Rechtsprechung
EuGH, 18.05.1982 - 115/81, 116/81 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Adoui und Cornuaille / Belgischer Staat
1 . FREIZUEGIGKEIT - AUSNAHMEN - GRÜNDE DER ÖFFENTLICHEN ORDNUNG - BEGRIFF - HINREICHEND SCHWERWIEGENDES VERHALTEN - KRITERIEN
- EU-Kommission
Adoui und Cornuaille / Belgischer Staat
- Wolters Kluwer
Entfernung eines Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates aus dem Hoheitsgebiet oder Verbot der Einreise wegen eines Verhaltens, dass bei eigenen Angehörigen keine Sanktionen auslöst; Möglichkeit der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche trotz ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. FREIZUEGIGKEIT - AUSNAHMEN - GRÜNDE DER ÖFFENTLICHEN ORDNUNG - BEGRIFF - HINREICHEND SCHWERWIEGENDES VERHALTEN - KRITERIEN
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Geschriebene Rechtfertigungsgründe, Art. 45 Abs. 3 AEUV
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Öffentliche Ordnung - Aufenthalts- oder Niederlassungsrecht.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1982 - 115/81
- EuGH, 18.05.1982 - 115/81, 116/81
Papierfundstellen
- NJW 1983, 1250
Wird zitiert von ... (83) Neu Zitiert selbst (10)
- EuGH, 28.10.1975 - 36/75
Rutili / Ministre de l'intérieur
Auszug aus EuGH, 18.05.1982 - 115/81
Frage A 12): Die fundamentale Bedeutung des Grundsatzes der Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft verlange, daß es - wenn das persönliche Verhalten eines Angehörigen eines Staates der Gemeinschaft als gefährlich für die nationale öffentliche Ordnung angesehen werden könne - eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten gebe, zu ihrem Schutz bevorzugt alle Mittel außer der Versagung oder dem Entzug der Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis zu benützen, da diese Maßnahme ja nur als letztes Mittel angewendet werden dürfe und wenn wirklich eine Notlage entstehe (vgl. Urteile in der Rechtssache 36/75, Rutili, Slg. 1975, 1219, und in der Rechtssache Bouchereau, a.a.O.).Es sei nämlich Sache der nationalen Gerichte, zu prüfen, ob Einzelfallentscheidungen mit den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts im Einklang stünden (vgl. Urteil Rutili).
Mit anderen Worten erstrecke sich die Prüfung nicht nur darauf, ob die Maßnahme als solche gerechtfertigt sei (Urteil Rutili), sondern es würden auch die beiden beteiligten Interessen, der Schutz der nationalen öffentlichen Ordnung einerseits und die Freizügigkeit andererseits, unter Berücksichtigung der fundamentalen Bedeutung des Grundsatzes der Freizügigkeit gegenübergestellt, die der Gerichtshof insbesondere in den Rechtssachen Royer (…a.a.O.), Watson (118/75, Slg. 1976, 1185) und Sagulo (…a.a.O.) erneut bekräftigt habe.
Dies sei im Urteil Royer ausgeführt worden und Gegenstand der Urteile Rutili, Bouchereau, Pecastaing und Santillo gewesen.
Auslegung des Begriffes "hinreichend schwere Gefährdung" (Frage A 12)): Generalanwalt Mayras habe in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache Bonsignore die vom Gerichtshof formulierte Forderung nur mit anderen Worten ausgedrückt, daß nämlich einerseits die Ausnahme eng auszulegen und daher "eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung ..., die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt", erforderlich sei (Urteil Bouchereau) und daß andererseits die beabsichtigte Maßnahme zum Schutz des in einer demokratischen Gesellschaft als notwendig Angesehenen erforderlich sein müsse (Urteil Rutili).
Begründungspflicht (Frage A 14)): Das Erfordernis der Begründung, das in den Urteilen Rutili und Royer hervorgehoben worden sei, impliziere insbesondere, daß der betreffende Staat eine "genaue und vollständige" Begründung der Entscheidung mitteile, damit der Betroffene in die Lage versetzt werde, sich zweckentsprechend zu verteidigen.
- EuGH, 22.05.1980 - 131/79
Regina / Secretary of State for Home Affairs, ex parte Santillo
Auszug aus EuGH, 18.05.1982 - 115/81
Der Gerichtshof habe insbesondere in der bereits zitierten Rechtssache Bouchereau und in der Rechtssache 131/79 (Santillo, Slg. 1980, 1585) darauf hingewiesen, daß die Gefährdung der öffentlichen Ordnung eine gegenwärtige Gefährdung sein müsse.Frage B 2): Der Gerichtshof habe diese Frage zum Teil bereits im Urteil Santillo beantwortet.
zeichneten Entscheidungen; wenn es diese Rechtsmittel zwar gebe, sie aber nur die Überprüfung der Gesetzmäßigkeit der Entscheidung zuließen und die Überprüfung in der Sache ausschlössen und wenn diese Rechtsmittel, selbst wenn sie sich auf die sachliche Überprüfung erstreckten, keine aufschiebende Wirkung hätten (vgl. die Schlußanträge des Generalanwalts Capotorti in der Rechtssache Pecastaing und das Urteil Santillo).
