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BSG, 16.04.1964 - 11/1 RA 206/61 |
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- BSG, 19.02.1963 - GS 1/61
Unzulässigkeit der Berufung bei Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen - …
Auszug aus BSG, 16.04.1964 - 1 RA 206/61
Eine Berufung ist teilweise rücknahme- und verzichtsfähig, soweit die Rücknahme und der Verzicht entweder einen von mehreren Klagcansprüchen oder einen abtrennberen Teil eines Klageanspruchs betreffen, Unter dem Klagean3pruch ist der prozessuale, nicht der materiell-rechtliche Anspruch zu ver? stehen; er deckt sich mit dem Streitgegcnstand und richtet 'sich nach dem Ziel der Klage, nicht nach ihrem prozessualen Gewand und auch nicht nach dem tatsächliChen und rechtlichen Klagcgrund; Klageanspruch ist daher das Begehren auf rechtskräftigen Ausspruch bestimmter Rechtsfolgen (BSG 18, 266, 267), die sich nach Meinung des Klägers aus einem Sachverhalt ergeben° " ' ' Ziel der Klage ist im vorliegenden Falle-nicht ein allgemeines Begehren, den Rentenanspruch "höher" festzustellen als es die Beklagte getan hat - ob ein derartiges Klagebegehren überhaupt zulässig ist, kann hier dahingestellt bleiben - das Klageziel war vielmehr konkretisiert und begrenzt; nach den ursprünglichen Klageanträgen und nach dem ihnen zuliegenden Sächverhalt zusätzliche Berücksichgrunde ist die tigung der vor 1924'geleisteten Beiträge bei der Rentenberechnung und die Vergleichsberechnung nach Art° 2 EUR 41 AnVNG begehrt; dabei ist zu bedenken, daß die Beklagteâ- bereits eine Rente bewilligt und diese nach neuem Recht berechnet hatte; auch die Art und Weise, in der die Vergleichsberechnung durchgeführt wird, ist für die Feststellung des Klagebegehrens von Bedeutung; nach Art" 2 5 41 AnVNG ist die Rente aus den bis zum 510 Dezember 1956 zurückgelegten Vereines sicheruhgszeiten nach altem Recht - einschließlich Sendcrzuschusses - zu berechnen, wenn dies für den Versicherten gegenüber der Berechnung nach neuem Recht günstiger ist, "-Angesichts dieser Umstände Sind demnach folgende Klagebe- ..7-.
- BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 17/13 R
Sozialgerichtliches Verfahren - teilweise Unzulässigkeit der Klage - …
Es ist "das wirklich Gewollte, das in der Äußerung erkennbar ist, zu ermitteln" (vgl zuletzt BSG Beschluss vom 25.10.2012 - B 9 SB 70/11 B, RdNr 8; s auch BSG Urteil vom 25.7.2002 - B 11 AL 23/02 R - RdNr 21; BSG Urteil vom 29.5.1980 - 9 RV 8/80 - RdNr 8; BSG Urteil vom 16.4.1964 - 11/1 RA 206/61 - BSGE 21, 13, 14 = SozR 5 zu § 156 SGG, juris-RdNr 13 f) . - BSG, 30.06.2021 - B 4 AS 70/20 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - wiederkehrende oder …
Der prozessuale Anspruch (Streitgegenstand) ist das Begehren (Klageantrag) auf einen rechtskräftigen Ausspruch bestimmter Rechtsfolgen, die sich nach Meinung des Klägers aus einem zugrunde liegenden (Lebens-)Sachverhalt (Klagegrund) ergeben (vgl nur BSG vom 15.8.2018 - B 13 R 66/18 B - RdNr 12 mit Verweis auf BSG vom 16.4.1964 - 11/1 RA 206/61 - BSGE 21, 13 = SozR Nr. 5 zu § 156 SGG, juris RdNr 14) . - BSG, 15.08.2018 - B 13 R 66/18 B
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Berufungsrücknahme ist die Erklärung des Klägers, er verfolge den geltend gemachten prozessualen Anspruch nicht mehr weiter (BSG Urteil vom 16.4.1964 - 11/1 RA 206/61 - BSGE 21, 13 = SozR Nr. 5 zu § 156 SGG - Juris RdNr 13 f;… Eschner in Jansen, SGG, 4. Aufl 2012, § 102 RdNr 7).Unter dem Klageanspruch ist der prozessuale, nicht der materiell-rechtliche Anspruch zu verstehen; er deckt sich mit dem Streitgegenstand und richtet sich nach dem Ziel der Klage, nicht nach ihrem prozessualen Gewand und auch nicht nach dem tatsächlichen und rechtlichen Klagegrund; Klageanspruch ist daher das Begehren auf rechtskräftigen Ausspruch bestimmter Rechtsfolgen, die sich nach Meinung des Klägers aus einem Sachverhalt ergeben (BSG Urteil vom 16.4.1964 - 11/1 RA 206/61 - BSGE 21, 13 = SozR Nr. 5 zu § 156 SGG - Juris RdNr 14).
