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   EuGH, 05.04.1973 - 11/72   

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EuGH, 05.04.1973 - 11/72 (https://dejure.org/1973,292)
EuGH, Entscheidung vom 05.04.1973 - 11/72 (https://dejure.org/1973,292)
EuGH, Entscheidung vom 05. April 1973 - 11/72 (https://dejure.org/1973,292)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Giordano / Kommission

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 173 UND 175; SATZUNG DES GERICHTSHOFES DER EWG, ARTIKEL 43
    VERFAHREN - AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG - SCHADENSERSATZKLAGE - KLAGEFRIST - VERJÄHRUNG

  • EU-Kommission

    Giordano / Kommission

  • Judicialis
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    VERFAHREN - AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG - SCHADENSERSATZKLAGE - KLAGEFRIST - VERJÄHRUNG - [EWG-VERTRAG, ARTIKEL 173 UND 175 - SATZUNG DES GERICHTSHOFES DER EWG, ARTIKEL 43]

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Wird zitiert von ... (20)

  • EuG, 18.09.1995 - T-167/94

    Detlef Nölle gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen

    Der Gerichtshof habe Artikel 43 zwar in der Vergangenheit eine andere Auslegung gegeben (Urteil vom 5. April 1973 in der Rechtssache 11/72, Giordano/Kommission, Slg. 1973, 417), jedoch sei in der neueren Rechtsprechung der formale Ordnungscharakter der Vorschriften über die Klagefrist verstärkt betont worden (Beschlüsse vom 15. Mai 1991 in der Rechtssache C-122/90, Emsland-Stärke/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, und vom 5. Februar 1992 in der Rechtssache C-59/91, Frankreich/Kommission, Slg. 1992, I-525).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes soll Artikel 43 nämlich nur dann den Ablauf der Fünfjahresfrist unterbrechen, wenn innerhalb dieser Frist eine Klageschrift eingereicht oder ein Anspruch geltend gemacht wird und dadurch die in den Artikeln 173 oder 175 vorgesehenen Fristen in Lauf gesetzt werden; dagegen verkürzt er die fünfjährige Verjährungsfrist nicht, wenn auf den an die Gemeinschaftsorgane gerichteten Antrag auf Schadensersatz wie im vorliegenden Fall nicht innerhalb der hierfür in den Artikeln 173 und 175 des Vertrages vorgesehenen Fristen eine Nichtigkeits- oder Untätigkeitsklage folgt (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1967 in den Rechtssachen 5/66, 7/66 und 13/66 bis 24/66, Kampffmeyer u. a./Kommission, Slg. 1967, 332, und Urteil Giordano/Kommission, a. a. O.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2003 - C-164/01

    van den Berg / Rat und Kommission

    "62 Nach Artikel 43 der Satzung des Gerichtshofes wird die Verjährung nur durch Einreichung einer Klageschrift bei einem Gericht der Gemeinschaften oder durch vorherige Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem zuständigen Organ der Gemeinschaft unterbrochen, wobei im letzteren Fall die Unterbrechungswirkungen jedoch nur dann eintreten, wenn nach der Geltendmachung innerhalb der jeweils maßgebenden Frist des Artikels 173 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 EG) oder des Artikels 175 EG-Vertrag (jetzt Artikel 232 EG) Klage erhoben wird (Urteile des Gerichtshofes vom 5. April 1973 in der Rechtssache 11/72, Giordano/Kommission, Slg. 1973, 417, Randnr. 6, und des Gerichts vom 25. November 1998 in der Rechtssache T-222/97, Steffens/Rat und Kommission, Slg. 1998, II-4175, Randnrn.

    48 - Vgl. u. a. das Urteil vom 5. April 1973 in der Rechtssache 11/72 (Giordano/Kommission, Slg. 1973, 417, Randnr. 6).

