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   AG Aachen, 16.07.2010 - 115 C 77/10   

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https://dejure.org/2010,1663
AG Aachen, 16.07.2010 - 115 C 77/10 (https://dejure.org/2010,1663)
AG Aachen, Entscheidung vom 16.07.2010 - 115 C 77/10 (https://dejure.org/2010,1663)
AG Aachen, Entscheidung vom 16. Juli 2010 - 115 C 77/10 (https://dejure.org/2010,1663)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • filesharing-rechtsanwalt.de

    § 3 ZPO
    Streitwert für den Filesharing-Upload eines Albums beträgt "nur" 3.000,00 EUR

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 1 Abs. 1 RVG
    Filesharing-Streitwert für das Anbieten eines Musikalbums beträgt 3.000 EUR

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • aufrecht.de

    Streitwert bei Anbieten eines Musikalbums in Tauschbörsen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf Rechtsanwaltsvergütung aus abgetretenem Recht; Bereitstellen eines Musikalbums im Internet in File-Sharing-Netzwerken zum Download; Schadenersatzanspruch nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie sowie Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung; Abschicken eines ...

  • info-it-recht.de

    Filesharing mit relativ aktuellem Musikalbum begründet einen Streitwert von 3.000,00 EUR

  • wklegal.de

    Filesharing-Streitwert für das Anbieten eines Musikalbums beträgt 3.000 EUR

  • die-abmahnung.info

    Zur Berechnung des Streitwertes bei Filesharing im Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche auf Rechtsanwaltsvergütung aus abgetretenem Recht; Bereitstellen eines Musikalbums im Internet in File-Sharing-Netzwerken zum Download; Schadenersatzanspruch nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie sowie Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung; Abschicken eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 3 ZPO
    Streitwert für den Filesharing-Upload eines Albums beträgt "nur” 3.000,00 EUR

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Filesharing-Abmahnung: Kosten des eigenen Anwalts und 3.000 Euro Streitwert bei einem Album

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung: Kosten des eigenen Anwalts und 3.000 Euro Streitwert bei einem Album

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    3000 EUR Streitwert für Upload eines Musikalbums in P2P-Musiktauschbörse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streitwert von 3.000 EUR durch Einstellen eines einzigen Musikalbums ins Internet

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Filesharing: 3.000,00 € Streitwert sind genug

  • dr-wachs.de (Kurzinformation)

    Streitwert bei einem Album 3.000,00 EUR

  • dr-wachs.de (Kurzinformation)

    Streitwert bei einem aktuellen Album (Tokio Hotel - Humanoid) 3.000,00 bestätigt durch LG Aachen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kostenbegrenzung bei Abmahnungen: keine Phantasiestreitwerte

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Filesharing: 3.000,00 EUR Streitwert sind genug

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation und Auszüge)

    EUR 3.000,00 EUR anstatt EUR 50.000 Streitwert für das Filesharing eines ganzen Musikalbums

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Aktuelles Filesharing-Urteil: 3.000,00 Streitwert sind genug

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein hoher Streitwert bei Filesharing eines Musikalbums über eine Tauschbörse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Urteil: 3.000,00 Streitwert sind genug

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    3.000,00 anstatt 50.000 Streitwert für Filesharing eines ganzen Musikalbums

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Kurzanmerkung)

    Streitwertreduzierung auf 3.000 Euro bei Filesharing

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 89/06

    Anwaltsregress - Aufklärungspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Höhe

    Auszug aus AG Aachen, 16.07.2010 - 115 C 77/10
    a) Der Rechtsanwalt hat vor Übernahme des Auftrags gemäß § 49b Abs. 5 BRAO, darüber belehrt, dass sich die Vergütungen nach dem Gegenstandswert des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes richten, so dass eine Pflichtverletzung hieraus nicht entnommen werden kann (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24.05.2007, Aktenzeichen IX ZR 89/06 - zitiert nach juris).

    Denn der Anwalt muss ungefragt den Mandanten grundsätzlich nicht auf die gesetzliche Vergütungspflicht hinweisen (BGH, Urteil vom 24.05.2007 - IX ZR 89/06 - zitiert nach juris).

  • LG Köln, 27.01.2010 - 28 O 241/09

    Zur Speicherung, Herausgabe und Verwertung von IP-Adressen, die beim File-Sharing

    Auszug aus AG Aachen, 16.07.2010 - 115 C 77/10
    Dabei hat das Gericht auch berücksichtigt, dass die Zahl der öffentlich zugänglich gemachten Titel deutlich unterhalb der durch das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln, a.a.O) und das Landgericht Köln (LG Köln, Urteil vom 27.01.2010, Aktenzeichen: 28 O 241/09 - zitiert nach Juris) zu beurteilenden Mengen lag.
  • OLG Köln, 23.12.2009 - 6 U 101/09

    Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing

    Auszug aus AG Aachen, 16.07.2010 - 115 C 77/10
    Dieses Interesse ist nicht in mathematischer Abhängigkeit von der Anzahl der in das Netz gestellten Titel zu bemessen, vielmehr sind die Gesamtumstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23.12.2009, Aktenzeichen: 6 U 101/09, I-6 U 101/09 - zitiert nach juris).
  • AG Elmshorn, 19.01.2011 - 49 C 57/10

    Streitwertfestsetzung und Rechtsanwaltsgebühren in Filesharing-Fällen

    Auch der Umfang und das Ausmaß der streitigen Rechtsverletzung sowie der mögliche Schaden, der bei einer Fortsetzung des abgemahnten Verhaltens in nicht vorherzusehender Anzahl droht, sind einzubeziehen (vgl. Amtsgericht Aachen, Urteil vom 16.07.2010, Az.: 115 C 77/10).

    Denn bereits die anwaltliche Prüfung, welche Rechtsfolgen sich aus der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Einigung über die geltend gemachten Schadenersatzansprüche ergeben und ob hierzu eine Verpflichtung bestand, hatte für den Beklagten wirtschaftlichen Wert (vgl. AG Aachen, Urteil vom 16.07.2010, Az.: 115 C 77/10).

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