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   EGMR, 16.09.2004 - 11103/03   

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EGMR, 16.09.2004 - 11103/03 (https://dejure.org/2004,338)
EGMR, Entscheidung vom 16.09.2004 - 11103/03 (https://dejure.org/2004,338)
EGMR, Entscheidung vom 16. September 2004 - 11103/03 (https://dejure.org/2004,338)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 1046
 
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Wird zitiert von ... (157)Neu Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 06.05.2004 - 20420/02

    MOGOS contre la ROUMANIE

    Auszug aus EGMR, 16.09.2004 - 11103/03
    Innerstaatliches rumänisches Staatsangehörigkeitsrecht Die einschlägigen innerstaatlichen rumänischen Bestimmungen zur Staatsangehörigkeit und zum Erwerb sind in der Rechtssache Mogos ./. Rumänien (Entsch.) Nr. 20420/02 vom 6. Mai 2004 wiedergegeben.

    Schließlich hat der Gerichtshof unter dem Blickwinkel des Artikels 2 des Protokolls Nr. 4 in einer Sache betreffend Staatenlose rumänischer Herkunft, die sich im Transitbereich des Flughafens von Bukarest nach ihrer Abschiebung aus Deutschland befanden, erachtet, dass die Unmöglichkeit der Beschwerdeführer zum Verlassen Rumäniens von ihrer Weigerung abhänge, in das rumänische Hoheitsgebiet einzureisen und demnach die notwendigen verwaltungsrechtlichen Schritte zu unternehmen und dass eine solche Situation nicht dem rumänischen Staat angelastet werden könne ( Mogos ./. Rumänien (Entsch.), Nr. 20420/02, 6. Mai 2004).

  • EKMR, 14.12.1973 - 4403/70
    Auszug aus EGMR, 16.09.2004 - 11103/03
    Der Gerichtshof erinnert daran, dass die Europäische Kommission für Menschenrechte ("die Kommission") zwar erachtet hat, dass "unter gewissen Umständen die wiederholte Abschiebung eines Ausländers, der über keinen Identitäts- und Reiseausweis verfügt und bei dem der Herkunftsstaat unbekannt ist oder dieser die erneute Einreise in sein Hoheitsgebiet verweigert, angesichts von Artikel 3 der Konvention ein Problem darstellen könnte", sie die Beschwerde schließlich doch wegen nachweislicher Unbegründetheit abgewiesen hat mit der Begründung, dass der Beschwerdeführer, der in verschiedenen Ländern und insbe-sondere in Frankreich aufhältich war, "nicht vorgeben kann, er könne sich nirgendwo sonst hinbegeben außer nach Deutschland, so dass seine Ausweisung unter dem Blickwinkel des Artikels 3 der Konvention eingehender geprüft werden müsse" ( L.M. ./. Deutschland, Nr. 8100/77, Entscheidung vom 4. Oktober 1978, nicht veröffentlicht, siehe auch Asiatques d'Afrique orientale ./. Vereinigtes Königreich , Nr. 4403/70 u.ff., Bericht der Kommission vom 14. Dezember 1973, Entscheidungen und Berichte (DR) 78-B, S. 58, Rdnr. 196).
  • EGMR, 30.10.1991 - 13163/87

    VILVARAJAH ET AUTRES c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus EGMR, 16.09.2004 - 11103/03
    Außerdem ist weder in der Konvention noch in ihren Protokollen das Recht auf politisches Asyl verankert ( Vilvarajah u.a. ./. Vereinigtes Königreich , Urteil vom 30. Oktober 1991, Serie A, Band 215, Rdnr. 102, S. 34, Mogos und Krifka ./. Deutschland (Entsch.), Nr. 78084/01, 27. März 2003, Shebashov ./. Lettland (Entsch.), Nr. 50065/99, 9. November 2000, und X ./. Schweden , Nr. 434/58, Entscheidung der Kommission vom 30. Juni 1959, Entscheidungssammlung (CD) 1, S. 1).
  • VG Ansbach, 26.02.2002 - AN 19 K 01.01167
    Auszug aus EGMR, 16.09.2004 - 11103/03
    Erstes Hauptverfahren (Az. AN 19 K 01.01167) Am 22. Juni 2001 haben die Verwaltungsbehörden die zwangsweise Abschiebung des Beschwerdeführers angedroht, falls dieser Deutschland nicht bis zum 27. Juli 2001 verlassen habe.
  • BVerwG, 17.10.1996 - 1 B 119.96

    Darlegung eines Aufklärungsmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde - Anspruch

    Auszug aus EGMR, 16.09.2004 - 11103/03
    Am 17. Oktober 1996 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz die Entscheidung der Stadt Nürnberg vom 26. September 1994.
  • VGH Hessen, 07.07.2006 - 7 UE 509/06

