelvermutung (s.o.) auch keine Veranlassung, hierzu im Wege der Amtsermittlung nach § 86 Abs. 1 VwGO ein Sachverständigengutachten einzuholen.
  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 14.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2019 - 11 ZB 19.1435
    a) Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 5. März 2003 (BGBl I S. 310), im maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheiderlasses (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 14.17 - juris Rn. 11) zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Dezember 2018 (BGBl I S. 2251), und § 46 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) vom 13. Dezember 2010 (BGBl I S. 1980), zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Mai 2018 (BGBl I S. 566), hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich ihr Inhaber als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.
  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 11 CS 18.2333

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2019 - 11 ZB 19.1435
    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2019 - 11 CS 18.2333 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2007 - 10 S 3032/06

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis während eines Strafverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2019 - 11 ZB 19.1435
    Somit kann dahinstehen, ob die Sperrwirkung des § 3 Abs. 3 StVG sich nur auf die Fahrt unter der Wirkung des Betäubungsmittels, die Gegenstand des Strafverfahrens ist, erstreckt, oder ob sie darüber hinaus auch den vom Kläger eingeräumten Amphetaminkonsum erfasst, der als eignungsausschließender Sachverhalt unabhängig von der Teilnahme am Straßenverkehr zur Fahrungeeignetheit führt (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 28.6.2012 - 3 C 30.11 - NJW 2012, 3669 Rn. 34 ff.; VGH BW, B.v. 19.2.2007 - 10 S 3032/06 - NZV 2007, 326 = juris Rn. 5; NdsOVG, B.v. 11.12.2007 - 12 ME 360/07, ZfSch 2008, 114 = juris Rn. 9; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 3 StVG Rn. 49).
  • VGH Bayern, 05.02.2018 - 11 ZB 17.2069

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Einnahme von Amphetaminen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2019 - 11 ZB 19.1435
    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.04.2017 - 11 CS 17.601

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach der Einnahme von Drogen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2019 - 11 ZB 19.1435
    Ein Ermessen steht der Behörde insoweit nicht zu (BayVGH, B.v. 24.4.2017 - 11 CS 17.601 - juris Rn. 13).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2019 - 11 ZB 19.1435
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils liegen (nur) vor, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 Rn. 16; zuletzt B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587.17 - VR 2019, 356 = juris Rn. 32 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 23.02.2022 - W 6 K 21.1113

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrt mit E-Scooter unter dem Einfluss von

    Ein Kraftfahrer, der Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (außer Cannabis) konsumiert, ist - unabhängig von einer Teilnahme am Straßenverkehr, unabhängig von der Konzentration des Betäubungsmittels im Blut oder Urin und unabhängig von den konkreten betäubungsmittelbedingten Ausfallerscheinungen oder gar einer Fahruntüchtigkeit - im Regelfall als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen (st. Rspr., vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 10.7.2020 - 11 ZB 20.52 - BeckRS 2020, 16897 Rn. 14; B.v. 20.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 12; B.v. 7.11.2019 - 11 ZB 19.1435 - juris Rn. 14; B.v. 26.3.2019 - 11 CS 18.2333 - BeckRS 2019, 6040 Rn. 11; siehe auch VG Würzburg, B.v. 3.1.2017 - W 6 S 16.1300 - BeckRS 2017, 101885 Rn. 19).
  • VG Würzburg, 24.02.2021 - W 6 K 20.1735

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Widerspruchsbescheid, Maßgeblicher Zeitpunkt,

    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (st.Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2019 - 11 ZB 19.1435 - BeckRS 2019, 30470 Rn. 14; B.v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.07.2020 - 11 ZB 20.52

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund der Einnahme von Amphetaminen

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber mindestens einmal sog. harte Drogen wie Amphetamin konsumiert hat (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 12; B.v. 7.11.2019 - 11 ZB 19.1435 - juris Rn. 14).
  • VG Würzburg, 14.03.2023 - W 6 S 23.219

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Amphetamin, kein Nachweis im Blut, Amphetaminkonsum

    Ein Kraftfahrer, der Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (außer Cannabis) konsumiert, ist - unabhängig von einer Teilnahme am Straßenverkehr, unabhängig von der Konzentration des Betäubungsmittels im Blut oder Urin und unabhängig von den konkreten betäubungsmittelbedingten Ausfallerscheinungen oder gar einer Fahruntüchtigkeit - im Regelfall als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen (st.Rspr., vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 10.7.2020 - 11 ZB 20.52 - BeckRS 2020, 16897 Rn. 14; B.v. 20.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 12; B.v. 7.11.2019 - 11 ZB 19.1435 - juris Rn. 14; B.v. 26.3.2019 - 11 CS 18.2333 - BeckRS 2019, 6040 Rn. 11; siehe auch VG Würzburg, B.v. 3.1.2017 - W 6 S 16.1300 - BeckRS 2017, 101885 Rn. 19).
  • VG München, 14.06.2023 - M 19 S 23.1773

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen harter Drogen (LSD)

    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2019 - 11 ZB 19.1435 - BeckRS 2019, 30470 Rn. 14; B.v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 25.01.2021 - W 6 S 21.48

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Betäubungsmitteln

    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2019 - 11 ZB 19.1435 - BeckRS 2019, 30470 Rn. 14; B.v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 - juris Rn. 10 m.w.N.).
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