  • EuG, 14.09.2005 - T-140/04

    Ehcon / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibung -

    Außerdem werde die Verjährung nur durch Einreichung der Klageschrift beim Gemeinschaftsgericht oder durch einen vorherigen Antrag beim zuständigen Gemeinschaftsorgan unterbrochen, wobei in letzterem Fall die Unterbrechungswirkung natürlich nur dann eintrete, wenn auf den Antrag innerhalb der Fristen, die je nach Lage des Falles gemäß den Artikeln 230 EG und 232 EG bestimmt würden, eine Klage folge (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 5. April 1973 in der Rechtssache 11/72, Giordano/Kommission, Slg. 1973, 417, Randnr. 6, Urteil des Gerichts vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-167/94, Nölle/Rat und Kommission, Slg. 1995, II-2589, Randnr. 30, und Beschluss des Gerichts vom 19. September 2001 in der Rechtssache T-332/99, Jestädt/Rat und Kommission, Slg. 2001, II-2561, Randnr. 47).

    47 Nach Artikel 46 der Satzung des Gerichtshofes wird die Verjährungsfrist nämlich nur durch Einreichung einer Klageschrift beim Gemeinschaftsgericht oder durch vorherige Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem zuständigen Gemeinschaftsorgan unterbrochen, wobei im letzteren Fall die Unterbrechungswirkungen jedoch nur dann eintreten, wenn auf die Geltendmachung des Anspruchs innerhalb der Fristen, die je nach Fall gemäß den Artikeln 230 EG und 232 EG bestimmt werden, eine Klage folgt (oben in Randnr. 28 zitiertes Urteil Giordano/Kommission, Randnr. 6, Urteil des Gerichts vom 25. November 1998 in der Rechtssache T-222/97, Slg. 1998, II-4175, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2001 - C-23/00

    Rat / Boehringer

    23: - Urteile vom 12. Februar 1960 in der Rechtssache 15/59 (Société métallurgique de Knutange/Hohe Behörde, Slg. 1960, 11), vom 2. März 1967 in den verbundenen Rechtssachen 25/65 und 26/65 (Simet u. a./Hohe Behörde, Slg. 1967, 42), vom 13. Juli 1972 in der Rechtssache 79/71 (Heinemann/Kommission, Slg. 1972, 579), vom 5. April 1973 in der Rechtssache 11/72 (Giordano/Kommission, Slg. 1973, 417) und vom 22. September 1988 in der Rechtssache 159/86 (Canters/Kommission, Slg. 1988, 4859).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2007 - C-348/06

    Kommission / Girardot - Rechtsmittel - Bedienstete auf Zeit - Haftung der

    45 - In dieser Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Urteil vom 5. April 1973, Giordano/Kommission (11/72, Slg. 1973, 417, Randnrn. 8 und 9), den Antrag des Klägers auf Ersatz des geltend gemachten materiellen Schadens, der diesem durch Verlust einer ernsthaften Einstellungschance entstanden war, nicht mangels Beachtlichkeit eines solchen Schadens im Rahmen eines die außervertragliche Haftung betreffenden Rechtsstreits, sondern allein aufgrund der Tatsache abgewiesen hat, dass der Kläger nicht das tatsächliche Vorliegen einer Einstellungschance bewiesen hatte.
  • EuG, 17.10.1991 - T-26/89

    Henri de Compte gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Disziplinarordnung -

    Doch habe die Einleitung der früheren Disziplinarverfahren die Unterbrechung einer etwaigen Verjährung bewirkt (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1967 in den verbundenen Rechtssachen 5/66, 7/66, 13/66 bis 24/66, Kampffmeyer/Kommission, Slg. 1967, 332, und vom 5. April 1973 in der Rechtssache 11/72, Giordano/Kommission, Slg. 1973, 417).
  • EuG, 31.01.2001 - T-143/97

    van den Berg / Rat und Kommission

    Nach Artikel 43 der Satzung des Gerichtshofes wird die Verjährung nur durch Einreichung einer Klageschrift bei einem Gericht der Gemeinschaften oder durch vorherige Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem zuständigen Organ der Gemeinschaft unterbrochen, wobei im letzteren Fall die Unterbrechungswirkungen jedoch nur dann eintreten, wenn nach der Geltendmachung innerhalb der jeweils maßgebenden Frist des Artikels 173 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 EG) oder des Artikels 175 EG-Vertrag (jetzt Artikel 232 EG) Klage erhoben wird (Urteile des Gerichtshofes vom 5. April 1973 in der Rechtssache 11/72, Giordano/Kommission, Slg. 1973, 417, Randnr. 6, und des Gerichts vom 25. November 1998 in der Rechtssache T-222/97, Steffens/Rat und Kommission, Slg. 1998, II-4175, Randnrn.
  • EuG, 04.05.2005 - T-86/03

