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   AG Kiel, 12.03.2015 - 115 C 469/14   

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https://dejure.org/2015,5861
AG Kiel, 12.03.2015 - 115 C 469/14 (https://dejure.org/2015,5861)
AG Kiel, Entscheidung vom 12.03.2015 - 115 C 469/14 (https://dejure.org/2015,5861)
AG Kiel, Entscheidung vom 12. März 2015 - 115 C 469/14 (https://dejure.org/2015,5861)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Abrechnung einer schmerztherapeutischen Erstanamnese durch GOÄ Nr. 30 analog ist zulässig

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 119 (Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Privatbehandlung | Abrechnung einer schmerztherapeutischen Erstanamnese durch Analogziffer

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Berlin, 12.02.2019 - 90 K 4.18

    Verstoß eines Arztes gegen die Pflicht zur Abrechnung angemessener

    Eine analoge Anwendung dieser Leistungsziffer wird anerkannt für die Erhebung einer schmerztherapeutischen Erstanamnese bei chronisch Schmerzkranken durch entsprechend qualifizierte Ärzte, wenn die betreffende Anamneseleistung im Regelfall mindestens eine Stunde dauert (AG Kiel, Urteil vom 12. März 2015 - 115 C 469/14 - juris Rn. 9; Brück, Standardkommentar zur GOÄ, Band 1, 3. Auflage, 35. Ergänzungslieferung, Stand 1. Juli 2018, Nr. 30, Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 07.11.2016 - 2 A 138/15

    Beihilfe; Anamnese; Angemessenheit; anthroposophische Anamnese

    20 Eine Gleichwertigkeit ist nach der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. AG Kiel, Urt. v. 12. März 2015 - 115 C 469/14 -, juris Rn. 9) und der einheitlichen Meinung der Literatur (vgl. Brück/Klakow-Franck, Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte, 3. Aufl. 2015, Nr. 30 Rn. 2; Pieritz, Deutsches Ärzteblatt 2007 A 976; dies., Deutsches Ärzteblatt 2014 C 1034; Ulmer, Deutsches Ärzteblatt 2015 A 882) nur ganz ausnahmsweise gegeben, weil die in Nr. 30/31 der GOÄ genannten Anamneseleistungen kaum mit anderen, nicht homöopathischen Anamneseleistungen vergleichbar sind.
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