Rechtsprechung
RG, 24.04.1914 - V 1147/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann nach § 175 StGB. bestraft werden, wer sein männliches Glied auch nur an den Geschlechtsteil eines Tieres bringt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 48, 234
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 01.04.1952 - 2 StR 754/51
Zulässigkeit der Verwertung der Aussage eines geisteskranken oder …
Unter widernatürlicher Unzucht nach § 175 a.F. hatte die Rechtsprechung und Rechtslehre die Vornahme einer der naturwidrigen Befriedigung des Geschlechtstriebes dienenden, dem natürlichen Beischlaf ähnlichen Handlung verstanden und gefordert, dass der Täter seinen Geschlechtsteil ähnlich wie bei der natürlichen Beischlafshandlung verwendet (RGSt 23, 289; 48, 234).Nicht erforderlich ist dabei eine Vereinigung der Geschlechtsteile oder die Einführung in den After, auch nicht die Erreichung des Geschlechtsgenusses durch Samenerguss (RGSt 3, 200; 23, 289; 48, 234).
- VG Braunschweig, 05.02.2014 - 7 B 31/14
Vorliegen von systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen …
Die Frage, ob in Ungarn systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber vorliegen, wird in der Rechtsprechung derzeit noch unterschiedlich beantwortet (vgl. hierzu mit weiteren Nachweisen: VG Leipzig, Beschluss vom 30.12.2013 - A 5 L 1147/13 - und VG München, Beschluss vom 11.10.2013 - M 22 S 13.30995 -, jeweils http://bordermonitoring.eu).