Es sei festzustellen, wie der Gerichtshof es im Urteil Santillo getan habe, daß "die Richtlinie .
Die logische Folgerung daraus sei, daß die Stelle, die die Entscheidung treffe, der unabhängigen Stelle Unterlagen vorlege, durch die die Art des zur Last gelegten Sachverhalts, die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen und deren Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die geltend gemachte Gefährdung vollständig und unbestreitbar nachgewiesen würden (Urteil Santillo).
- EuGH, 05.03.1980 - 98/79
Pecastaing / Belgischer Staat
Auszug aus EuGH, 18.05.1982 - 115/81
1) In seinem Urteil Pecastaing vom 5. März 1980 hat der Gerichtshof klargestellt, daß Artikel 9 der Richtlinie 64/221 den Personen, die durch eine Entziehung oder Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis betroffen sind, ein Minimum an verfahrensmäßigem Schutz gewährleisten soll.Trotz der Interventionen der Präsidenten der Anwaltskammern von Brüssel und Lüttich und der Schlußanträge der Generalanwälte Capotorti und Warner in den Rechtssachen 98/79 (Pecastaing, Slg. 1980, 691) und Santillo (…a.a.O.) werde die Übermittlung der Akten im Rahmen des Verfahrens vor der Commission consultative weiterhin abgelehnt.
Verfahrensfragen, die sich auf die Beweislast beziehen (Fragen B 8), 9) und 10)): Wenn die Richtlinie in Artikel 9 Absatz 2 zugunsten des Angehörigen eines Staates der Gemeinschaft die Möglichkeit vorsehe, eine unabhängige Stelle anzurufen, so geschehe dies, damit eine Kontrolle, die sich nicht nur auf die Gesetzmäßigkeit, sondern auch auf die Zweckmäßigkeit der beabsichtigten Maßnahme erstrecke, stattfinden könne, bevor die Entscheidung endgültig erlassen werde (Urteil Pecastaing).
- EuGH, 08.04.1976 - 48/75
Royer
Auszug aus EuGH, 18.05.1982 - 115/81
Der Gerichtshof habe bereits Gelegenheit gehabt, sich zu dieser Frage in bezug auf die Artikel 53 und 62 EWG-Vertrag (Verbot von neuen Beschränkungen) zu äußern, und dabei die Auffassung vertreten, daß es keinen Widerspruch zwischen diesen Bestimmungen und Artikel 189 EWG-Vertrag gebe: "Bei der Wahl der Formen und Mittel sind die Vorschriften und Verbote des Gemeinschaftsrechts zu beachten" (Rechtssache 48/75, Royer, Slg. 1976, 497).Dies sei im Urteil Royer ausgeführt worden und Gegenstand der Urteile Rutili, Bouchereau, Pecastaing und Santillo gewesen.
Aus dem Urteil Royer ergebe sich, daß die Behörde die Beweislast trage, da der Angehörige eines Staates der Gemeinschaft, der Arbeitnehmer oder Selbständiger sei, ein Recht auf die Einreise und den Aufenthalt in einem Mitgliedstaat habe.
- EuGH, 04.12.1974 - 41/74
Van Duyn / Home Office
Auszug aus EuGH, 18.05.1982 - 115/81
3) Wie sind nach Auffassung des Gerichtshofes die Ausführungen in seinem Urteil Van Duyn (Rechtssache 41/74) mit dem Diskriminierungsverbot des Artikels 7 EWG-Vertrag vereinbar, das übrigens in den Artikeln 48 ff. EWG-Vertrag bestätigt wird? Unter welchen Voraussetzungen und innerhalb genau welcher Grenzen darf in den Rechtsvorschriften und der Praxis eines Mitgliedstaates eine Diskriminierung von Angehörigen anderer Mitgliedstaten gegenüber eigenen Staatsangehörigen fortbestehen, wenn es sich um die im EWG-Vertrag garantierte Freizügigkeit handelt? (Rechtssache 115/81).Wie sind nach Auffassung des Gerichtshofes die Ausführungen in seinem Urteil Van Duyn (Rechtssache 41/74) mit dem Diskriminierungsverbot des Artikel 7 EWG-Vertrag vereinbar, das übrigens in den Artikeln 48 ff. EWG-Vertrag bestätigt wird? Unter welchen Voraussetzungen und innerhalb genau welcher Grenzen darf in den Rechtsvorschriften und der Praxis eines Mitgliedstaats eine Diskriminierung von Angehörigen anderer Mitgliedstaaten gegenüber eigenen Staatsangehörigen fortbestehen, wenn es sich um die im EWG-Vertrag garantierte Freizügigkeit handelt? (Rechtssache 116/81).
