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   RG, 12.11.1919 - Rep. I. 114/19   

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https://dejure.org/1919,287
RG, 12.11.1919 - Rep. I. 114/19 (https://dejure.org/1919,287)
RG, Entscheidung vom 12.11.1919 - Rep. I. 114/19 (https://dejure.org/1919,287)
RG, Entscheidung vom 12. November 1919 - Rep. I. 114/19 (https://dejure.org/1919,287)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann der Kauf von Wertpapieren wegen Irrtums über deren Börsenkurs angefochten werden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irrtum über den Kurs beim Kauf von Wertpapieren.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 97, 138
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 17.02.1965 - IV ZR 74/64

    Voraussetzungen für das Rentenwahlrecht - Anwendbarkeit privatrechtlicher

    Es konnte auch einen so engen und für die Entschädigungsbehörde offensichtlichen Zusammenhang zwischen dem Beweggrund für die Wahl der Kapitalentschädigung und der Erklärung dieser Wahl annehmen, dass der Beweggrund, die geringe Höhe der Rente, zum Inhalt der Erklärung wurde, und dass ein Irrtum über die Rentenhöhe ein Irrtum über die Grundlagen der rechtsgeschäftlichen Erklärung und damit über den Inhalt der Erklärung im Sinne des § 119 Abs. 1 BGB war (RGZ 75, 271; 97, 138; 101, 51; 116, 15; OLG Hamburg RzW 1961, 511 Nr. 31; Palandt/Danckelmann BGB 24. Aufl. § 119 Anm 3; Blessin/Ehrig/Wilden § 84 Randn. 5; vergl. BGH LM BGB § 119 Nr. 8).
  • BGH, 13.10.1955 - II ZR 115/53

    Rechtsmittel

    Der Beweggrund muß also dem Gegner bei den Vertragsverhandlungen oder im Vertrage selbst ausdrücklich oder stillschweigend kenntlich gemacht worden und mit Gegenstand der entscheidenden Erklärung geworden sein, in der Erklärung also seinen, wenn auch nicht wörtlichen, Ausdruck gefunden haben (RGZ 85, 326; 94, 67; 97, 138 f; 105, 407; 149, 239; RG LZ 1926 Sp 743; RG JW 1927, 677 Nr. 17; RG Warn 1934 Nr. 87; RGRK z. BGB 10. Aufl. Anm. 2 zu § 119; a.A. Erman Anm. 6 zu § 119 BGB).
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Wird zitiert von ...

  • OLG Naumburg, 01.04.2020 - 12 U 198/19

    Verjährung der aufgrund des sog. Abgas-Dieselskandals bestehenden Ansprüche:

    Das Urteil des Landgerichts Stendal vom 22. November 2019 (Az. 1 O 114/19) wird aufgehoben.
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