Weitere Entscheidung unten: RG, 24.01.1914

Rechtsprechung
   LG Koblenz, 26.11.2013 - O 11/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,60843
LG Koblenz, 26.11.2013 - O 11/13 (https://dejure.org/2013,60843)
LG Koblenz, Entscheidung vom 26.11.2013 - O 11/13 (https://dejure.org/2013,60843)
LG Koblenz, Entscheidung vom 26. November 2013 - O 11/13 (https://dejure.org/2013,60843)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,60843) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   RG, 24.01.1914 - Rep. V. 11/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1914,114
RG, 24.01.1914 - Rep. V. 11/13 (https://dejure.org/1914,114)
RG, Entscheidung vom 24.01.1914 - Rep. V. 11/13 (https://dejure.org/1914,114)
RG, Entscheidung vom 24. Januar 1914 - Rep. V. 11/13 (https://dejure.org/1914,114)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1914,114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung des Vorrangs vor einer künftig möglicherweise entstehenden Eigentümergrundschuld zulässig? 2. Ist der Verwalter im Konkurse des Grundstückseigentümers, wenn auf Bewilligung des Eigentümers eine solche ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rangrücktrittsvormerkung bei Eigentümergrundschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 84, 78
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 235/56

    Löschungsvormerkung in der Zwangsversteigerung

    Er geht jetzt nur nicht mehr auf Zustimmung zur Löschung der Eigentümergrundschuld, sondern dahin, daß der bisherige Grundstückseigentümer den auf die Eigentümergrundschuld entfallenden und damit an sich ihm zustehenden Erlösanteil dem Vormerkungsberechtigten insoweit überläßt, als er diesem zustehen würde, wenn die Löschung der Eigentümergrundschuld schon vor dem Zuschlag erfolgt wäre (RGZ 84, 78, 83 mit weiteren Nachweisen).

    Das Berufungsgericht hat sich der vom Reichsgericht in RGZ 84, 78, 83, 84 und 125, 133, 136, 137 vertretenen Auffassung angeschlossen, nach welcher der Löschungsanspruch nur ein Recht auf Überlassung des Betrags des auf die Eigentümergrundschuld entfallenden Erlösanteils gibt, der nach Berücksichtigung der Zwischenrechte übrig bleibt, und nicht das weitergehende Recht auf Rangrücktritt oder Abtretung der Eigentümergrundschuld.

    Da hier die Gläubiger der Zwischenrechte (der Grundschulden Hr. 5 a und 6) dem (Teilungsplan nicht widersprochen haben und deshalb nur zu entscheiden ist, ob der Widerspruch der Klägerin gegen die Zuteilung des auf die Eigentümergrundschuld entfallenden Erlösanteils an die Gemeinschuldnerin begründet ist, bedarf es nicht mehr der Entscheidung der Frage, ob der auf die Eigentümergrundschuld entfallende Erlösanteil auf die Zwischenberechtigten und den Vormerkungsberechtigten nach Maßgabe ihrer Rangverhältnisse zu verteilen ist (so RGZ 125, 133, 136, 137 und BGB RGRK a.a.O.), oder ob die nicht vormerkungsberechtigten Zwischenrechte, obwohl der Vormerkungsberechtigte erst nach Abzug der Beträge der Zwischenrechte zu befriedigen ist, nicht aufrücken und damit keinen Vorteil davon haben, wenn der Vormerkungsberechtigte auf Grund seines Löschungsanspruchs Rechte auf den auf die Eigentümerundschuld entfallenden Erlösanteil geltend macht (so Palandt a.a.O., Korintenberg/Wenz a.a.O. und offenbar auch RGZ 84, 78, 84; "nach Abzug der Beträge der Zwischenposten").

  • OLG Karlsruhe, 17.06.2005 - 14 Wx 35/04

    Grundbuch: Eintragung der Pfändung einer vorläufigen Eigentümergrundschuld;

    Indessen ist allgemein anerkannt, daß die Pfändung einer vorläufigen Eigentümergrundschuld jedenfalls nicht im Grundbuch eingetragen werden darf und damit auch nicht wirksam werden kann (RGZ 84, S. 78 ff., 82; RG JW 1935, S. 2554; Wolfsteiner, a.a.O., Rdn. 60 zu § 1190; Stöber, a.a.O., Rdn. 1950 und 1953 [zu den Folgen einer dennoch eingetragenen Pfändung dort unter Rdn. 1951]; Demharter, GBO, 24. Aufl. 2002, Anh. zu § 26, Rdn. 33; auch Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann, Grundbuchrecht, 4. Aufl. 1991, Einl. T. 11) und zwar deshalb, weil die vorläufige Eigentümergrundschuld selbst nicht eintragungsfähig ist (eingehend RGZ 75, S. 245 ff., 250 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht