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   VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 110-IV-09 (HS), 111-IV-09 (e.A.)   

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https://dejure.org/2009,23801
VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 110-IV-09 (HS), 111-IV-09 (e.A.) (https://dejure.org/2009,23801)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26.11.2009 - 110-IV-09 (HS), 111-IV-09 (e.A.) (https://dejure.org/2009,23801)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26. November 2009 - 110-IV-09 (HS), 111-IV-09 (e.A.) (https://dejure.org/2009,23801)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 110-IV-09
    Dem Beschuldigten ist der Anwalt seines Vertrauens beizuordnen, wenn dem nicht wichtige Gründe entgegen stehen (SächsVerfGH, Beschl. v. 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03; vgl. auch BVerfGE 9, 36 [38] und BVerfG NJW 2001, 3695 [3696] sowie einfachrechtlich: § 142 Abs. 1 Satz 3 StPO).

    Dem auch in dieser Situation bestehenden Recht auf einen Vertrauensanwalt stehen gegebenenfalls vorrangige verfahrenssichernde Aspekte gegenüber (SächsVerfGH, Beschl. v. 27. August 2003 - Vf. 40-IV03; BVerfG NJW 2001, 3695 [3697]).

  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 110-IV-09
    Dazu gehört auch, dass einem Beschuldigten, der die Kosten eines gewählten Verteidigers nicht aufbringen kann, in schwerwiegenden Fällen von Amts wegen ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (vgl. BVerfGE 39, 238 [243]; 46, 202 [210]).

    Die Entpflichtung des beigeordneten Verteidigers kann der Beschuldigte grundsätzlich erst dann verlangen, wenn der Zweck der Pflichtverteidigung, dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet ist (vgl. BVerfGE 39, 238 [245]).

  • VerfGH Sachsen, 03.05.2007 - 53-IV-07

    Verfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt Dresden betreffend den Bau der sog.

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 110-IV-09
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. BVerfGK 10, 41 [45 f.]; siehe allgemein SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2007 - Vf. 53-IV-07 [HS]/Vf. 54-IV-07 [e.A.]).
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 110-IV-09
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. BVerfGK 10, 41 [45 f.]; siehe allgemein SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2007 - Vf. 53-IV-07 [HS]/Vf. 54-IV-07 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 27.08.2003 - 40-IV-03

    Notwendige Mitwirkung eines Verteidigers im Strafverfahren; Gebot fairer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 110-IV-09
    Dem Beschuldigten ist der Anwalt seines Vertrauens beizuordnen, wenn dem nicht wichtige Gründe entgegen stehen (SächsVerfGH, Beschl. v. 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03; vgl. auch BVerfGE 9, 36 [38] und BVerfG NJW 2001, 3695 [3696] sowie einfachrechtlich: § 142 Abs. 1 Satz 3 StPO).
  • VerfGH Sachsen, 22.03.2007 - 94-IV-06

    Zulässigkeit einer auf die Verletzung der Art. 36 und 77 der sächsischen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 110-IV-09
    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. März 2007 - Vf. 94-IV-06, st. Rspr.).
  • OLG Frankfurt, 03.12.2007 - 3 Ws 1205/07

    Notwendige Verteidigung: Wechsel des Pflichtverteidigers

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 110-IV-09
    Dies liegt um so näher, als in der Rechtsprechung und im Schrifttum zu § 143 StPO nahezu einhellig vertreten wird, dass der Widerruf der Bestellung eines Pflichtverteidigers und die Beiordnung eines neuen Verteidigers nur beim Vorliegen eines wichtigen Grundes - etwa bei einer groben Pflichtverletzung des Verteidigers oder einem endgültig und nachhaltig erschütterten Vertrauen - oder ausnahmsweise dann in Betracht kommt, wenn der bisherige Pflichtverteidiger mit dem Wechsel einverstanden ist und dadurch weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse entstehen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht NStZ-RR 2009, 64; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 47 und NStZ-RR 2005, 31 [32]; OLG Bamberg NJW 2006, 1536; OLG Köln NStZ 2006, 514; OLG Hamburg StV 1999, 588; KG NStZ 1993, 201 [202] unter Bezugnahme auf OLG Bamberg StV 1984, 234 [235]; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 143 Rn. 5a).
  • VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 67-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 110-IV-09
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verkennt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67-IV-06, st. Rspr.).
  • KG, 20.11.1992 - 4 Ws 228/92

    Angeklagter; Pflichtverteidiger; Wechsel; Verlust; Vertrauen; Beiordnung; Neuer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 110-IV-09
    Dies liegt um so näher, als in der Rechtsprechung und im Schrifttum zu § 143 StPO nahezu einhellig vertreten wird, dass der Widerruf der Bestellung eines Pflichtverteidigers und die Beiordnung eines neuen Verteidigers nur beim Vorliegen eines wichtigen Grundes - etwa bei einer groben Pflichtverletzung des Verteidigers oder einem endgültig und nachhaltig erschütterten Vertrauen - oder ausnahmsweise dann in Betracht kommt, wenn der bisherige Pflichtverteidiger mit dem Wechsel einverstanden ist und dadurch weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse entstehen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht NStZ-RR 2009, 64; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 47 und NStZ-RR 2005, 31 [32]; OLG Bamberg NJW 2006, 1536; OLG Köln NStZ 2006, 514; OLG Hamburg StV 1999, 588; KG NStZ 1993, 201 [202] unter Bezugnahme auf OLG Bamberg StV 1984, 234 [235]; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 143 Rn. 5a).
  • VerfGH Sachsen, 21.11.2002 - 96-IV-01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 110-IV-09
    Wenngleich Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf ebenso wie die grundgesetzliche Gewährleistung des fairen Verfahrens nicht das Recht umfasst, jederzeit durch einen Pflichtverteidiger der eigenen Wahl vertreten zu werden (SächsVerfGH, Beschl. v. 21. November 2002 - Vf. 96-IV-01), so sind bei der Bestellung des Pflichtverteidigers Vorschläge des Beschuldigten möglichst zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschl. v. 17. Juni 1999 - Vf. 87-IV-98).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 1-IV-09
  • OLG Köln, 31.03.2006 - 2 Ws 131/06

