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   VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 115-IV-08   

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VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 115-IV-08 (https://dejure.org/2009,30161)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26.03.2009 - 115-IV-08 (https://dejure.org/2009,30161)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26. März 2009 - 115-IV-08 (https://dejure.org/2009,30161)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 69/08

    Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch unzureichende gerichtliche

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 115-IV-08
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 1 BvR 69/08).

    Zugleich ist infolge der Aufhebung der Ausgangsentscheidung der die Anhörungsrüge betreffende Beschluss des Amtsgerichts gegenstandslos (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 1 BvR 69/08).

  • BVerfG, 19.09.2001 - 1 BvR 1351/00

    Verletzung des Willkürverbots durch nicht nachvollziehbare gerichtliche Abweisung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 115-IV-08
    Eine Prüfung der angegriffenen Entscheidung auch am Maßstab des Art. 18 Abs. 1 SächsVerf ist aber zumindest dann möglich, wenn der maßgebliche Sachverhalt vorgetragen und zum Ausdruck gebracht wird, die im Einzelnen beanstandete Rechtsanwendung werde für schlechthin nicht nachvollziehbar erachtet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. September 2001 - 1 BvR 1351/00).
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 51-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 115-IV-08
    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf.51-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 66-IV-09
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 115-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09

    Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Unschuldsvermutung durch die

    Danach stellt sich eine gerichtliche Entscheidung nur dann als willkürlich dar, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die festgestellte Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist, die gerichtliche Entscheidung mithin bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 115-IV-08; siehe auch BVerfG NJW 1996, 1049).
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2011 - 90-IV-10
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 115-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliches Revisionsurteil, durch

    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 115-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 31-IV-09

    Anschriftenermittlung beim Einwohnermeldeamt durch Namensänderung hinsichtlich

    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 115-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 105-IV-09
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 40-IV-09; SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 115-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 40-IV-09
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 115-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 91-IV-10
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 115-IV-08; st. Rspr.).
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