- LSG Sachsen, 11.08.2016 - L 3 BK 14/13
Keine Verrechnung eines Anspruches auf höhere Leistungen mit einer Überzahlung; …
Durch diese Berufungsbeschränkung hat sie ihre Berufung im Übrigen gemäß nach § 153 Abs. 1 SGG i. V. m. § 102 SGG zurückgenommen (vgl. BSG, Urteil vom 16. April 1964 - 11/1 RA 206/61 - BSGE 21, 13, SozR Nr. 5 zu § 156 SGG = juris Rdnr. 12; BSG…, Urteil vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 77/03 R - SozR 4-1500 § 92 Nr. 2, SozR 4-2500 § 85 Nr. 14 = juris Rdnr. 14 ff.). - LSG Sachsen, 28.01.2020 - L 3 AS 1242/17
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
Das Bundessozialgericht hat hierzu bereits im Urteil vom 16. April 1964 (Az. 11/1 RA 206/61, BSGE 21, 13 ff. = SozR Nr. 5 zu § 156 SGG = juris Rdnr. 14) ausgeführt, dass "eine Berufung [ ] teilweise rücknahme- und verzichtsfähig [ist], soweit die Rücknahme und der Verzicht entweder einen von mehreren Klageansprüchen oder einen abtrennbaren Teil eines Klageanspruchs betreffen. - LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2016 - L 14 R 1129/13
Rentenversicherung
Die - ursprüngliche oder nachträgliche - Beschränkung des Klagegegenstandes führt dazu, dass die nicht (mehr) angegriffenen Teilregelungen in Bestandskraft erwachsen; § 77 SGG, sodass eine später hierauf erneut erstreckte Klage (oder auch Berufung) unzulässig ist (vgl. BSG vom 16.04.1964 - 11/1 RA 206/61 = BSGE 21, 13 = SozR Nr. 5 zu § 156 SGG; BSG…, Urteil vom 23.02.2005 - B 6 KA 77/03 R -, SozR 4-1500 § 92 Nr. 2, SozR 4-2500 § 85 Nr. 14). - BSG, 08.07.2019 - B 13 R 24/18 BH
Leistung der Rehabilitation für psychisch Kranke
Das LSG hat im vorliegenden Fall jedoch das mit dem Vergleich "wirklich Gewollte" (vgl BSG vom 25.10.2012 - B 9 SB 70/11 B - Juris RdNr 8; s auch BSG vom 25.6.2002 - B 11 AL 23/02 R - Juris RdNr 21; BSG vom 29.5.1980 - 9 RV 8/80 - Juris RdNr 8; BSG vom 16.4.1964 - 11/1 RA 206/61 - BSGE 21, 13, 14 = SozR Nr. 5 zu § 156 SGG , Juris RdNr 13 f), das in seinem Text erkennbar ist, zutreffend ermittelt. - LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2012 - L 9 AS 71/12 Sie ist das Gegenstück zur Klageerhebung (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 16. April 1964 - 11/1 RA 206/61, BSGE 21, 13, 14 f.).