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   BSG, 26.07.1989 - 11/7 RAr 87/87   

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https://dejure.org/1989,3256
BSG, 26.07.1989 - 11/7 RAr 87/87 (https://dejure.org/1989,3256)
BSG, Entscheidung vom 26.07.1989 - 11/7 RAr 87/87 (https://dejure.org/1989,3256)
BSG, Entscheidung vom 26. Juli 1989 - 11/7 RAr 87/87 (https://dejure.org/1989,3256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung - Deutscher Bundestag - Abgeordneter - Übergangsgeld - Beitragspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beitragspflicht von Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Entschädigung ausscheidender Mitglieder

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 471
  • NZA 1990, 160 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus BSG, 26.07.1989 - 7 RAr 87/87
    Diese - aus der Staatskasse zu finanzierende (BVerfGE 40, 296, 314) - Entschädigung ist weder ein arbeitsrechtliches Entgelt, mit dem ein Anspruch auf Erfüllung dienstlicher Obliegenheiten verknüpft wäre, noch ein Gehalt im beamtenrechtlichen Sinn (BVerfGE 40, 296, 316; vgl auch BVerfGE 4, 144, 150).

    Abgeordnetenstatus vom Ehrenamt zur Hauptbeschäftigung und auf die Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung von einem Aufwendungsersatz zur Vollalimentation (vgl BVerfGE 40, 296, 312 ff) muß diese Norm eng ausgelegt werden (so auch v. Arnim, Komm zum Bonner Grundgesetz, Art. 48 RdNr 34).

    Nach dieser Vorschrift besitzen die Bundestagsabgeordneten einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung (Satz 1), über deren Ausgestaltung (dh ihre Zusammensetzung, Höhe und Struktur) das Parlament "in eigener Sache" entscheidet (Satz 3; BVerfGE 40, 296, 327).

  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

    Auszug aus BSG, 26.07.1989 - 7 RAr 87/87
    Sie dienen vielmehr ausschließlich der Aufrechterhaltung des Systems der Arbeitslosenversicherung, das auf dem Solidarprinzip und auf dem Prinzip der globalen Äquivalenz von Beitrag und Leistung beruht (vgl BVerfGE 76, 220, 236).

    Dieses Grundrecht ist Prüfungsmaßstab, soweit es um die Beeinträchtigung des Anspruchs auf Alg oder von Rechtspositionen solcher Versicherten geht, die innerhalb der gesetzlichen Rahmenfrist die Anwartschaftszeit erfüllt haben (BVerfGE 72, 9, 18 ff = SozR 4100 § 104 Nr. 13; BVerfGE 74, 203, 213; 76, 220, 235).

  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus BSG, 26.07.1989 - 7 RAr 87/87
    Abgeordnetenmandats erschwert oder unmöglich gemacht werden soll, wenn also eine dahingehende Intention vorhanden ist (BVerfGE 42, 312, 329).

    Auf derartige Auswirkungen von Regelungen, die dem Schutz von "Interessen" außerhalb des Parlamentsrechts dienen, erstreckt sich das Behinderungsverbot nicht (vgl BVerfGE 42, 312, 329).

  • BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 116/81

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zuerkennung von Krankengeld; Fortfall des

    Auszug aus BSG, 26.07.1989 - 7 RAr 87/87
    Sie hat eine Ausschlußfrist zum Inhalt, die ohne Hemmungs- und Unterbrechungsmöglichkeit kalendermäßig abläuft (BSGE 54, 212, 214 = SozR 4100 § 125 Nr. 2; BSG SozR aaO Nr. 3).

    Dieses hat hinsichtlich der Dauer der Verfallsfrist an die jeweilige Rahmenfrist für den Erwerb der Anwartschaft auf Arbeitslosenunterstützung angeknüpft (BSGE 54, 212, 214 = SozR 4100 § 125 Nr. 2; vgl BSGE 9, 7, 10 f für die Rechtslage vor Inkrafttreten des § 87 Abs. 6 AVAVG).

