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   AG Bonn, 28.07.2015 - 114 C 151/15   

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https://dejure.org/2015,23278
AG Bonn, 28.07.2015 - 114 C 151/15 (https://dejure.org/2015,23278)
AG Bonn, Entscheidung vom 28.07.2015 - 114 C 151/15 (https://dejure.org/2015,23278)
AG Bonn, Entscheidung vom 28. Juli 2015 - 114 C 151/15 (https://dejure.org/2015,23278)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Kinderbetreuungsvertrages aus wichtigem Grund; Scheitern der Eingewöhnung eines Kindes in einer Betreuungseinrichtung als wichtiger Grund für die Kündigung eines Betreuungsvertrags

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kita: Scheitern der Eingewöhnung eines Kindes

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kind in Kita unglücklich - Eltern dürfen fristlos kündigen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Scheitern der Eingewöhnung eines Kindes in Betreuungseinrichtung als wichtiger Grund für Kündigung eines Betreuungsvertrags

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Scheitern der Eingewöhnung eines Kindes in Betreuungseinrichtung als wichtiger Grund für Kündigung eines Betreuungsvertrags

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kündigung des KiTa-Vertrages bei Scheitern der Eingewöhnungszeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kind fühlt sich nicht wohl in der Kita - Scheitern der Eingewöhnung berechtigt zur Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kind fühlt sich nicht wohl in der Kita? Scheitern der Eingewöhnung berechtigt zur Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wenn das Kind nicht in die Kita will

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kita-Kündigung durch weinendes Kind rechtens

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Scheitern der Eingewöhnung eines Kindes in Kindertagesstätte berechtigt Eltern zur fristlosen Kündigung des Betreuungsvertrags - Recht zur fristlosen Kündigung aufgrund wichtigen Grundes (§ 626 Abs. 1 BGB)

 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2017 - 12 A 1451/16

    Beitragspflicht durch Aufnahme eines Kindes in einer Tageseinrichtung

    Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob solche Abwehrreaktionen entsprechend der von den Klägern angeführten Entscheidung des AG Bonn (Urteil vom 28. Juli 2015 - 114 C 151/15 -, juris) dem Grunde nach als wichtiger Grund anerkannt werden können.
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