Die Formulierung "gleichwertiges Verhalten des Staates" in der fünften Frage beziehe sich auf das Verhalten des Vereinigten Königreichs in der Rechtssache 41/74 (Van Duyn, Slg. 1974, 1377): Nach den Rechtsvorschriften des Vereinigten Königreichs sei eine Bestrafung der Förderer der beanstandeten Sekte nicht möglich gewesen, eine Änderung des Gesetzes sei aber bereits geplant gewesen, was die Berufung auf die Grundinteressen des Staates ermöglicht habe.
- EuGH, 27.10.1977 - 30/77
Regina / Bouchereau
Auszug aus EuGH, 18.05.1982 - 115/81
Die Bedrohung der öffentlichen Ordnung müsse real und hinreichend schwer sein, d. h. "ein Grundinteresse der Gesellschaft" berühren (vgl. das Urteil in der Rechtssache 30/77, Bouchereau, Slg. 1977, 1999).8 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß der Rückgriff einer nationalen Stelle auf den Begriff der öffentlichen Ordnung voraussetzt, daß "eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung [besteht], die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt", wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 27. Oktober 1977 (Bouchereau, 30/77, Slg. 1977, 1999) ausgeführt hat.
- EuGH, 16.12.1976 - 45/76
Comet BV /Produktschap voor Siergewassen
Auszug aus EuGH, 18.05.1982 - 115/81
Dieser Grundsatz sei in einem allgemeineren Zusammenhang durch die Urteile in den Rechtssachen 33/76 (Rewe, Slg. 1976, 1989) und 45/76 (Comet, Slg. 1976, 2043) bestätigt worden, aus denen sich ergebe, daß "mangels einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung auf diesem Gebiet . - EuGH, 26.02.1975 - 67/74
Bonsignore / Oberstadtdirektor der Stadt Köln
Auszug aus EuGH, 18.05.1982 - 115/81
Es braucht hierbei nur auf das Urteil vom 26. Februar 1975 (Bonsignore, 67/74, Slg. 1975, 297) verwiesen zu werden, in dem der Gerichtshof festgestellt hat: "Gegenüber den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft [dürfen] bei Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. - EuGH, 07.07.1976 - 118/75
Watson und Belmann
Auszug aus EuGH, 18.05.1982 - 115/81
Mit anderen Worten erstrecke sich die Prüfung nicht nur darauf, ob die Maßnahme als solche gerechtfertigt sei (Urteil Rutili), sondern es würden auch die beiden beteiligten Interessen, der Schutz der nationalen öffentlichen Ordnung einerseits und die Freizügigkeit andererseits, unter Berücksichtigung der fundamentalen Bedeutung des Grundsatzes der Freizügigkeit gegenübergestellt, die der Gerichtshof insbesondere in den Rechtssachen Royer (…a.a.O.), Watson (118/75, Slg. 1976, 1185) und Sagulo (…a.a.O.) erneut bekräftigt habe. - EuGH, 16.12.1976 - 33/76
Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland
Auszug aus EuGH, 18.05.1982 - 115/81
Dieser Grundsatz sei in einem allgemeineren Zusammenhang durch die Urteile in den Rechtssachen 33/76 (Rewe, Slg. 1976, 1989) und 45/76 (Comet, Slg. 1976, 2043) bestätigt worden, aus denen sich ergebe, daß "mangels einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung auf diesem Gebiet .