  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83

    Verfassungswidrigigkeit des § 120 Abs. 1 AFG

    Auszug aus BSG, 26.07.1989 - 7 RAr 87/87
    Dieses Grundrecht ist Prüfungsmaßstab, soweit es um die Beeinträchtigung des Anspruchs auf Alg oder von Rechtspositionen solcher Versicherten geht, die innerhalb der gesetzlichen Rahmenfrist die Anwartschaftszeit erfüllt haben (BVerfGE 72, 9, 18 ff = SozR 4100 § 104 Nr. 13; BVerfGE 74, 203, 213; 76, 220, 235).
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BSG, 26.07.1989 - 7 RAr 87/87
    Diese - aus der Staatskasse zu finanzierende (BVerfGE 40, 296, 314) - Entschädigung ist weder ein arbeitsrechtliches Entgelt, mit dem ein Anspruch auf Erfüllung dienstlicher Obliegenheiten verknüpft wäre, noch ein Gehalt im beamtenrechtlichen Sinn (BVerfGE 40, 296, 316; vgl auch BVerfGE 4, 144, 150).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BSG, 26.07.1989 - 7 RAr 87/87
    Dieses Grundrecht ist Prüfungsmaßstab, soweit es um die Beeinträchtigung des Anspruchs auf Alg oder von Rechtspositionen solcher Versicherten geht, die innerhalb der gesetzlichen Rahmenfrist die Anwartschaftszeit erfüllt haben (BVerfGE 72, 9, 18 ff = SozR 4100 § 104 Nr. 13; BVerfGE 74, 203, 213; 76, 220, 235).
  • BSG, 09.12.1958 - 7 RAr 152/55
    Auszug aus BSG, 26.07.1989 - 7 RAr 87/87
    Dieses hat hinsichtlich der Dauer der Verfallsfrist an die jeweilige Rahmenfrist für den Erwerb der Anwartschaft auf Arbeitslosenunterstützung angeknüpft (BSGE 54, 212, 214 = SozR 4100 § 125 Nr. 2; vgl BSGE 9, 7, 10 f für die Rechtslage vor Inkrafttreten des § 87 Abs. 6 AVAVG).
  • BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52

    EVG-Vertrag

    Auszug aus BSG, 26.07.1989 - 7 RAr 87/87
    Demgegenüber ist der Status eines Bundestagsabgeordneten (vgl hierzu BVerfGE 2, 143, 164) durch persönliche Unabhängigkeit gekennzeichnet.
  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 74/57

    Sozialpflicht und Tätigkeiten innerhalb von Religionsgemeinschaften

    Auszug aus BSG, 26.07.1989 - 7 RAr 87/87
    Sie ist in aller Regel mit dem Weisungsrecht des Arbeitgebers über Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung verbunden (st Rspr; vgl BSGE 13, 196, 201 f; BSGE 16, 289, 293 = SozR Nr. 33 zu § 165 RVO; BSGE 53, 242, 245 = SozR 2200 § 1248 Nr. 36 zur Versicherungspflicht eines ehrenamtlichen Mitglieds eines Gemeinderats in Bayern; BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 41 zur abhängigen Beschäftigung eines ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters einer verbandsangehörigen Gemeinde in Rheinland-Pfalz).
  • BSG, 13.12.1960 - 3 RK 2/56
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83

    Verfassungsmäßigkeit der Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

  • BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 81/86

    Arbeitsloser - Einkommensberücksichtigung - Ehegatte - Bedürftigkeitsprüfung -

  • BSG, 13.06.1984 - 11 RA 34/83

    Aufwandsentschädigung - Ehrenamtliche Tätigkeit - Arbeitsentgelt -

  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 72/81

    Altersruhegeld; Vorzeitiges flexibles Altersruhegeld; Arbeitseinkommen;

  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 47/75

    Verfassungsmäßigkeit - Anspruch auf Arbeitslosengeld - Ausschluß - Vollendung des

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

  • BSG, 22.08.1984 - 7 RAr 32/83
  • Drs-Bund, 08.10.1975 - BT-Drs 7/4122
  • LSG Bayern, 04.12.2018 - L 9 EG 12/17

    Abgeordnetenbezüge als elterngeldrechtliches Einkommen

    Die Voraussetzungen für eine Gesetzesanalogie liegen vor, wenn eine (anfängliche oder nachträgliche) Gesetzeslücke besteht, der nicht geregelte Tatbestand dem gesetzlich festgelegten ähnlich ist und beide Tatbestände wegen ihrer Ähnlichkeit gleich zu bewerten sind (BSG, Urteil vom 26.07.1989 - 11/7 RAr 87/87).

    Das BSG hat dies im Urteil vom 26.07.1989 - 11/7 RAr 87/87 wie folgt umschrieben:.

