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   AG Aachen, 20.07.2018 - 113 C 31/18   

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https://dejure.org/2018,22738
AG Aachen, 20.07.2018 - 113 C 31/18 (https://dejure.org/2018,22738)
AG Aachen, Entscheidung vom 20.07.2018 - 113 C 31/18 (https://dejure.org/2018,22738)
AG Aachen, Entscheidung vom 20. Juli 2018 - 113 C 31/18 (https://dejure.org/2018,22738)
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Volltextveröffentlichung

  • IWW

    § 7 StVG, § 115 VVG, § 249 BGB
    Unfallregulierung, Anwaltskosten

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Anwaltskosten nach Unfall sind auch zu erstatten wenn Versicherung Zahlung ankündigt

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Anwaltskosten nach Unfall sind auch zu erstatten wenn Versicherung Zahlung ankündigt

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Anwaltskosten sind auch bei vorheriger Haftungszusage zu erstatten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch nach Kostenzusage ist die Beauftragung eines Anwalts kostenlos

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch nach Kostenzusage ist die Beauftragung eines Anwalts veranlasst

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 22 U 171/13

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Aachen, 20.07.2018 - 113 C 31/18
    Angesichts .der immer komplexer werdenden Rechtsprechung zu verschiedensten Schadenspositionen (z.B. nur: Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Stundenverrechnungssätze von Werkstätten) ist die Abwicklung eines Verkehrsunfallschadens für jeden, der nicht gerade über ausgeprägte Spezialkenntnisse auf dem Gebiet des Verkehrsunfallrechts verfügt, ein schwierig gelagerter Schadensfall (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 02.12.2014, Az. 22 U 171/13; LG Köln, Beschluss vom 12.08.2015, Az. 11 S 173/15; jeweils zitiert nach juris).

    Angesichts .der immer komplexer werdenden Rechtsprechung zu verschiedensten Schadenspositionen (zB. nur: Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Stundenverrechnungssätze von Werkstätten) ist die Abwicklung eines Verkehrsunfallschadens für jeden, der nicht gerade über ausgeprägte Spezialkenntnisse auf dem Gebiet des Verkehrsunfallrechts verfügt, ein schwierig gelagerter Schadensfall (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 02.12.2014, Az. 22 U 171/13; LG Köln, Beschluss vom 12.08.2015, Az. 11 S 173/15; jeweils zitiert nach juris).

  • LG Köln, 12.08.2015 - 11 S 173/15
    Auszug aus AG Aachen, 20.07.2018 - 113 C 31/18
    Angesichts .der immer komplexer werdenden Rechtsprechung zu verschiedensten Schadenspositionen (z.B. nur: Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Stundenverrechnungssätze von Werkstätten) ist die Abwicklung eines Verkehrsunfallschadens für jeden, der nicht gerade über ausgeprägte Spezialkenntnisse auf dem Gebiet des Verkehrsunfallrechts verfügt, ein schwierig gelagerter Schadensfall (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 02.12.2014, Az. 22 U 171/13; LG Köln, Beschluss vom 12.08.2015, Az. 11 S 173/15; jeweils zitiert nach juris).

    Angesichts .der immer komplexer werdenden Rechtsprechung zu verschiedensten Schadenspositionen (zB. nur: Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Stundenverrechnungssätze von Werkstätten) ist die Abwicklung eines Verkehrsunfallschadens für jeden, der nicht gerade über ausgeprägte Spezialkenntnisse auf dem Gebiet des Verkehrsunfallrechts verfügt, ein schwierig gelagerter Schadensfall (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 02.12.2014, Az. 22 U 171/13; LG Köln, Beschluss vom 12.08.2015, Az. 11 S 173/15; jeweils zitiert nach juris).

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