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AG Dortmund, 31.01.2006 - 111 II 2901/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Beratungshilfe bei Ausübung tatsächlicher Maßnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Verden, 23.10.2009 - 11 II 40/09
Beratungshilfe zur Abwehr einer Forderung der Gebühreneinzugszentrale gegen einen …
Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist lediglich die Klärung, Darlegung und ggf. Verbesserung der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers, AG Dortmund, Beschluss vom 31.01.2006 , Az: 111 II 2901/05. - AG Wetzlar, 02.10.2006 - 50 UR II 1390/05 Von dieser Prämisse ausgehend, ist Beratungshilfe dann nicht zu bewilligen, wenn gar keine rechtliche Beratung erforderlich ist, also dann, wenn der Antragsteller selbst hinreichend rechtskundig ist, um seine Angelegenheiten auch ohne anwaltlichen Rat oder Beistand ordnungsgemäß zu besorgen oder es auf rechtliche Fragen überhaupt nicht ankommt (vgl. AG Dortmund, Beschluss v. 31.01.2006, Az. 111 II 2901/05, zit n. juris).