    Das BSG hat im Urteil vom 26.07.1989 - 11/7 RAr 87/87 offengelassen, ob Art. 48 Abs. 3 GG überhaupt für Ansprüche Geltung entfaltet, die eine Sicherung des Abgeordneten nach Beendigung seines Mandats zum Gegenstand haben.

    Härten im Einzelfall sind jedoch grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 26.07.1989 - 11/7 RAr 87/87).

    - Auch die bisherige Rechtsprechung des BSG hat die Verschiedenbehandlung von Abgeordneten auf der einen und Arbeitnehmern und Selbständigen auf der anderen Seite stets für gerechtfertigt gehalten (BSG, Urteil vom 26.07.1989 - 11/7 RAr 87/87; BSG, Urteil vom 23.02.2000 - B 5 RJ 26/99 R).

  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 26/99 R

    Abgeordnetenentschädigung kein Hinzuverdienst bei Altersrenten

    Die analoge Anwendung einer Vorschrift setzt voraus, daß a) eine (anfängliche oder nachträgliche) Gesetzeslücke besteht, b) der nicht geregelte Tatbestand dem gesetzlich festgelegten ähnlich ist und c) beide Tatbestände wegen ihrer Ähnlichkeit gleich zu bewerten sind (BSG Urteil vom 26. Juli 1989 - 11/7 RAr 87/87 - SozR 4100 § 107 Nr. 4 zur entsprechenden Anwendbarkeit des § 107 AFG auf Zeiten der Mitgliedschaft als Abgeordneter des Deutschen Bundestages; Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl 1995, S 202 ff).

    Sie kann nur dort angenommen werden, wo das Gesetz unvollständig und damit ergänzungsbedürftig ist und wo seine Ergänzung nicht etwa einer vom Gesetz gewollten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht; es muß sich dabei um eine dem Plan des Gesetzgebers widersprechende, also eine "planwidrige Unvollständigkeit" handeln (BSG Urteile vom 16. Dezember 1997 - 4 RA 67/97 - SozR 3-2600 § 58 Nr. 13 S 74 f, vom 26. Juli 1989 - 11/7 RAr 87/87 - SozR 4100 § 107 Nr. 4 S 4 f, vom 24. März 1988 - 7 RAr 81/86 - BSGE 63, 20 ff, 131 = SozR 4000 § 138 Nr. 17 S 92, vom 27. Januar 1977 - 7 RAr 47/75 - BSGE 43, 128 ff, 129 = SozR 4100 § 100 Nr. 1 S 1 und vom 11. August 1966 - 3 RK 24/64 - BSGE 25, 150 ff, 151, stRspr).

  • BSG, 27.06.2017 - B 2 U 13/15 R

    Verzugszinsen - öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag - analoge

    Angesichts der Ähnlichkeit des nicht geregelten Tatbestands mit dem gesetzlich festgelegten (BSG vom 18.9.2012 - B 2 U 11/11 R - BSGE 112, 43 = SozR 4-2700 § 90 Nr. 2, RdNr 25; vgl BSG vom 4.5.1999 - B 4 RA 55/98 R - SozR 3-2600 § 34 Nr. 1 unter Verweis auf BSG vom 26.7.1989 - 11/7 RAr 87/87 - SozR 4100 § 107 Nr. 4 S 4 f; Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 4. Aufl 2014, S 202 ff) finden die Zinsvorschriften des BGB hier entsprechende Anwendung (hierzu unter b) .
  • LSG Hessen, 04.11.1998 - L 6 AL 1181/93

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - anderer Dienst im Ausland

    a) Ob der Katalog der Fälle in § 107 AFG abschließend in dem Sinne ist, daß für eine erweiternde Anwendung kein Raum ist, kann unterschiedlich beurteilt werden (verneinend BSG, Urteil vom 11.01.1989 -- Az.: 7 RAr 14/88; Hessisches LSG, Urteil vom 15.09.1980 -- Az.: L-10/1/Ar-1049/78; Gagel/Steinmeyer, § 107 AFG Randziffer 7; offengelassen von BSG, Urteil vom 26.7.1989 -- Az.: 11/7 RAr 87/87 -- SozR 4100 § 107 Nr. 4).