- VG Berlin, 01.12.2000 - 35 A 570.99
Gewerbliches Ordnungsrecht und Bordellbetrieb
Es ist längst an der Zeit, dass sich auch in der deutschen Justiz die gewandelte europäische Auffassung niederschlägt, dass Prostitution eine Berufstätigkeit ist und für Prostituierte die Grundfreiheiten des EU-Vertrages in gleicher Weise gelten wie für andere Berufstätige auch (EuGH Rs 115 und 116/81, Slg. 1982, 1665)." Sodann verweist sie auf ihre Habilitationsschrift [Untreue zum Nachteil von Gesellschaften, Berlin 1991], in der es auf S. 440 f. heißt: "Angesichts der historischen Dimension des Begriffs 'Sitte' in Art. 2 Abs. 1 GG und § 138 BGB - die Sitten sind wandelbar - läßt sich vernünftigerweise nicht mehr begründen, dass Prostitution als solche dem Verdikt des § 138 BGB unterfallen soll, solange die Prostituierte selbst und autonom darüber entscheidet, ob und wem sie ihre Dienste in welcher Form anbietet, während Bordellverträge, Mietverträge mit Prostituierten, Verträge über Zeitungsanzeigen, in denen Prostitution beworben wird, und die Übereignung des sogenannten Dirnenlohns inzwischen nicht mehr als nichtig gelten.". - EuGH, 16.12.2010 - C-137/09
Das Verbot, Gebietsfremden den Zutritt zu niederländischen "Coffeeshops" zu …
In diesem Zusammenhang verweist sie auf das Urteil vom 18. Mai 1982, Adoui und Cornuaille (115/81 und 116/81, Slg. 1982, 1665), in dem es um das Aufenthalts- und Niederlassungsrecht von Prostituierten ging, und auf die hieraus folgende Rechtsprechung. - VGH Hessen, 26.01.1989 - 10 UE 479/87
Verbindlichkeit von EuGH-Entscheidungen - Erwerbsunzucht als selbständige …
Letzteres ist nach Ansicht der Klägerin aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Mai 1982 - Rs 115 und 116/81 - (Slg. 1982, 1665 = NJW 1983, 1250 = EZAR 810 Nr. 1) der Fall.Dieser Auffassung, die bereits aufgrund innerstaatlichen deutschen Rechts Bedenken begegnet, vermag der Senat indessen unter Berücksichtigung des europäischen Gemeinschaftsrechts, insbesondere der Art. 7 Satz 1, 52 Abs. 2, 56 Abs. 1 und 66 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25. März 1957 (BGBl. 1957 11 S. 753/1958 11 S. 1) - EWGV -, der Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, Art. 3 und Art. 6 der Richtlinie des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25. Februar 1964 - zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind - (64/221/EWG) (ABl. EG 1964, 850) sowie des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Mai 1982 (a.a.O.) nicht zu folgen.
Dies kann indessen auf sich beruhen, weil jedenfalls die Anwendung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG/EWG in jener Auslegung, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15. Juli 1980 (…a.a.O.) dieser Vorschrift gegeben hat, gegen höherrangiges Recht verstieße, nämlich gegen die bereits eingangs zitierten Vorschriften des EWGV und der Richtlinie des Rats vom 25. Februar 1964 (64/221/EWG) in jener verbindlichen Auslegung, die diese Vorschriften durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Mai 1982 (a.a.O.) erfahren haben.
(EuGH, Urteil vom 18. Mai 1982, a.a.O., Rdnrn. 8 und 9 der Entscheidung).
Da gemäß Art. 177 Abs. 1 lit. a und b EWGV ausschließlich der Europäische Gerichtshof über die Auslegung des EWGV und über Gültigkeit und Auslegung der von Organen der Europäischen Gemeinschaft-erlassenen Rechtsnormen befindet und zudem die Gemeinschaftsverträge kraft der durch die Zustimmungsgesetze gemäß Art. 24 Abs. 1, 59 Abs. 2 Satz 1 GG erzeugten Rechtsanwendungsbefehle und das auf vertraglicher Grundlage erlassene abgeleitete Gemeinschaftsrecht Teil der innerstaatlich geltenden Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und von ihren Gerichten zu beachten, auszulegen und anzuwenden sind (BVerfG, Beschluß vom 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83 -, BVerfGE 73, 339 - 367 f. - = NJW 1987, 577 = DVBl. 1987, 231), verstieße es gegen verbindlich ausgelegtes höherrangiges Gemeinschaftsrecht, wollte man nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Mai 1982 (a.a.O.) § 1 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG/EWG noch so interpretieren, wie es das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15. Juli 1980 (…a.a.O.) getan hat; dies würde nämlich bedeuten, Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Ausübung der Prostitution von vornherein vom Anwendungsbereich der genannten Vorschrift des AufenthaltsG/ EWG auszuschließen, weil es sich bei der beabsichtigten Tätigkeit nicht um eine selbständige Erwerbstätigkeit handele.
Vor einer erneuten Entscheidung über den Befristungsantrag wird die Ausländerbehörde im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Mai 1982 (a.a.O.) zu ermitteln und zu prüfen haben, ob und gegebenenfalls welche Zwangsmaßnahmen oder andere tatsächlichen und effektiven Maßnahmen gegen deutsche Prostituierte in Frankfurt am Main mit dem Ziel der Unterbindung der Prostitution getroffen worden sind.