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Aus Art. 8 Abs. 1 EMRK folgt grundsätzlich kein Recht eines Ausländers, in einen bestimmten Staat einzureisen oder sich dort aufzuhalten oder nicht ausgewiesen zu werden (EGMR, Urteil vom 16.06.2005 - 60654/00 [Sisojeva/Lettland] - InfAuslR 2005, 349; EGMR, Entscheidung vom 16.09.2004 - 11103/03 [Ghiban/Deutschland] - NVwZ 2005, 1046; EGMR, Entscheidung vom 07.10.2004 - 33743/03 [Dragan u. a./Deutschland] - NVwZ 2005, 1043; EGMR, Urteil vom 19.02.1996 - Nr. 53/1995/559/645 [Gül/Schweiz] - InfAuslR 1996, 245).

    Diese Vorschrift darf aber nicht so ausgelegt werden, als verbiete sie allgemein die Abschiebung eines fremden Staatsangehörigen nur deswegen, weil er sich schon eine bestimmte Zeit auf dem Gebiet des Vertragsstaates aufhält (EGMR, Urteil vom 16.09.2004, a. a. O.; EGMR, Entscheidung vom 07.10.2004, a. a. O.).

    Auch in der Rechtsprechung des EGMR ist anerkannt, dass die Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis nur dann einen nicht gerechtfertigten Eingriff in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens darstellt, wenn ein Missverhältnis zwischen den angewandten Mitteln und dem verfolgten Ziel besteht, wobei in den vom EGMR entschiedenen Fällen ein solches schützenswertes Privatleben durch starke persönliche, soziale und wirtschaftliche Kontakte zum Aufnahmestaat nur dann angenommen wurde, wenn sich der Ausländer rechtmäßig im Vertragsstaat aufgehalten hat (EGMR, Urteil vom 28.05.1985 - Nr. 15/1983/71/107-109 [Abdulaziz/Vereinigtes Königreich] - InfAuslR 1985, 298; EGMR, Urteil vom 21.06.1988 - 3/1987/126/177 [Berrehab] - InfAuslR 1993, 84 [86]; EGMR, Entscheidung vom 16.09.2004 - 11103/03 [Ghiban/Deutschland] - a. a. O.; EGMR, Entscheidung vom 07.10.2004 - 33743/03 [Dragan u. a./Deutschland] - a. a. O., S. 1045).

    Hierbei darf Art. 8 EMRK jedoch nicht so ausgelegt werden, als verbiete diese Vorschrift allgemein die Abschiebung eines fremden Staatsangehörigen nur deswegen, weil er sich eine bestimmte Zeit im Hoheitsgebiet des Vertragsstaates aufgehalten hat (EGMR, Urteil vom 16.09.2004, a. a. O.; EGMR, Entscheidung vom 07.10.2004, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 11 S 2359/10

    Zum Anspruch auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25 Abs 5

    Unter anderem in seinen Entscheidungen vom 16.09.2004 (11103/03 - - NVwZ 2005, 1046), vom 07.10.2004 (33743/03 - - NVwZ 2005, 1043) und vom 18.10.2006 (46410/99 - - NVwZ 2007, 1279) hat der EGMR ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Konvention nicht das Recht eines Ausländers garantiere, in einen bestimmten Staat einzureisen oder sich dort aufzuhalten oder nicht ausgewiesen bzw. abgeschoben zu werden.

    Die Entscheidung ist Teil der einzelfallbezogenen Rechtsprechung des EGMR, in der dieser bislang nicht ausdrücklich entschieden hat, ob ein - jedenfalls zeitweiliger - rechtmäßiger Aufenthalt Voraussetzung für die Begründung schutzwürdiger sozialer Bindungen ist (vgl. aus der Rechtsprechung des EGMR etwa Urteile vom 06.02.2001 - 44599/98 - , NVwZ 2002, 453, 455, vom 16.09.2004 - 11103/03 - , a.a.O., vom 07.10.2004 - 3374/03 , a.a.O. und vom 08.04.2008 - 21878/06 - ).