    Sowohl die Feststellung der Lücke, also die Erkenntnis der Unvollständigkeit des Gesetzes, gemessen an seiner Zwecksetzung, als auch die Lückenfüllung durch Analogie setzen voraus, daß der ungeregelte Fall bzw. die ungeregelte Fallgruppe in allen wichtigen Elementen dem geregelten Fall gleicht (sachlich übereinstimmend spricht das BSG, Urteil vom 26.7.1989, a.a.O. davon, daß der nicht geregelte Tatbestand dem gesetzlich festgelegten ähnlich sein müsse und beide Tatbestände in ihrer Ähnlichkeit gleich zu bewerten seien).

  • LSG Bayern, 23.08.2019 - L 9 EG 7/19

    Bemessungszeitraum für Elterngeld bei Einkommensausfall wegen der Erkrankung

    Die Voraussetzungen für eine Gesetzesanalogie liegen vor, wenn eine (anfängliche oder nachträgliche) Gesetzeslücke besteht, der nicht geregelte Tatbestand dem gesetzlich festgelegten ähnlich ist und beide Tatbestände wegen ihrer Ähnlichkeit gleich zu bewerten sind (vgl. BSG, Urteil vom 26.07.1989 - 11/7 RAr 87/87; stRspr).
  • LSG Bayern, 20.08.2019 - L 9 EG 7/19

    Bundeselterngeld: Zur Höhe des Leistungsanspruchs bei Erkrankung eines älteren

    Die Voraussetzungen für eine Gesetzesanalogie liegen vor, wenn eine (anfängliche oder nachträgliche) Gesetzeslücke besteht, der nicht geregelte Tatbestand dem gesetzlich festgelegten ähnlich ist und beide Tatbestände wegen ihrer Ähnlichkeit gleich zu bewerten sind (vgl. BSG, Urteil vom 26.07.1989 - 11/7 RAr 87/87; stRspr).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2005 - L 17 U 126/04

    Rechtmäßigkeit der Zurücknahme eines Geschiedenenwitwenrentenbescheids;

    Die analoge Anwendung einer Vorschrift setzt voraus, dass eine planwidrige Gesetzeslücke besteht, der nicht geregelte Tatbestand dem gesetzlich festgelegten ähnlich ist und beide Tatbestände wegen ihrer Ähnlichkeit gleich zu bewerten sind (BSG, Urteile vom 26. Juli 1989, Az: 11/7 Rar 87/87, SozR 4100 § 107 Nr. 4, vom 05. Mai 1999, Az: B 4 RA 55/98 R, SozR 3-2600 § 34 Nr. 1 und vom 23. Februar 2000, Az: B 5 RJ 26/99 R, SozR 3-2600 § 34 Nr. 3; Larenz/Canaris, a.a.O., S. 202ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2021 - L 17 EG 8/18

    Elterngeld - keine Berücksichtigung von Abgeordnetenbezügen - Verfassungsrecht -

    Die Abgeordnetenbezüge sind kein Erwerbseinkommen (BVerfG, Urteil vom 5. November 1975 - 2 BvR 193/74 -, BVerfGE 40, 296-352; BSG, Urteil vom 26. Juli 1989 - 11/7 RAr 87/87 - BSG, Urteil vom 23. Februar 2000 - B 5 RJ 26/99 R -, Rn. 15, jeweils juris) und ihm auch nicht ähnlich.
  • SG Detmold, 16.12.2009 - S 18 (24) AS 88/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die analoge Anwendung einer Vorschrift erfordert, dass eine planwidrige Gesetzeslücke besteht, der nicht geregelte Tatbestand dem gesetzlich festgelegten ähnlich ist und beide Tatbestände wegen ihrer Ähnlichkeit gleich zu bewerten sind (BSG, Urteile vom 26.07.1989, 11/7 RAr 87/87 m.w.N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.09.2009 - L 2 AL 61/07
    Der vom Kläger am 5. September 2000 erworbene und vom Grundsatz her durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Anspruch des Klägers auf Alg war bereits zum Zeitpunkt der Entstehung mit der Verfallfrist des § 147 Abs. 2 SGB III belastet; hierin liegt eine eigentumsrechtlich unbedenkliche Inhaltsregelung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (so das BSG zur Vorläuferregelung im § 125 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz - vgl. Urteil vom 26. Juli 1989 - 11/7 RAr 87/87 = SozR 4100 § 107 Nr. 4 letzter Absatz).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2015 - L 12 AL 42/13
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