Sollte diese Prüfung zu einem für die Klägerin negativen Ergebnis führen, wird die Ausländerbehörde zu beachten haben, daß nach Art. 6 der Richtlinie 64/221 des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (…a.a.O.) eine umfassende Begründungspflicht gegenüber dem betroffenen EG-Ausländer besteht und nach Art. 3 Abs. 1 dieser Richtlinie bei Maßnahmen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit ausschließlich das persönliche Verhalten der in Betracht kommenden Einzelpersonen ausschlaggebend sein darf, also generalpräventive Erwägungen nicht entscheidend ins Gewicht fallen dürfen (EuGH, Urteile vom 26. Februar 1975 - Rs 67/74 -, Slg. 1975 S. 297; und vom 18. Mai 1982, a.a.O.; vgl. ferner Hess. VGH, Beschluß vom 16. August 1988 - 10 TH 220/88 -, InfAuslR 1988, 322).
Grundsätzlich klärungsbedürftig ist die Rechtsfrage, ob auch angesichts der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Mai 1982 (a.a.O.) an der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 15. Juli 1980 (…a.a.O.) - gegebenenfalls nach Vorlage gemäß Art. 177 Abs. 3 EWGV - festgehalten werden kann.
- EuGH, 29.04.2004 - C-482/01
Orfanopoulos
106 Der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist zu entnehmen, dass das Eingreifen der in Artikel 9 Absatz 1 genannten "zuständigen Stelle" ermöglichen soll, eine erschöpfende Prüfung aller Tatsachen und Umstände einschließlich der Zweckmäßigkeit der beabsichtigten Maßnahme zu erwirken, ehe die Entscheidung endgültig getroffen wird (Urteile Santillo, Randnr. 12, und vom 18. Mai 1982 in den Rechtssachen 115/81 und 116/81, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 15). - Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-65/95
The Queen gegen Secretary of State for the Home Department, ex parte Mann Singh …
114 Die Antwort des Gerichtshofes sollte meines Erachtens von der bisherigen Rechtsprechung zu Ausweisungsverfügungen gegenüber Gemeinschaftsangehörigen ausgehen (Urteil Adoui und Cornuaille, a. a. O.) und sodann die Anwendung der Artikel 8 und 9 der Richtlinie auf die vom vorlegenden Gericht angeführten Sachverhalte prüfen.In seinem Urteil Adoui und Cornuaille hat der Gerichtshof bei der Beantwortung einer Vorlagefrage bezueglich der Dauer der Wirkungen von Ausweisungsverfügungen gegenüber Ausländern(42) folgenden Grundsatz aufgestellt:.
119 Ob die ursprüngliche Ausweisungsverfügung seinerzeit angefochten und bestätigt oder nicht angefochten und daher nach Ablauf der gesetzlichen Anfechtungsfristen(43) bestandskräftig wurde, meines Erachtens ist die in dem Urteil Adoui und Cornuaille gefundene Lösung ohne Einschränkung anwendbar.
120 Die erste Folgerung hängt mit der eigentlichen Daseinsberechtigung der Ausweisung zusammen; ihre Legitimität ist durch das Urteil Adoui und Cornuaille unterstrichen worden, wenn es dort heisst: "Ist ... jedoch eine gemeinschaftsrechtlich wirksame Ausweisungsverfügung erlassen worden, die noch immer in der Weise Rechtsfolgen hat, daß dem Betroffenen das Betreten des Hoheitsgebiets des betreffenden Staates verboten ist, sieht das Gemeinschaftsrecht zugunsten des Betroffenen kein Recht auf Zugang zu diesem Hoheitsgebiet während der Prüfung seines neuen Antrags vor."(44) Erst recht bleibt die Einreise verboten, wenn nach dieser Prüfung die Antwort auf den neuen Antrag negativ ausfällt.
Zwischen der Einlegung eines Rechtsbehelfs und der eines anderen muß, wie im Urteil Adoui und Cornuaille ausgeführt, eine angemessene Frist verstrichen sein.
129 Wenn der durch eine gültige Ausweisung betroffene Staatsangehörige, wie im Urteil Adoui und Cornuaille anerkannt, kein Recht auf Einreise in das Hoheitsgebiet des entsprechenden Mitgliedstaats hat, solange sein neuer Antrag geprüft wird, so kann ein solches Recht - jetzt nicht auf Einreise, sondern auf Aufenthalt - schon gar nicht anerkannt werden, wenn er in das Land unter Verletzung der gegen ihn ergangenen Ausweisungsverfügung eingereist ist.
(31) - Urteil vom 18. Mai 1982 in den verbundenen Rechtssachen 115/81 und 116/81 (Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665).