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Ein Privatleben im Sinne des Art. 8 Abs. 1 EMRK, das den Schutzbereich der Vorschrift eröffnet und eine Verwurzelung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begründet, kommt grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 1 C 3.08 - NVwZ 2009, 1239 Rn. 20; offengelassen in: EGMR, Urteile vom 16. September 2004 - 11103/03 - Ghiban - NVwZ 2005, 1046 und vom 8. April 2008 - 21878/06 - Nnyanzi - ZAR 2010, 189 ).
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Rechtsprechung
   EGMR, 07.10.2004 - 11103/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,30057
EGMR, 07.10.2004 - 11103/03 (https://dejure.org/2004,30057)
EGMR, Entscheidung vom 07.10.2004 - 11103/03 (https://dejure.org/2004,30057)
EGMR, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 11103/03 (https://dejure.org/2004,30057)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Individualbeschwerde eines ehemaligen rumänischen Staatsangehörigen und nunmehr Staatenlosen gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen seiner Abschiebung - Beseitigung des Abschiebungshindernisses der Staatenlosigkeit - Recht der Vertragsstaaten zur Kontrolle der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 06.05.2004 - 20420/02

    MOGOS contre la ROUMANIE

    Auszug aus EGMR, 07.10.2004 - 11103/03
    Die einschlägigen innerstaatlichen rumänischen Bestimmungen zur Staatsangehörigkeit und zum Erwerb sind in der Rechtssache Mogos ./. Rumänien (Entsch.) Nr. 20420/02 vom 6. Mai 2004 wiedergegeben.

    Schließlich hat der Gerichtshof unter dem Blickwinkel des Artikels 2 des Protokolls Nr. 4 in einer Sache betreffend Staatenlose rumänischer Herkunft, die sich im Transitbereich des Flughafens von Bukarest nach ihrer Abschiebung aus Deutschland befanden, erachtet, dass die Unmöglichkeit der Beschwerdeführer zum Verlassen Rumäniens von ihrer Weigerung abhänge, in das rumänische Hoheitsgebiet einzureisen und demnach die notwendigen verwaltungsrechtlichen Schritte zu unternehmen und dass eine solche Situation nicht dem rumänischen Staat angelastet werden könne (Mogos ./. Rumänien (Entsch.), Nr. 20420/02, 6. Mai 2004).

  • EKMR, 14.12.1973 - 4403/70
    Auszug aus EGMR, 07.10.2004 - 11103/03
    Der Gerichtshof erinnert daran, dass die Europäische Kommission für Menschenrechte ("die Kommission") zwar erachtet hat, dass "unter gewissen Umständen die wiederholte Abschiebung eines Ausländers, der über keinen Identitäts- und Reiseausweis verfügt und bei dem der Herkunftsstaat unbekannt ist oder dieser die erneute Einreise in sein Hoheitsgebiet verweigert, angesichts von Artikel 3 der Konvention ein Problem darstellen könnte", sie die Beschwerde schließlich doch wegen nachweislicher Unbegründetheit abgewiesen hat mit der Begründung, dass der Beschwerdeführer, der in verschiedenen Ländern und insbesondere in Frankreich aufhältich war, "nicht vorgeben kann, er könne sich nirgendwo sonst hinbegeben außer nach Deutschland, so dass seine Ausweisung unter dem Blickwinkel des Artikels 3 der Konvention eingehender geprüft werden müsse" (L.M. ./. Deutschland, Nr. 8100/77, Entscheidung vom 4. Oktober 1978, nicht veröffentlicht, siehe auch Asiatques d'Afrique orientale ./. Vereinigtes Königreich, Nr. 4403/70 u.ff., Bericht der Kommission vom 14. Dezember 1973, Entscheidungen und Berichte (DR) 78-B, S. 58, Rdnr. 196).
  • VG Ansbach, 26.02.2002 - AN 19 K 01.01167
    Auszug aus EGMR, 07.10.2004 - 11103/03
    Erstes Hauptverfahren (Az. AN 19 K 01.01167) .
  • EGMR, 30.10.1991 - 13163/87

    VILVARAJAH ET AUTRES c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus EGMR, 07.10.2004 - 11103/03
    Außerdem ist weder in der Konvention noch in ihren Protokollen das Recht auf politisches Asyl verankert (Vilvarajah u.a. ./. Vereinigtes Königreich, Urteil vom 30. Oktober 1991, Serie A, Band 215, Rdnr. 102, S. 34, Mogos und Krifka ./. Deutschland (Entsch.), Nr. 78084/01, 27. März 2003, Shebashov ./. Lettland (Entsch.), Nr. 50065/99, 9. November 2000, und X ./. Schweden, Nr. 434/58, Entscheidung der Kommission vom 30. Juni 1959, Entscheidungssammlung (CD) 1, S. 1).
  • VG Bremen, 27.10.2008 - 4 K 432/06

    Zumutbarkeit einer "Freiwilligkeitserklärung" bei der Passbeschaffung

    Die EMRK gewährt damit nicht das Recht eines Ausländers, in einen bestimmten Staat einzureisen oder sich dort aufzuhalten oder nicht ausgewiesen zu werden (EGMR, Entscheidung vom 7. Oktober 2004 - 11103/03 - NVwZ 2005, 1046 m. weit. Nachw.).
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