    Kein kostenneutraler Austausch des Pflichtverteidigers zwischen den Instanzen

  • OLG Frankfurt, 27.10.2004 - 3 Ws 1094/04

    Revision in Strafsachen: Pflichtverteidigerwechsel auf Wunsch des Angeklagten und

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

  • OLG Bamberg, 10.01.1984 - Ws 751/83

    Anspruch auf Bestellung eines bestimmten Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger

  • OLG Bamberg, 18.08.2005 - Ws 626/05

    Zurücknahme der Bestellung des bisherigen Pflichtverteidigers und Beiordnung

  • OLG Celle, 26.08.2009 - 4 AR 29/09

    Bindungswirkung der Verweisung des Rechtsstreits an die Kammer für Handelssachen

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

  • VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 87-IV-98
  • OLG Hamburg, 15.06.1998 - 2 Ws 153/98

    Widerruf einer Bestellung des Rechtsanwalts

  • OLG Brandenburg, 13.06.2008 - 1 Ws 97/07

    Pflichtverteidigerwechsel: Beiordnung eines neuen Verteidigers zum Zeitpunkt des

  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 110-IV-19

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidungen

    Auf das in Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf verbürgte Recht können sich alle Verfahrensbeteiligten berufen, wobei die Gerichte das Verfahren so zu gestalten haben, dass alle Verfahrensbeteiligten auf seinen Gang und auf sein Ergebnis aktiv Einfluss nehmen können (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 62-IV-05; Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 110-IV-09 [HS]/Vf. 111-IV-09 [e.A.]; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 118-IV-21

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der

    Unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit ist es auch, dass die Verfahrensbeteiligten nicht bloßes Objekt des Verfahrens sind, sondern die Möglichkeit haben, auf seinen Gang und auf sein Ergebnis aktiv Einfluss zu nehmen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 62-IV-05; Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 110-IV-09 [HS]/Vf. 111-IV-09 [e.A.]; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 112-IV-21
    Unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit ist es auch, dass die Verfahrensbeteiligten nicht bloßes Objekt des Verfahrens sind, sondern die Möglichkeit haben, auf seinen Gang und auf sein Ergebnis aktiv Einfluss zu nehmen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 62-IV-05; Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 110-IV-09 [HS]/Vf. 111-IV-09 [e.A.]; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    Diesem muss die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 110-IV-09 [HS]/Vf. 111-IV-09 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 46-IV-21
    Auf das in Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf verbürgte Recht können sich alle Verfahrensbeteiligten berufen, wobei die Gerichte das Verfahren so zu gestalten haben, dass alle Verfahrensbeteiligten auf seinen Gang und auf sein Ergebnis aktiv Einfluss nehmen können (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 62-IV-05; Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 110-IV-09 [HS]/Vf. 111-IV-09 [e.A.]; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18).
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 49-IV-22

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Zuweisungsentscheidung eines

    Hierauf können sich alle Verfahrensbeteiligten berufen, wobei die Gerichte das Verfahren so zu gestalten haben, dass alle Verfahrensbeteiligten auf seinen Gang und auf sein Ergebnis aktiv Einfluss nehmen können (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 110-IV-09 [HS]/Vf. 111-IV-09 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 62-IV-05).
  • VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 15-IV-13
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und auf ein faires Verfahren umfasst dabei auch, dass einem Beteiligten vor einer gerichtlichen Entscheidung die Möglichkeit gegeben wird, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 110-IV-09 [HS]/Vf. 111-IV-09 [e.A.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - Vf. 112-IV-07).
  • VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 11-IV-22
    Auf das in Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf verbürgte Recht können sich alle Verfahrensbeteiligten berufen, wobei die Gerichte das Verfahren so zu gestalten haben, dass alle Verfahrensbeteiligten auf seinen Gang und auf sein Ergebnis aktiv Einfluss nehmen können (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 110-IV-09 [HS]/Vf. 111-IV-09 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 62-IV-05).
  • VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 107-IV-12
    Dass damit im Abberufungsverfahren die Grenze für die Begründetheit vorgebrachter Einwände gegen den beigeordneten Verteidiger enger gezogen wird als im Bestellungsverfahren, ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, weil dem Anspruch des Beschuldigten auf Beiordnung des von ihm bezeichneten Vertrauensanwalts bereits im Bestellungsverfahren Genüge getan wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 110-IV-09 [HS]/Vf. 111-IV-09 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 40-IV-11

    Nichterfüllung der Anforderungen an die Begründung einer Vb - Möglichkeit der

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und auf ein faires Verfahren umfasst dabei auch, dass einem Beteiligten vor einer gerichtlichen Entscheidung die Möglichkeit gegeben wird, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 110-IV-09 [HS]/Vf. 111-IV-09 [e.A.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - Vf. 112-IV-07).
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 48-IV-22
  • VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 32-IV-11
  • VerfGH Sachsen, 25.08.2011 - 34-IV-11

    Revisionsantrag, bestellter, Befangenheit

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