- EuGH, 15.09.2011 - C-347/09
Ein Monopol für Internet-Glücksspiele kann nur gerechtfertigt werden, wenn mit …
Was insbesondere das Ziel der Kontrolle und Überwachung des Inhabers des Monopols und das von der österreichischen Regierung angeführte Argument angeht, es sei notwendig, u. a. durch die Anwesenheit von Staatskommissären, eine effiziente Kontrolle der Anbieter zu gewährleisten, ist zu beachten, dass nach ständiger Rechtsprechung der Begriff der öffentlichen Ordnung zum einen eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung voraussetzt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, und zum anderen eine enge Auslegung geboten ist, wenn eine Ausnahme von einem Grundprinzip des Vertrags gerechtfertigt werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Mai 1982, Adoui und Cornuaille, 115/81 und 116/81, Slg. 1982, 1665, Randnr. 8, Calfa, Randnrn. - EuGH, 20.11.2001 - C-268/99
Jany u.a.
Doch setzt, wie die Regierung des Vereinigten Königreichs und die Kommission zutreffend bemerkt haben, die Berufung einer nationalen Behörde auf eine Abweichungaus Gründen der öffentlichen Ordnung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes voraus, dass eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. Urteile vom 18. Mai 1982 in den Rechtssachen 115/81 und 116/81, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 8, und vom 19. Januar 1999 in der Rechtssache C-348/96, Calfa, Slg. 1999, I-11, Randnr. 21, sowie zur Auslegung der im Rahmen der Assoziierungsregelung zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei erlassenen Bestimmungen Urteil vom 10. Februar 2000 in der Rechtssache C-340/97, Nazli, Slg. 2000, I-957, Randnrn.Auch wenn das Gemeinschaftsrecht den Mitgliedstaaten keine einheitliche Werteskala für die Beurteilung von Verhaltensweisen vorschreibt, die als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung angesehen werden können, so kann doch ein Verhalten nicht als hinreichend schwerwiegend betrachtet werden, um Beschränkungen der Einreise oder des Aufenthalts eines Angehörigen eines anderen Mitgliedstaats in das Gebiet oder im Gebiet eines Mitgliedstaats zu rechtfertigen, wenn dieser letztgenannte Staat gegenüber dem gleichen Verhalten, das seine eigenen Angehörigen an den Tag legen, keine repressiven oder andere tatsächlichen und wirksamen Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Verhaltens ergreift (vgl. Urteil Adoui und Cornuaille, Randnr. 8).
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2003 - C-482/01
DIE GENERALANWÄLTIN ÄUSSERT SICH ZUR BEFUGNIS DER MITGLIEDSTAATEN, DIE …
- Urteile in der Rechtssache 67/74 (zitiert in Fußnote 10), Randnr. 7, in der Rechtssache 36/75 (zitiert in Fußnote 8), Randnr. 29/31, vom 8. April 1976 in der Rechtssache 48/75 (Royer, Slg. 1976, 497, Randnr. 45/49), vom 18. Mai 1982 in den verbundenen Rechtssachen 115/81 und 116/81 (Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 11) und in der Rechtssache C-340/97 (zitiert in Fußnote 9), Randnrn.- Vgl. die Urteile vom 22. Mai 1980 in der Rechtssache 131/79 (Santillo, Slg. 1980, 1585, Randnr. 12), in den verbundenen Rechtssachen 115/81 und 116/81 (zitiert in Fußnote 11), Randnr. 15, vom 18. Oktober 1990 in den verbundenen Rechtssachen 297/88 und C-197/89 (Dzodzi, Slg. 1990, I-3763, Randnr. 62) und vom 17. Juni 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-65/95 und C-111/95 (Shingara und Radiom, Slg. 1997, I-3343, Randnr. 34).
- Urteile in den Rechtssachen 115/81 und 116/81 (zitiert in Fußnote 11), Randnr. 15, in der Rechtssache 131/79 (zitiert in Fußnote 22), Randnr. 12, und vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-175/94 (Gallagher, Slg. 1995, I-4253, Randnr. 17).
- Urteile in der Rechtssache 48/75 (zitiert in Fußnote 11), Randnr. 59, vom 5. März 1980 in der Rechtssache 98/79 (Pecastaing, Slg. 1980, 691, Randnr. 17), in der Rechtssache 131/79 (zitiert in Fußnote 22), Randnr. 12, in den verbundenen Rechtssachen 115/81 und 116/81 (zitiert in Fußnote 11), Randnr. 15, in den verbundenen Rechtssachen 297/88 und C-197/89 (zitiert in Fußnote 22), Randnr. 62, in der Rechtssache C-175/94 (zitiert in Fußnote 23), Randnr. 17, in den verbundenen Rechtssachen C-65/95 und C-111/95 (zitiert in Fußnote 22), Randnr. 34, und in der Rechtssache C-357/98 (zitiert in Fußnote 22), Randnr. 31. Daraus ergibt sich eine Warteverpflichtung der Stelle, die die Entscheidung über die freiheitsbeschränkende Maßnahme, etwa die Ausweisung, trifft.
