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   AG Braunschweig, 24.07.2013 - 114 C 469/13   

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https://dejure.org/2013,22257
AG Braunschweig, 24.07.2013 - 114 C 469/13 (https://dejure.org/2013,22257)
AG Braunschweig, Entscheidung vom 24.07.2013 - 114 C 469/13 (https://dejure.org/2013,22257)
AG Braunschweig, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - 114 C 469/13 (https://dejure.org/2013,22257)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    SV-Kostenersatz für eine Reparaturbestätigung

  • IWW
  • captain-huk.de

    Zur Zahlung der Kosten einer Reparaturbestätigung verurteilt, unter Bezugnahme auf AG Esslingen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Reparaturnachweis durch Gutachten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kosten für Reparaturbestätigung ersatzfähig

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit der Reparaturbestätigung - Kein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Esslingen, 28.08.2012 - 10 C 994/12

    SV-Kostenersatz für eine Reparaturbestätigung

    Auszug aus AG Braunschweig, 24.07.2013 - 114 C 469/13
    (Ebenso Amtsgericht Esslingen 10 C 994/12, Urteil vom 28.08.2012).
  • AG Aachen, 28.07.2014 - 105 C 117/14

    Erstattung der überhöhten Sachverständigenkosten hinsichtlich

    Solche möglichen Beweisschwierigkeiten hinsichtlich der Reparatur dieser Vorschäden kann der Kläger durch die Einholung eines Reparaturnachweises vermeiden (vgl. AG Dortmund, Urteil vom 31.01.2014, 436 C 1027/13; OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.01.2014, 4 U 405 /12; AG Braunschweig, Urteil vom 24.07.2013, 114 C 469/13- zitiert nach juris).
  • AG Wiesbaden, 03.03.2014 - 91 C 4841/13

    Verkehrsunfall - Geschädigter darf eine kostenpflichtige Reparaturbestätigung

    Ihm steht es grundsätzlich frei, einen sicheren Weg zu wählen, um Einwenden des Versicherungsunternehmens des Schädigers von vornherein aus dem Weg zu gehen, vgl. hierzu zutreffend Amtsgericht Esslingen, Urteil vom 28.08.2012, Aktenzeichen 10 C 994/12, sowie anschließend Amtsgericht Braunschweig, Urteil vom 24.07.2013, Aktenzeichen 114 C 469/13.
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