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   LAG Hessen, 05.07.2007 - 11/19 Sa 69/07   

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https://dejure.org/2007,8652
LAG Hessen, 05.07.2007 - 11/19 Sa 69/07 (https://dejure.org/2007,8652)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05.07.2007 - 11/19 Sa 69/07 (https://dejure.org/2007,8652)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - 11/19 Sa 69/07 (https://dejure.org/2007,8652)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 623 BGB, § 242 BGB, § 520 Abs 3 S 2 ZPO, § 125 S 1 BGB, § 615 BGB
    Kündigung, Schriftform, Treu und Glauben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtschutzinteresse für eine Kündigungsschutzklage bei fehlender Kündigung durch den Arbeitgeber; Wirksamkeit der mündlichen Eigenkündigung eines Arbeitnehmers; Berufung auf einen Formmangel als Verstoß gegen Treu und Glauben; Auslegung einer formunwirksamen Kündigung ...

  • Wolters Kluwer

    (Kündigung, Schriftform, Treu und Glauben)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 623

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 125 Satz 1 § 242 § 611 Abs. 1 § 623
    Formunwirksame mündliche Eigenkündigung des Arbeitnehmers - keine formwirksame Bestätigung durch Quittierung schriftlicher Kündigungsbestätigung - keine treuwidrige Berufung auf Nichtigkeit der Kündigung - Quittierung weder Auflösungsvertrag noch Klageverzicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 659/03

    Schriftform für Kündigung und Auflösungsvereinbarung; Treuwidrigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 05.07.2007 - 19 Sa 69/07
    Zwar kann die Berufung auf einen Formmangel ausnahmsweise gegen Treu und Glauben verstoßen (BAG, Urteil vom 16. September 2004 - 2 AZR 659/03, AP Nr. 1 zu § 623 BGB = EzA § 623 BGB 2002 Nr. 1 m.w.N.).

    Wenn die Formvorschriften des bürgerlichen Rechts nicht ausgehöhlt werden sollen, kann ein Formmangel nur ausnahmsweise nach § 242 BGB als unbeachtlich angesehen werden (BAG, Urteil vom 16. September 2004, a.a.O., ebd.).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hessen, 05.07.2007 - 19 Sa 69/07
    Da das Arbeitsgericht damit zu Recht die Unwirksamkeit der Eigenkündigung des Klägers vom 27. Januar 2006 festgestellt hat und eine Beendigung zum 31. März 2006 auch aus anderen Gründen nicht in Betracht kommt, hat das Arbeitsgericht, da überwiegende entgegenstehende Arbeitgeberinteressen nicht dargelegt sind, dem Weiterbeschäftigungsantrag des Klägers zu Recht entsprochen (BAG Großer Senat, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht = EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9).
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96

    Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 05.07.2007 - 19 Sa 69/07
    Dies beispielsweise dann, wenn der Arbeitnehmer seiner Beendigungsabsicht mit ganz besonderer Verbindlichkeit und Endgültigkeit mehrfach Ausdruck verliehen und damit einen besonderen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (So BAG, Urteil vom 4. Dezember 1997 - 2 AZR 799/96, AP Nr. 141 zu § 626 BGB = EzA § 242 BGB Rechtsmissbrauch Nr. 3).
  • BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 113/90

    Fristlose Kündigung; Wettbewerbstätigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 05.07.2007 - 19 Sa 69/07
    Zwar liegt für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage aus Anlass einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung des Arbeitsverhältnisses ein Feststellungsinteresse im allgemeinen vor, weil die Erhebung der Klage notwendig ist, um das Wirksamwerden der Kündigung nach §§ 4, 7 KSchG zu verhindern (BAG, Urteil vom 16. August 1990 - 2 AZR 113/90, AP Nr. 10 zu § 611 BGB Treuepflicht = EzA § 4 n. F. KSchG Nr. 38).
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Auszug aus LAG Hessen, 05.07.2007 - 19 Sa 69/07
    Anderenfalls ist sie nur hinsichtlich der Streitgegenstände zulässig, auf die sie sich bezogen hat, sofern nicht das Bestehen der übrigen Streitgegenstände auf diesen beruht (BAG, Urteil vom 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87, AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken = EzA § 2 KSchG Nr. 11; vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86, AP Nr. 96 zu § 626 BGB = EzA § 626 n. F. BGB Nr. 108).
  • BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87

    Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit -

    Auszug aus LAG Hessen, 05.07.2007 - 19 Sa 69/07
    Anderenfalls ist sie nur hinsichtlich der Streitgegenstände zulässig, auf die sie sich bezogen hat, sofern nicht das Bestehen der übrigen Streitgegenstände auf diesen beruht (BAG, Urteil vom 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87, AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken = EzA § 2 KSchG Nr. 11; vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86, AP Nr. 96 zu § 626 BGB = EzA § 626 n. F. BGB Nr. 108).
  • BAG, 06.04.1977 - 4 AZR 721/75

    Wirksamkeit der Kündigung eines Schwerbehinderten - Dauer der

    Auszug aus LAG Hessen, 05.07.2007 - 19 Sa 69/07
    Auch der Verzicht ist ein materiellrechtlicher Vertrag, auf den die Vorschriften über Auslegung und Mängel von Willenserklärungen Anwendung finden (BAG, Urteil vom 6. April 1977 - 4 AZR 721/75, AP Nr. 4 zu § 4 KSchG 1969 = EzA § 4 KSchG n. F. Nr. 12 ).
  • LAG Hamm, 29.05.2009 - 7 Sa 1643/08

    Vertretung; Vollmachtsurkunde; Personalleiter; Zurückweisung; unverzüglich; HR

    Wird dazu nichts vorgetragen, ist die Berufung insoweit unzulässig (vgl. BAG in AP Nr. 25 zu § 519 ZPO; 02.04.1987 - 2 AZR 418/86, NZA 1987, 808; Hessisches LAG 05.07.2007; 11/19 Sa 69/07, juris; LAG Hamm 13.03.2001 - 11 Sa 2157/99, BuW 2002, 308).
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