- Urteile in der Rechtssache 67/74 (zitiert in Fußnote 10), Randnr. 7, in der Rechtssache 36/75 (zitiert in Fußnote 8), Randnr. 29/31, in der Rechtssache 48/75 (zitiert in Fußnote 11), Randnr. 45/49, in den verbundenen Rechtssachen 115/81 und 116/81 (zitiert in Fußnote 11), Randnr. 11, in der Rechtssache C-348/96 (zitiert in Fußnote 10), Randnrn.
- BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99
Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausreise; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen; …
Solange die Wirkungen der Ausweisung Bestand haben, darf auch ein grundsätzlich Freizügigkeitsberechtigter nicht in das Bundesgebiet einreisen und sich hier aufhalten; hält er sich gleichwohl hier auf, so bleibt er ausreisepflichtig und sein Aufenthalt ist unerlaubt (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 18. Mai 1982 - Rs 115 und 116/81 - NJW 1983, 1250 ). - EuGH, 19.01.1999 - C-348/96
AUSWEISUNG AUF LEBENSZEIT FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG ERKLÄRT
22 f., vom 18. Mai 1982 in den Rechtssachen 115/81 und 116/81, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 7, und vom 17. Juni 1997 in den Rechtssachen C-65/95 und C-111/95, Shingara und Radiom, Slg. 1997, I-3343, Randnr. 28). - VG Darmstadt, 16.08.2006 - 8 E 1364/05
Ausländerrecht: Verlust des durch Familiennachzug erworbenen …
- EuGH, 04.10.2007 - C-349/06
Polat - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 7 …
- EuGH, 26.11.2002 - C-100/01
Oteiza Olazabal
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 11 S 1387/99
Geltung der Freizügigkeitsregelung für Erwerbsprostitution
- VG Köln, 28.11.2002 - 20 K 10510/00
Löschung von Daten einesösterreichischen Staatsangehörigen aus dem …
- EuGH, 02.06.2005 - C-136/03
Dörr und Ünal - Freizügigkeit - Öffentliche Ordnung - Richtlinie 64/221/EWG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2004 - C-36/02
GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL IST DER ANSICHT, DASS DAS DEUTSCHE VERBOT DES BETRIEBS …
- EuGH, 18.10.1990 - 297/88
Dzodzi / Belgischer Staat
- VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417
Unanwendbarkeit des Vieraugenprinzips in Fällen assoziationsberechtigter …
- EuGH, 02.03.1999 - C-416/96
Eddline El-Yassini
- EuGH, 16.07.1998 - C-171/96
Pereira Roque
- Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-184/16
Petrea
- EuGH, 17.06.1997 - C-65/95
Shingara
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2010 - C-145/09
Tsakouridis - Richtlinie 2004/38/EG - Freizügigkeit - Unionsbürger - …
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.2011 - 11 S 207/11
Ausweisungsschutz für drittstaatsangehörigen Ausländer; Gewaltkriminalität; …
- VG Düsseldorf, 27.04.2006 - 24 K 7588/04
Verfahrensrecht, Nichtbetreiben des Verfahrens, Klagebegründung, Akteneinsicht, …
- EuGH, 27.09.2001 - C-63/99
DREI URTEILE DES GERICHTSHOFES BETREFFEN DAS RECHT POLNISCHER, TSCHECHISCHER UND …
- BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 46.95
Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter, Vorlage einer …
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2002 - 11 S 1270/02
Ausweisung EG-Angehöriger - "Gesetzmäßigkeitsüberprüfung"; Revisionsverfahren …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2001 - 18 A 2065/96
- BVerwG, 19.08.1993 - 1 B 49.93
Ausweisungsschutz - Hinweis auf Neuregelung - Grundsatzrevision - …
- EuGH, 30.11.1995 - C-175/94
The Queen / Secretary of State for the Home Department, ex parte Gallagher
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-459/99
DIE GENERALANWÄLTIN PRÜFT DIE BEFUGNIS EINES MITGLIEDSTAATS, BESTIMMTE …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-128/22
NORDIC INFO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Nationale Maßnahmen …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-212/97
Centros
- EuGH, 14.09.2017 - C-184/16
Petrea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/38/EG - Richtlinie …
- OVG Hamburg, 11.07.1989 - Bs V 14/89
Tatbestandsvoraussetzungen einer Ausweisung wegen Erwerbsunzucht; Ausweisung …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-490/04
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Maßstäbe …
- EuGH, 27.09.2001 - C-257/99
Barkoci und Malik
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1999 - C-147/97
Deutsche Post
- EuGH, 30.11.1995 - C-175/95
1. Freizügigkeit - Ausnahmen - Ausländerrechtliche Entscheidung - Entscheidung …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2012 - C-348/09
Nach Ansicht von Generalanwalt Yves Bot kann ein Unionsbürger, der seit mehr als …
- VG Freiburg, 24.06.2003 - 6 K 1167/02
Ablehnung des Erlasses eines Widerspruchsbescheides; Anspruch auf Erteilung einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2001 - C-268/99
Jany u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-136/03
Dörr und Ünal
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2001 - 18 A 1257/00
Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Ausländers; Ausweisung aus schwerwiegenden …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-42/02
Lindman
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-124/97
Läärä u.a.