    Holcim (France) / Kommission - Durchführung eines Urteils des Gerichts -

    Dies kann keinesfalls bewirken, dass die in Satz 1 genannte Verjährungsfrist von fünf Jahren verkürzt wird (vgl. zur gleichlautenden Bestimmung des Artikels 43 der früheren [EG-]Satzung des Gerichtshofes Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1967 in den Rechtssachen 5/66, 7/66 und 13/66 bis 24/66, Kampffmeyer u. a./Kommission, Slg. 1967, 332, 352, im Folgenden: Urteil Kampffmeyer, und vom 5. April 1973 in der Rechtssache 11/72, Giordano/Kommission, Slg. 1973, 417, Randnrn.
  • EuG, 27.09.2007 - T-8/95

    Pelle / Rat und Kommission - Außervertragliche Haftung - Milch - Zusatzabgabe -

    Bezüglich der Feststellung, für welchen Teil des Schadens, der in den in der vorherigen Randnummer genannten Zeiträumen entstanden ist, die Ersatzansprüche verjährt sind, ist daran zu erinnern, dass nach Art. 43 der Satzung des Gerichtshofs die Verjährung durch Einreichung einer Klageschrift bei einem Gericht der Gemeinschaften oder durch vorherige Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem zuständigen Organ der Gemeinschaft unterbrochen wird, wobei im letzteren Fall die Unterbrechung jedoch nur dann eintritt, wenn nach der Geltendmachung innerhalb der je nach Falllage maßgebenden Frist des Art. 230 EG oder des Art. 232 EG Klage erhoben wird (Urteil des Gerichtshofs vom 5. April 1973, Giordano/Commission, 11/72, Slg. 1973, 417, Randnr. 6, Urteile Steffens/Rat und Kommission, oben in Randnr. 42 angeführt, Randnrn. 35 und 42, und Kustermann/Rat und Kommission, oben in Randnr. 45 angeführt, Randnr. 67).
  • EuG, 07.02.2002 - T-261/94

    Schulte / Rat und Kommission

    Nach Artikel 43 der Satzung des Gerichtshofes wird die Verjährung nur durch Einreichung einer Klageschrift bei einem Gericht der Gemeinschaften oder durch vorherige Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem zuständigen Organ der Gemeinschaft unterbrochen, wobei im letzteren Fall die Unterbrechung jedoch nur dann eintritt, wenn nach der Geltendmachung innerhalb der je nach Falllage maßgebenden Frist des Artikels 173 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 EG) oder des Artikels 175 EG-Vertrag (jetzt Artikel 232 EG) Klage erhoben wird (Urteile des Gerichtshofes vom 5. April 1973 in der Rechtssache 11/72, Giordano/Kommission, Slg. 1973, 417, Randnr. 6, und des Gerichts vom 25. November 1998 in der Rechtssache T-222/97, Steffens/Rat und Kommission, Slg. 1998, II-4175, Randnrn.
  • EuG, 07.02.2002 - T-187/94

    Rudolph / Rat und Kommission

  • EuG, 07.02.2002 - T-201/94

    Kustermann / Rat und Kommission

  • EuG, 19.09.2001 - T-332/99

    Jestädt / Rat und Kommission

  • EuG, 31.01.2001 - T-76/94

    Jansma / Rat und Kommission

  • EuG, 27.09.2007 - T-9/95

    Konrad / Rat und Kommission - Außervertragliche Haftung - Milch - Zusatzabgabe -

  • EuG, 17.01.2001 - T-124/99

    Autosalone Ispra dei F.lli Rossi / Kommission

  • EuG, 21.07.2016 - T-832/14

    Nutria / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1981 - 106/80

    Bernard Fournier gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.1977 - 48/76

    Andreas H. Reinarz gegen Kommission und Rat der Europäischen Gemeinschaften.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1983 - 216/82

    Universität Hamburg gegen Hauptzollamt Hamburg-Kehrwieder. - Gemeinsamer

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   FG Hessen, 28.02.1973 - I 11/72   

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    Luigi Giordano gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

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