- BVerwG, 27.02.1997 - 1 B 36.97
Ausländerrecht - Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen, Maßgeblicher …
- BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 47.95
Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter, Vorlage einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2001 - 18 A 4647/99
- Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2008 - C-33/07
Jipa - Unionsbürgerschaft - Art. 18 EG - Art. 4 und 27 der Richtlinie 2004/38/EG …
- VG Aachen, 27.10.2022 - 8 K 3635/19
Verlustfeststellung; Zuständigkeit bei Haftfällen; Anhörung nur auf deutsch; …
- EuGH, 27.09.2001 - C-235/99
Kondova
- BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 70/97 R
Arbeitserlaubnis - türkischer Arbeitnehmer - Anwendung des Art 6 EWGAssRBes 1/80
- BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 17.89
Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG - Erschleichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2021 - C-719/19
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Effets d'une décision d'éloignement) …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2001 - 18 B 287/01
- VGH Hessen, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92
Ausweisung und Abschiebung von EG-Staatsangehörigen (Griechen) nach Vollzug einer …
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 13 S 816/96
Vorlagebeschluß zum supranationalen Aufenthaltsrecht aus EWGAssRBes 1/80 für …
- VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 788/89
Ausweisung - EG-Ausländer - Das Berufungsgericht ist nicht verpflichtet, eine …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-503/03
Kommission / Spanien - Richtlinie 64/221/EWG - Angehörige von Drittstaaten, die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2003 - 18 B 2436/02
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Ausweisung eines spielsüchtigen Ausländers; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2002 - 18 A 2507/01
Rechtmäßigkeit i.R.d. Verhängung eines Ausreiseverbots
- Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-100/01
Oteiza Olazabal
- VG Minden, 17.05.2004 - 7 K 4251/03
Ausweisung nach Anstiftung zum Totschlag
- VG Braunschweig, 02.06.2005 - 6 B 181/05
Abschiebung; Aufenthalt; Ausreisepflicht; Begründung; Bewährung; Einreise; …
- BVerwG, 31.10.1991 - 1 B 129.91
Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" einer Rechtssache im Revisionsverfahren - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1997 - C-171/96
Rui Alberto Pereira Roque gegen His Excellency the Lieutenant Governor of Jersey. …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1988 - 352/85
Bond van Adverteerders und andere gegen Niederländischer Staat. - Verbot der …
- VG Sigmaringen, 14.07.2005 - 4 K 743/03
Ausweisung eines Ausländers mit Aufenthaltsrecht erst nach Durchführung eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1998 - C-348/96
Strafverfahren gegen Donatella Calfa. - Öffentliche Ordnung - Tourist mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.04.1991 - C-288/89
Stichting Collectieve Antennevoorziening Gouda und andere gegen Commissariaat …
- BVerwG, 12.12.1990 - 1 B 163.90
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.01.1989 - 249/86
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …
- VGH Baden-Württemberg, 01.03.2000 - 13 S 159/00
Niederlassungsfreiheit zur Ausübung der Prostitution
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2001 - 18 B 1064/00
- VG Frankfurt/Main, 28.08.1998 - 6 G 2054/98
- VG Freiburg, 26.09.2001 - 1 K 598/00
Rechtswidrigkeit der Verweigerung der Befristung der Wirkungen der Ausweisung, …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1992 - C-211/91
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1991 - C-68/89
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1987 - 222/86
Union nationale des entraîneurs et cadres techniques professionnels du football …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1986 - 121/85
Conegate Limited gegen HM Customs & Excise. - Einfuhrbeschränkungen - Gründe der …
Rechtsprechung
LG Heidelberg, 27.01.1981 - O 116/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 03.03.1981 - 2 Ws 115/81, 2 Ws 116/81 |
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- juris (Volltext/Leitsatz)